Hallo!
Hoffe, meine Frage ist nicht zu verworren.
Mein Ex-Mann und ich haben uns im November 2000 getrennt und ab Dezember 2000 bis August 2002 habe ich vom Jugendamt Unterhaltsvorschuß bekommen.
Ex-Mann hat ab September 2002 Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle direkt an mich gezahlt.
Nun ist es ja so, daß zwischen Unterhaltsvorschuß und Düsseldorfer Tabelle ja doch eine ziemliche Differenz besteht - bei mir machte das pro Monat 66 Euro aus.
Kann ich diese 66 Euro (also für 18 Monate) von meinem Ex-Mann nachfordern oder ist das jetzt persönliches Pech für meine Tochter und mich, daß wir einfach weniger bekommen haben, als uns eigentlich zugestanden hätte?
Ich weiß auch nicht, ob durch den Unterhaltsvorschuß automatisch ein Titel besteht oder nicht.
Mein Ex-Mann hat sich im September 2002 selbst einen Titel beim Jugendamt geholt, nach dessen Aufstellung er seit dem den Kindesunterhalt an mich auszahlt.
Er wäre die ganze Zeit zahlungsfähig gewesen - das sollte ich hier vielleicht noch erwähnen - aber aufgrund seiner Unbereitschaft, direkt an mich zu zahlen, mußte ich zum Jugendamt gehen.
Also nochmals meine konkrete Frage, ob die Differenz zur Düsseldorfer Tabelle für die 18 Monate Unterhaltsvorschuß von uns gegen meinen Ex-Mann geltend gemacht werden kann (falls zur Hand auch gerne mit Links zu Urteilen)!
Falls es wichtig ist: Meine Tochter wird in zwei Monaten 5 Jahre alt.
Danke schon mal im voraus!
LG
ClaudiK
-- Editiert von ClaudiaK am 20.07.2004 00:40:43
Kindesunterhalt nachfordern?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Unterhalt für die Vergangenheit kann auch ab dem Zeitpunkt gefordert werden, wo der Vater zur Auskunft über Einkommen und Vermögen aufgefordert wurde. Dies ist mit Sicherheit durch das JA in deinem Namen im Dezember 2000 erfolgt.
Ein Titel wird nicht vorliegen, dies steht aber einer Nachzahlung erstmal nicht im Weg.
Ich stelle mir allerdings die Frage, warum du Unterhaltsvorschuss bekommen hast, wenn der Vater "zahlungsfähig" war. Hat das JA später seine Zahlungen vom Vater zurückgefordert? Normalerweise prüfen die Jugendämter genau. Die "Zahlungsfähigkeit" in den ersten 3 Jahren ist mir also hier noch nicht geklärt.
Eine Chance auf Nachzahlung (und diese dann auch berechtigt) hast du meiner Meinung nach nur, wenn der Vater tatsächlich in der Lage war, den Regelunterhalt zu zahlen. Allerdings mußt du dies notfalls übers Gericht erstreiten.
Hallo!
Danke erst mal für Deine Antwort!
Meine Tochter und ich mußten seinerzeit auch zum Sozi gehen, weil er wie gesagt nicht an mich zahlen wollte.
Er hat dann ans Sozi bzw. Jugendamt gezahlt.
Nachdem ich wieder arbeiten gegangen bin, hat das Sozi auch noch gegen ihn prozessiert und noch eine Zahlung in Höhe von 2500 Euro eingeklagt. In diesem Prozeß hat er dann noch versucht, mir Sozialbetrug anzuhängen, damit er weniger zurück zahlen muß - das war aber zum Glück ganz schnell geklärt, daß dieser Vorwurf nicht stimmte, weil er letztendlich eingeräumt hat, daß ich die Wahrheit sage.
Das Problem ist - er will einfach nicht zahlen!
Anfang des Jahres ist er nach zwei Jahren Laufzeit dazu verurteilt worden, auch mir Unterhalt zu zahlen. Nächsten Monat haben wir Berufungsverhandlung beim OLG Düsseldorf, weil er den Unterhaltsbetrag nur bis Juni 2003 anerkannt hat, aber ab Juli 2003 weniger zahlen will.
Von dem anerkannten Unterhaltsbetrag habe ich bis heute natürlich auch noch keinen Cent gesehen.
Also zahlungsfähig war er die ganze Zeit über und ist es auch jetzt noch!
LG
ClaudiaK
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