Umgangsrecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht / Sorgerecht ...

29. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hello Kitty
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Umgangsrecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht / Sorgerecht ...

Hallo,

ich habe mich inzwischen schon auf mindestens 100 Seiten im Internet informiert, aber bin noch verwirrter als vorher.

Zur Thematik:

Mein Noch-Ehemann und ich haben gemeinsames Sorgerecht. Er hat das Aufenthaltsbestimmunsgrecht mit meiner Zustimmung bekommen. Wir haben während der Trennung gemeinsam zum Wohle der Kinder beschlossen, dass sie in unserem Haus mit meinem Mann bleiben um sie nicht aus der gewohnten Umgebung zu reissen wg, Kiga, Freunden, Großeltern etc. Ich bin damals vorübergehend zu meiner Freundin 200 km entfernt gezogen, aber habe meine Kinder natürlich trotz der Entfernung regelmäßig gesehen. Lebe aber inzwischen wieder 5 km entfernt von meinen Kindern.

Bisher lief alles problemlos was den Umgang zu ihnen betraf und da er voll berufstätig ist und es nicht immer schafft, die Kinder zeitig im Kiga abzuholen, bin ich natürlich immer sehr gerne eingesprungen.

In letzter Zeit (die letzten beiden Monate) häufte sich dies und die Kinder waren dadurch quasi den halben Monat bei ihm und den anderen halben Monat bei mir, was natürlich die Kinder und mich super freute.

Nu hat er plötzlich Angst, dass ich ihm die Kinder weg nehmen wolle und befürchtet, dass ich alleiniges Sorgerecht beantragen würde. Völliger Blödsinn ... mir gehts schließlich um die Kinder und nicht darum, welcher Anwalt wohl siegen wird !

Heute habe ich einen Brief von meinem Nochmann erhalten (obwohl unsere Kommunikatin diesbezüglich immer bestens funktionierte), in dem er mir mitteilte, dass er ab sofort eine neue Umgansgregelung zwischen mir und unseren Kindern möchte, sprich alle 14 Tage Fr-So und dazwischen Freitagnachmittag.

Kann er mir mit seinem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht und trotz gemeinsamem Sorgerecht diese Umgangsregelung nu vorschreiben ? (das Umgangsrecht wurde bisher gerichtlich auch nicht beschlossen *anmerk*)

....obwohl meine Kinder zu mir die gleiche enge Bindung haben wie zu ihm ...und obwohl sich die beiden natürlich auch daran gewöhnt haben, dass wir uns so oft sehen und tierisch darunter leiden würden.... :(

LG Kitty

-- Editiert von Hello Kitty am 29.02.2008 21:51:56

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15 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Kitty,

wärst du jetzt ein Vater könnte man sagen: *Freu dich, dass du noch zusätzlich den Freitag zwischen den Wochenenden bekommst.*

Könnte man zur Mutter aber auch sagen...

Natürlich wäre es schön, Kinder GEMEINSAM zu versorgen und keine Umgangsregelungen aufstellen zu müssen.

Dein Mann hat Angst, dass du ihm die Kinder wieder wegnehmen willst, wohl nicht ganz ohne Grund...
ER hat die Kinder in der Zeit versorgt, in der du dich selbst finden musstest, hat mittlerweile einen Job, der ihn und wahrscheinlich auch eure Kinder ernährt.

Weißt du, wie das hätte ablaufen können:

Da dein Mann Hausmann war und du die Brötchen verdient hast, hättest du KU und BU zahlen müssen. Hast du das?

Zahlst du Kindesunterhalt?

Wenn nein, dann such dir einen Job, damit du als nicht betreuender Elternteil deinen Pflichten nachkommen kannst.

Gerichtliche Umgangsregelungen sehen i.d.R. so aus, dass der nicht betreuende Elternteil jedes zweite Wochenende und die hälftigen Ferien Umgang mit den Kindern hat.

