Elternunterhalt, Pflegekosten, Sozialamt

31. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)
Elternunterhalt, Pflegekosten, Sozialamt

Angenommen, E hat im Jahre 2011 seiner Tochter ein hohes sechsstelliges Darlehen gewährt. Es wurde schriftlich festgehalten, dass das Darlehen für 10 Jahre nicht ordentlich kündbar ist und während der 10 Jahre lediglich Zinsen zu zahlen sind; Rückzahlung nach Ablauf der 10 Jahre.

Nun wird E pflegebedürftig und kann für seine Pflegekosten nicht mehr alleine aufkommen. Das Sozialamt tritt in Vorleistung und möchte nun von der Tochter die Rückzahlung der Darlehenssumme erwirken. E habe sich mutwillig vermögenslos gemacht durch die Darlehensvergabe, im Übrigen handele es sich um eine verdeckte Schenkung.

Was nun? Seht Ihr einen Ausweg, damit die Darlehensnehmerin nicht zur Rückzahlung verpflichtet ist? E hat das Darlehen nicht gekündigt und hat das auch nicht vor.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Jotrocken,

Ist die Darlehenssumme noch vorhanden?

Evtl. auf einem anderen Konto? oder wurde es für z.B.

Hausbau genutzt?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Es wurde für die Entschuldung des Eigenheims genutzt.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3789x hilfreich)


Ich würde die Frage ggfs. auch im Unterforum Sozialrecht stellen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ira123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, das passt hier vielleicht nicht richtig rein, aber vielleicht kann mir jemand helfen.
Volgende Situation:
Meine Schwiegereltern sind beide Pflegebedürftig und kommen zum 1.10. ins Pflegeheim. Mein Schwiegervater hat gut vorgesorgt und das Vermögen wird ausreichen um die Kosten zu Pflegen. Mein Mann ist alleiniger Erbe, sein Vater hat ihm vor 5 Jahren das Haus überschrieben. Jetzt wollen wir demnächst da auch einziehen. Mein Schwiegervater hat uns eines seiner Sparbücher überlassen zur Renovierung des Hauses. Jetzt sagt aber seine Tante, die auch wie mein Mann alle Vollmachten hat, er darf nicht an das Sparbuch gehen. Stimmt das?
Denn die Deckung der Pflegekosten ist gesichert, ohne das Sparbuch. Oder wird das Sparbuch auch "eingefroren"?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128207 Beiträge, 40952x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hallo, das passt hier vielleicht nicht richtig rein, <hr size=1 noshade>

Stimmt, man soll sich nicht an andere Beiträge dranhängen.
Bitte einen eigenen aufmachen.



quote:<hr size=1 noshade>Denn die Deckung der Pflegekosten ist gesichert, ohne das Sparbuch. <hr size=1 noshade>

Nur interessehalber: Woher kommen diese hellseherischen Fähigkeiten???





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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