Unterhalt an ExFrau wenn Arbeit wieder aufgenommen

2. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterhalt an ExFrau wenn Arbeit wieder aufgenommen

Hallo,

meine Ex-Frau arbeitet seit diesem Monat wieder in Vollzeit.
Sie war 12 Monate in Babypause. Da sie jetzt wieder verdient ca 1600 Euro Netto, muss ich weiterhin ihr Unterhalt zahlen? Sie lebt auch zusammen mit Ihrem Freund seit ca 8 Monate der Ingenieur ist und sicherlich auch ein gutes Gehalt hat.
Sie selbst bekommt von mir ja noch weiterhin die Unterhaltszahlung für das Baby (nach Düsseldorfer Tabelle) + Kindergeld.
Grob gerechnet hätte sie 1600 Euro + 244 Euro Kind + ??? Euro Kindergeld.

Kann ich selbst den Unterhaltszahlung Daueraufrag löschen oder sollte ich lieber davor mit einem Anwalt darüber reden.
In der Scheiduung wurde nichts festgelegt wie lange ich ihr zahlen muss.

Gruss
Walter

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
holly golightly
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo walter,
einfach die zahlung einstellen, das weiß ich von meinem anwalt, geht nicht. du oder dein anwalt solltet einen einkommensnachweis verlangen und unter berücksichtigung einer eheähnlichen gemeinschaft die deine ex-frau ja offensichtlich hat das unterhaltsgeld neu berechnen. kann durchaus sein, dass du nicht mehr für sie zahlen muß weil du keinen aufstockungsunterhalt mehr zahlen mußt wegen ihres eigenen relativ hohen verdienstes.
die berechnung würde ich aber in die hände des anwalts geben, dann bist du auf der sicheren seite...
lg holly

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#2
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 256x hilfreich)

Wenn es keinen Titel oder notarielle Vereinbarung gibt, kannst Du den Unterhalt für Sie einstellen.
Für das Kind läuft alles wie bisher.

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#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Walter,

natürlich kannst du, wenn kein Titel besteht, den Dauerauftrag einstellen.
Vielleicht solltest du deine Ex darüber informieren.
Will sie denn weiterhin Unterhalt von dir haben?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
Cavalera
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 7x hilfreich)

Das Problem ist wir reden gar nicht miteinander? Sie sagte zu mir per Zettel im Briefkasten, wenn ich was von ihr möchte soll ich ihr schreiben (ein Zettel). Ich hatte sie auch gefragt aber keine Antwort erhaltem. Ich hatte sie gefragt ob sie arbeiten gehen wird, aber seit heute geht sie weider.
Ich denke es wäre besser den Dauerauftrag zu löschen wenn sie was braucht wird sie sich schon melden und dann gehe ich zu einem Anwalt.
Bin mir aber nicht sicher wie die Regelung ist. Si ehat ja jetzt auch genug Geld....andere leben noch mit viel weniger und noch allein ohne Freund.

Gruss
W.

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#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Sie sagte zu mir per Zettel im Briefkasten, wenn ich was von ihr möchte soll ich ihr schreiben (ein Zettel)


Na, dann schreib ihr halt auch nen Zettel. Vielleicht kommt einer zurück...:)

Mein persönliches Empfinden würde sagen: Deine Chancen stehen gut, dass kein Anspruch mehr besteht.
Wie wird euer Kind in der Zeit, in der deine Ex arbeitet, betreut?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 256x hilfreich)

Die Mühe mit dem Zettel würd ich mir garnicht machen, wenn sie so drauf ist wie oben geschrieben.

Solange es nichts Schriftliches vom Gericht o.ä. gibt, würde ich einfach die Zahlung einstellen.

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