Grüßle










-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Was ich mich frage ist ,warum schreibst du hier wieder deine ganze Lebensgeschichte auf ,genau das selbe wie schon in deinem ersten Thread ?(nur ohne nevige Bekannte ;) )

Das hätte gereicht :

quote:

*Wir haben während der Trennung gemeinsam zum Wohle der Kinder beschlossen, dass sie in unserem Haus mit meinem Mann bleiben um sie nicht aus der gewohnten Umgebung zu reissen wg, Kiga, Freunden, Großeltern etc.
*Kann er mir mit seinem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht und trotz gemeinsamem Sorgerecht diese Umgangsregelung nu vorschreiben ?


Das liest sich gleich viel leichter ,denn alles andere ist eh uniteressant :(

Er könnte gerichtliche Umgangangszeiten festlegen lassen ,an die du dich dann halten MUSST ,aber er darf das nicht unbedingt allein entscheiden .Er könnte ja versuchen ,sie einfach nicht an dich heraus zu geben ,erzwingen könntest du das dann auch nicht .
Es gibt auch viele (in fast allen Fällen Mütter) ,die aus Panik mit Umgangsverweigerung reagieren ,um ihre Kids nicht zu verlieren .
Wenn es vor Gericht geht ,kannst du ja ,wie im anderen Thread erwähnt ,die 50/50 Regelung anstreben .

Ansonsten stimme ich wie immer ;) unserem schwesterchen voll und ganz zu .
quote:
Wenn nein, dann such dir einen Job, damit du als nicht betreuender Elternteil deinen Pflichten nachkommen kannst.

Das wäre aus meiner Sicht gesehen ersteinmal Priorität für dich ,anstatt dich über diverse Bekannte deines Ex aufzuregen ;)

LG

-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

-- Editiert von dori23 am 01.03.2008 00:40:45

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#3
 Von 
Hello Kitty
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hiho,

danke für Eure Beiträge.
Ich bin intensivst auf der Suche nach einem neuen Job, denn selbstverständlich möchte ich KU zahlen. Ich war noch nie arbeitslos und inzwischen leider schon seit 4 Monaten und bis dahin hab ich natürlich den KU gezahlt.
Und dass ich meine Firma aufgeben musste, habe ich zu 50% ihm zu verdanken, aber da möchte ich nun nicht wieter ausholen.
Und ich weiss genau, dass er den KU sonstwohin verpulvert, so wie er es geschafft hat innerhalb von 6 Wochen die komplette Eigenheimzulage auf den Kopf zu hauen und da wurde nichts für die Kinder oder dergleichen angeschafft.
Er ist mehr als unzuverlässig, belügt mich was den Hausverkauf angeht, nimmt wichtige Termine nicht wahr, vernachlässigt dermaßen die Hygiene der Kinder etc. ... könnte das noch endlos fortführen.
Und nach außen präsentiert er sich, als den fürsorglichen Vater.
Nächsten Donnerstag haben wir ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt, um das ich gebeten habe.
Zu Schwesterchens Thread
"ER hat die Kinder in der Zeit versorgt, in der du dich selbst finden musstest, hat mittlerweile einen Job, der ihn und wahrscheinlich auch eure Kinder ernährt."....das wurde auch mal Zeit, dass er sich einen Job sucht, denn er hat sich 6 Jahre lang von mir durchfüttern lassen und mehr oder weniger die Hausmannrolle übernehmen müssen. Meine Firma habe ich damals aus der Not heraus gegründet und statt sie gemeinsam weiterzuführen, wie es nach der Trennung eigentlich geplant war, hat ER alles ruiniert.
Da braucht mir niemand kommen mit "der arme Mann".
Und wie sich inzwischen noch raus stellte, hat er auch die Hausraten nie bezahlt seit meinem Auszug, obwohl er mir mehrmals bestätigte, dass dies alles seine geregelten Wege ginge. Die Bank hat uns ein halbes Jahr aussetzen lassen mit den Raten und ab 1.1. sollte alles wieder laufen. Ich habe ihn mehrmals darauf angesprochen, ob er das denn hinbekäme und letzte Woche kam ein Schreiben von der Bank zwecks Zwangsversteigerung, weil keine Raten eingegangen wären. Hallo ? Das ist das zu Hause unserer Kinder ! Und wenn er selbst solche wirklich wichtigen Termine nicht mal auf die Reihe bekommt, dann muss ich mir wohl ernsthaft Sorgen um eine ausreichende und vor allem verantwortungsbewusste Betreuung meiner Kinder machen.

