Petition: Gegen ein Verbot anonymer Vaterschaftstests

18. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Peter Pantoffel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Petition: Gegen ein Verbot anonymer Vaterschaftstests

http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html

To: Bundesjustizministerin Frau Zypries

Gegen ein Verbot anonymer Vaterschaftstests – Petition

Für die Unterzeichnung ist eine gültige Email-Adresse erforderlich. Doppelte Eintragungen werden automatisch gelöscht.
Die Email-Adresse kann auch verborgen bleiben (keine Spam-gefahr)

Ich bitte, diese Unterschriftenliste überall bekannt zu geben und den Link dazu per Email oder in Foren und Newslettern zu verbreiten.

Auf diese Liste darf Bezug genommen werden z.B. in Schreiben an Bundestagsabgeordnete oder andere Politiker um die Dringlichkeit und den Ernst in dieser Sache zu verdeutlichen.

Zur Erklärung: Bundesjustizministerin Frau Zypries plant bis zum Jahr 2006 ein Gesetz, welches anonyme Vaterschaftstests verbieten soll und nachfolgend auch eine Initiative die erreichen will, dass dieses Gesetz in der ganzen europäischen Gemeinschaft übernommen wird. Väter, die sich ihrer Vaterschaft unsicher sind, müssten dann um die Erlaubnis der betreffenden Mutter zum Vaterschaftstest ersuchen. Das heißt, die Person, der eine Falschaussage zur Vaterschaft (und „fremdgehen“) unterstellt wird, müsste die Erlaubnis zu einem Test geben, der ihre Falschaussage aufdeckt. Dagegen wendet sich diese Unterschriftenliste.

Wir, die Unterzeichnenden, protestieren gegen den Plan von Justizministerin Zypries, anonyme Vaterschaftstest zu verbieten und möchten hiermit unsere Bedenken mitteilen:

1) Es ist das Recht jedes Mannes und jedes Kindes, von seiner Vaterschaft oder Abstammung Kenntnis zu haben.

2) Die Abstammung ist insbesondere in medizinischen Fragen und Grundversorgung von großer Bedeutung. So geht es für das Kind u.a. um Blut-, Organ-, Knochenmarkspende und erbkrankheitsbedingte medizinische Prävention, welche dem Kind bei falscher Zuweisung des biologischen Vaters entweder verwehrt bleibt, sollte der unbekannte biologische Vater an Krebs (o.ä.) erkranken, oder unnötig angewandt wird, wenn der vermeintlich biologische Vater an Krebs (o.ä.) erkrankt. Obendrein besteht bei falscher Kenntnis über die Abstammung eine nicht zu vernachlässigende Gefahr für Inzest-Beziehungen zwischen Halbgeschwistern.

3) Die Abstammung des Kindes ist auch gerade in Hinblick auf die erbrechtlichen Fragen von großer Bedeutung.

4) Ebenso ist Vatersein mehr, als nur Geld fürs Kind zu bezahlen. Es geht um eine lebenslange Beziehung zum Kind, um Liebe, Hilfe in Notlagen, medizinische Fragen usw. aber eben auch gegebenenfalls um Unterhaltszahlungen an das „falsche“ Kind, bzw. vom „falschen“ Vater.

5) Es ist daher unverantwortlich und grenzt an Betrug am Mann und am Kind, diese über ihre Vaterschaft/Abstammung im Unklaren zu lassen oder sogar falsche Angaben darüber zu machen.

6) Schätzungen besagen, das zwischen 5 und 10 % der Kinder nicht die tatsächlichen Kinder ihrer mutmaßlichen Väter sind. In einer Ärztezeitschrift wurde sogar von 20% geschrieben. Dies zeigt, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein gesellschaftliches Problem.

7) Dem Versuch falsche Angaben über die Vaterschaft zu machen oder deren Aufdeckung zu verhindern muss entgegengewirkt und darf nicht unterstützt werden.

