Hallo zusammen,
folgende Situation:
A und B, 13 Jahre verheiratet, 2 Kinder(11 und 12), A seit 13 Jahren quasi Alleinverdiener(weltweit Montage, 80% des Jahres unterwegs), B nur Minijobs(man sich damals darauf geeinigt nach Vergleichsrechnung/Steuerklasse/Fahrkosten).
B entscheidet sich 10.2022 zur Trennung(aus heiterem Himmel). Nach Gesprächen nochmal kurzfristiger Versuch, die Ehe zu retten, 02.2023 reicht B Scheidung ein.
A ist zum 01.03.23 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen.
A zahlt ohne Murren Kindesunterhalt in Höhe von 520 Euro pro Kind. B´s Anwalt möchte nun Trennungsunterhalt von A in Höhe von 780 Euro.
A zahlt weiterhin die Kreditrate(Kreditnehmer ist A, im Grundbuch stehen beide) des Hause in Höhe von 700 Euro plus Gasabschlag(läuft auf beide gemeinsam, trotz mehrfacher Aufforderung läßt sie den Vertrag nicht auf sich umschreiben) in Höhe von 320 Euro monatlich.
Dieses wurde bereits von seinem Rechtsbeistand im bereinigten Nettoeinkommen berücksichtigt. Der Gegenanwalt sieht dieses nicht so und rechnet des Nettoeinkommen höher(die genauen Zahlen kann ich leider nicht nennen). Weiterhin soll der Trennungsunterhalt als auch der Kindesunterhalt ab sofort mit 5 % Zins p.A. gezahlt werden.Zusätzlich soll der Kinderunterhalt ab sofort 120 % betragen.
B wurde bereits mehrfach durch A´s Anwalt aufgefordert, Nachweise der Arbeitssuche zu erbringen, dieses erfolgt nicht.
B´s Anwalt versucht nun, den Unterhalt einzuklagen mit dem Hintergrund, das es B nicht zuzumuten wäre, mehr als einen Minijob auszuüben in Hinsicht auf das Kindeswohl. Keines der Kinder ist in irgendeiner Art betreuungsbedürftig.
Weiterhin hat B Bürgergeld beantragt, dieses wollen nun auch Auskünfte über alle Ein-und Ausgaben von A.
Auf den ersten Blick sieht es sehr danach aus, das B einfach das bequeme und gewohnte Leben so weiterführen möchte, und A ihr dieses ermöglichen soll.
Hat jemand Erfahrungswerte, ob B damit durchkommen würde?
Meines Erachtens Nein, da sie arbeiten gehen muss, und das versicherungspflichtig, um für sich und die Kinder aufkommen zu können, zumal wohnt sie aktuell mietfrei im gemeinsamen Haus.
Danke und VG
Trennungsunterhalt/Noch-Frau möchte nicht arbeiten gehen
13. August 2023
Thema abonnieren
Frage vom 13. August 2023 | 10:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Trennungsunterhalt/Noch-Frau möchte nicht arbeiten gehen
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#1
Antwort vom 13. August 2023 | 11:18
Von
Status: Unbeschreiblich (37563 Beiträge, 13800x hilfreich)
Ist doch völlig einerlei, ob die Noch-Ehefrau arbeiten möchte oder nicht. Die Frage ist doch, ab wann mit einem fiktiven Einkommen gerechnet werden kann. Wie lang also der Schutz der Ehe/Absicherung des sozial Schwächeren greift.
wirdwerden
#2
Antwort vom 13. August 2023 | 12:47
Von
Status: Unbeschreiblich (30515 Beiträge, 5450x hilfreich)
Viele B´s kommen damit durch, dazu gibt es langjährige und vielzählige Erfahrungswerte. Kommt immer drauf an.ZitatHat jemand Erfahrungswerte, ob B damit durchkommen würde? :
Kindeswohl/Kinderbetreuung dürfte kein Argument für A sein. Es geht um Ehe-Scheidung bzw. erstmal um Geld.
B muss nicht arbeiten gehen, jedenfalls derzeit nicht mehr als jetzt. Dass sie mietfrei mit den Kindern im gemeinsamen Haus wohnt, hat A durch Auszug ermöglicht und seit 03/23 offenbar keine entspr. Regelung getroffen.Zitatda sie arbeiten gehen muss, :
Nach 4 Monaten Trennung bereits den Scheidungsantrag einzureichen, hat vermutlich (ungenannte) Gründe.
Bürgergeld-Antrag von B würde vermutlich abgelehnt, denn das derzeitige Einkommen (aus 1040,- Unterhalt+ 520,-Minijob) genügt, um den soz-hilfe-rechtl. Bedarf für diese 3 Personen zu decken.
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