Und für mich dann eine Umgangsregelung einführen....NEVER !!!
Kein Wunder, dass er nu Angst hat, die hätte ich an seiner Stelle auch bei all dem was die letzten Tage ans Licht kam.

LG Kitty

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#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Kitty,

ganz hart ausgedrückt: Deine Pflicht ist es für den Barunterhalt eurer Kinder zu sorgen.

quote:
das wurde auch mal Zeit, dass er sich einen Job sucht, denn er hat sich 6 Jahre lang von mir durchfüttern lassen

Was ist schlimm daran, wenn das mal umgekehrt läuft?
Einer sorgt für Knete, der andere betreut.
In eurem Fall schafft halt mal die Mutter die Kohle ran.

quote:
Und wie sich inzwischen noch raus stellte, hat er auch die Hausraten nie bezahlt seit meinem Auszug,


Wovon denn?
Von nichtfließendem KU und BU?

quote:
Das ist das zu Hause unserer Kinder


Für das auch DU zu sorgen hast.
Wenn ihr euch das nicht leisten könnt, müsst ihr ernsthaft über einen Verkauf nachdenken.
Das muss dir doch auch bewusst gewesen sein, als du ausgezogen bist, dass dein Mann die Raten nicht zahlen kann. Oder bist du so blauäugig?

quote:
Und für mich dann eine Umgangsregelung einführen....NEVER !!!


Das lass ich mal besser unkommentiert...

Findest du dich nicht ein bisschen zu egoistisch?
Bisher hat die Betreuung eurer Kinder doch gut geklappt. Na... bis dir dein Muttersein wieder eingefallen ist.

Null Verständnis hab ich übrigens für den Umzug deines Freundes, für den er seinen langjährigen Job aufgegeben hat. Kommt er wenigstens seinen finanziellen Verpflichtungen nach, übt er sein Umgangsrecht aus.

Grüßle




-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 01.03.2008 12:26:25

-- Editiert von Schwesterchen am 01.03.2008 12:34:55

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ist doch immer wieder interessant, dass ein Vater, der den Hausmann gemacht und sich sechs bzw. vier Jahre sooo um die Kinder gekümmert hat, dass Muttern vertrauensvoll 200 km wegzog, um sich zu finden, auf einmal zu einem monströsen Vater entwickelt, dem man schnellstens die Kinder wieder abnehmen sollte. Zum Wohle der Mutter...


Diese Nummer hatten wir hier oft genug im Forum. Überleg dir also was Neues...

Noch was:

quote:
Ich war noch nie arbeitslos und inzwischen leider schon seit 4 Monaten und bis dahin hab ich natürlich den KU gezahlt.


Wovon denn? Du warst doch selbständig, also auch kein Anspruch auf ALG I. Und hast du auch Trennungsunterhalt gezahlt? Der stand/steht deinem FastnochdemnächstEx-Mann nämlich auch zu.

-----------------
"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 01.03.2008 13:31:59

-- Editiert von azrael am 01.03.2008 13:34:13

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#6
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Und für mich dann eine Umgangsregelung einführen....NEVER !!!

Wie gut das DU das nicht zu entscheiden hast ,oder meinst du der Richter fragt dich vorher ? :grins:

Ansonsten kann ich azrael und schwesterchen nur voll und ganz zustimmen und brauch dem auch nichts mehr hinzu fügen .