8) Es ist kaum anzunehmen, dass betroffene Mütter eine Einwilligung zum Vaterschaftstest geben, wenn doch durch diese Einwilligung z.B. ein Seitensprung aufgedeckt werden könnte. Es ist hier gar nicht anders möglich, als den Test heimlich machen zu lassen.

9) Der beobachtete Ansturm auf diese Vaterschaftstests zeigt, dass es ein starkes Bedürfnis dieser Männer ist, über ihr Vatersein Bescheid zu wissen. Betrogen sind hier letztendlich diese Männer, die betroffenen Kinder und die Männer, die eventuell die Väter dieser Kinder sind, aber nichts davon wissen.

10) Der anonyme Vaterschaftstest ist die geeignete Maßnahme, Klarheit in dieser wichtigen Frage zu bekommen, ohne die betreffende Beziehung zur Mutter des Kindes über Gebühr zu belasten. Zu behaupten, diese Männer könnten ja auch per Gerichtsbeschluss Klarheit bekommen, zeigt, dass kaum ernsthaft nachgedacht wird, welche Belastung für die Partnerschaft/Elternschaft dies mit sich bringt, vielleicht sogar die Zerstörung (und dies womöglich und hoffentlich unbegründet). Oder aber, es zeigt, dass man genau weiß, welche Belastung dies ist und man hofft gerade dadurch, Vaterschaftstests im allgemeinen zu verhindern. Der Schaden, der hier Männern und Vätern zugemutet wird, wird nicht bedacht.

11) Ungewissheit in der Frage der Vaterschaft kann eine Beziehung auf Dauer sehr belasten oder gar zerstören. Sicherheit im Gegensatz dazu, bedeutet neues Vertrauen und Stabilität für die Beziehung.

12) Es ist die Pflicht des Staates, Männer in dieser wichtigen Frage zu schützen und ihnen bei der Durchsetzung ihrer Interessen hilfreich zur Seite zu stehen. Es wäre eine Überlegung wert, den Männern in diesem sensiblen Bereich Beratung und Hilfe anzubieten, damit sie mit einem evtl. negativen Ergebnis nicht alleine gelassen werden.

13) Ein Verbot anonymer Vaterschaftstests in Deutschland würde einen „Testtourismus“ fördern, wie damals den Abtreibungstourismus. Der Versuch, diese Tests in ganz Europa zu verbieten ist mit Sicherheit erfolglos oder würde eine Abwanderung dieser Labors ins nicht-europäische Ausland bedeuten.

14) Das persönliche Recht der Mutter über die eigenen Daten wird bei einem Vaterschaftstest nicht angegriffen, da ihre genetischen Daten für die Bestimmung der Vaterschaft nicht bekannt sein müssen. Desweiteren kann es im Hinblick auf medizinische und erbrechtliche Fragen nur im Interesse des Kindes sein, dessen Abstammung zu bestimmen. Einem Datenschutz beim Genmaterial ist Genüge getan, weil kein Genlabor die Gendaten und die persönlichen Daten (Name, Adresse) des Betreffenden gleichzeitig einsieht. Gendaten dürfen auch nicht gespeichert werden.

15) Es sind niemals völlig unbeteiligte Personen betroffen, sondern immer nur der betroffene Vater und das betroffene Kind. Es genügt, völlig wildfremden Personen zu untersagen, Genmaterial untersuchen zu lassen. Der „Vater“ ist entweder als sorgeberechtigter, oder als unterhaltsleistender Vater betroffen und damit persönlich involviert. Genmaterial der Mutter darf hingegen nicht vom „Vater“ zur Untersuchung eingesandt werden, ebenso wenig, wie die Mutter Genmaterial vom „Vater“ einsenden darf. Wohl aber, in beiden Fällen, vom minderjährigen Kind.

16) Onlineumfragen auf diversen Internetseiten (z.B. rp-online.de) geben ein klares Bild vom gesunden Volksempfinden in dieser Angelegenheit: bis zu 80-90% sprechen sich jeweils GEGEN ein Verbot aus!

Die Unterzeichnenden


Verantwortlich:

Wolfgang Wenger
http://www.majuze.de
Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim

http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html

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