Immer diese bösen Väter ..... :augenroll:


LG

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

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#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Seit vier Monaten arbeitslos... Na prima... Passt ja auch gerade gut. Denn Papa hat ja einen Job, ist sooo überfordert, dass Mama jetzt unbedingt die Kinder kriegen sollte. Und dann stehen Mama und Kindern natürlich Unterhalt zu. Denn Papa arbeitet ja...

Ich kenne mindestesn drei Läden, die IMMER Personal suchen. Auch in deiner Region...

-----------------
"gruß azrael"

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#8
 Von 
Hello Kitty
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallole,

@ Azrael...für Dich scheint der Faktor Geld im Leben eine sehr große Rolle zu spielen oder irre ich mich ?
Weil außer "materialistischen" Kommentaren kam von Dir leider nicht viel hilfreiches bisher.
Und wenn Du mindestens 3 Läden kennst, die mir einen Job geben könne, dann wäre ich Dir wirklich dankbar, wenn Du sie mir nennen könntest, sofern es nicht wieder welche von diesen Scheinfirmen sind, die Stellenangebote nur schalten, um besser und vor allem günstiger für ihr Unternehmen werben zu können.

Den "Trennunsgunterhalt" hat er sich damals großzügigst selbst von meinem Konto überwiesen. Und der Übervater, der er einmal war, ist er leider nicht mehr...

Im Übrigen sollte ein Forum doch dazu dienen, sachliche Hilfestellung zu bekommen und keine Belehrungen, was scheinbar hier durchweg der Fall ist.
Schade....

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#9
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Drei Läden?

Schlecker, Aldi, Lidl... ;)



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"gruß azrael"

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#10
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Schade Kitty,

dass du unseren *Belehrungen* nicht viel Verständnis abgewinnen kannst.
Vielleicht fruchten sie mehr, wenn ein Richter dich belehrt.

Fakt ist doch, dass du zwar das hälftige SR inne hast, nicht aber das ABR.
Der Vater bestimmt also den Aufenthaltsort eurer Kinder, nicht du.
Das hast du u.U. etwas leichtfertig aufs Spiel gesetzt.

Aber... warum sollte ein Vater sich weniger gut um seine Kinder kümmern können, als eine Mutter es tut?
Solange er sie nicht misshandelt und verwahrlosen lässt, wird das auch so bleiben.

Wenn du euren Kindern gegenüber Verantwortung zeigen willst, so kümmere dich verstärkt um deren Bar-Unterhalt. Denn... das gehört nunmal auch dazu. Und dazu bist du verpflichtet.

Grüßle







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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#11
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Noch was, Kitty...

Wenn ich immer gearbeitet und meine Kinder OHNE Unterhalt groß gezogen habe, mir für wenige Jobs zu schade war, dann hast du recht, dann bin ich materialistisch... :dance:

Leider kann ich dir heute Abend nicht weiter antworten, ich muss nämlich gleich arbeiten. ;)

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Unsere Belehrung ,nene ,das geht wirklich nicht :grins:
In einem anderen Thread schrieb ich Sinn gemäß : Lass den Richter sie auf den Boden der Tatsachen zurück holen .Er ist eine autoritäre Person ,vieleicht versteht sie es dann besser .

Nur mal neben bei ,Kitty ,DU hast mit den Unsachlichkeiten angefangen .Es hat dich niemand gebeten ,deine Lebensgeschichte aufzuschreiben ! Dann musst du auch damit rechnen ,das wir Bezug darauf nehmen und das ,was du schreibst ,kommentieren ;)

Kurzes pragnantes Eingangsposting ,kurze sachliche Antworten ,so läuft das hier :grins:

LG

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"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

Hello Kitty,

na, da ist die Diskussion ja nun ein bisschen abgedriftet.

quote:
....obwohl meine Kinder zu mir die gleiche enge Bindung haben wie zu ihm ...und obwohl sich die beiden natürlich auch daran gewöhnt haben, dass wir uns so oft sehen und tierisch darunter leiden würden....


Darum geht es doch in erster Linie. Um deine Kinder und den Umgang mit ihnen!

Und da sehe ich Gefahren! Du platzt in das Leben des Kindesvaters hinein und kritisierst ihn massiv. Lass es mich offen sagen: das steht dir einfach nicht zu! Du zahlst nicht mal Unterhalt, stellst aber jede Menge Forderungen. Dein Ex-Mann reagiert auf diesen Einbruch mit großer Besorgnis und geht auf Distanz - und das kann ich sehr gut nachvollziehen!

Statt kein gutes Haar am Kindesvater zu lassen, solltest du lieber erst mal dein EIGENES Leben in Ordnung bringen. Und dazu gehört, dass du umgehend eine Erwerbstätigkeit aufnimmst! Notfalls musst du eine Stelle annehmen, die nun nicht unbedingt dein Traumjob ist! Damit du den fälligen Kindesunterhalt zahlen kannst. Und zwar schleunigst! Denn dazu bist du gesetzlich verpflichtet und auch darauf haben deine Kinder einen Anspruch.

Wie du das auf die Reihe kriegst, ist allein deine Sache und geht hier im Forum niemanden etwas an. Insofern distanziere ich mich von den diesbezüglichen Postings.

Akzeptiere und respektiere uneingeschränkt, dass die Kinder bei ihrem Vater leben. Komm deinen Zahlungsverpflichtungen nach und gib dem Kindesvater das Gefühl der Sicherheit, dass er nichts von dir zu befürchten hat. Dann wird sich euer Verhältnis schon bald normalisieren!

Und davon würden doch vor allem eure Kinder profitieren ...

Grüße


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Hello Kitty
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallole,

ich glaube solche Foren, wo ein knappes präzises Eingangsthread erfolgte, bringen einem Hilfesuchenden nicht wirklich viel.
Die Hintergründe einer Trennung und der damit verbundenen Probleme sind einfach zu umfangreich und bei jedem individuell, als dann alles über einen Kamm scheren zu können.
Und mein Eröffnungsthread war schon kurz, bündig und präzise, da hätte ich noch wesentlich weiter ausholen können ;) .

Nunja, ich habe morgen jedenfalls mal wieder einen Termin bei einer Zeitarbeitsfirma und hoffe endlich was geeignetes finden zu können.

@ Azrael: Ich gehöre zu den Elternteilen, die wirklich nach Arbeit suchen um KU zahlen zu können und nicht zu denen, die sich davor drücken wollen. Denn wie ich bereits geschrieben habe, war ich bisher noch nie arbeitslos und es ist grausam, Geld verdienen zu wollen, es aber nicht zu können. Natürlich hofft man anfangs wieder in den gelernten Beruf zurückzufinden, aber selbst das habe ich inzwischen aufgegeben und bin natürlich auch bereit andere Tätigketen aufzunehmen, auch Aldi, Lidl und Schlecker ;) .

LG Kitty

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Da hast du schon recht ,Kitty ,ohne Details ,kann man sich kein Bild von der Situation machen .Nur brauchst du dich dann nunmal nicht beschweren ,wenn wir dieses Bild kommentieren ,ganz einfach .

Willst du sachliche Antworten ,stelle sachliche Fragen ,irgendwie stechend logisch ,oder nicht ?

Denn ganz ohne Blabla hätte diese Frage gereicht ,die ist ja fast unter gegangen ,weil man nich weiß ,was man als erstes schreiben soll :Kann er mir mit seinem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht und trotz gemeinsamem Sorgerecht diese Umgangsregelung nu vorschreiben ?

Antwort :JA

Siehst du ,ganz sachlich und ohne Belehrung ,so einfach kann es gehen ;)

LG

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so stellst du dich geistig unter ihn."

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