Hallo,ich lebe mit meinem Lebensgefährten und meiner Tochter aus früherer Ehe zusammen.Mein Lebensgefährte hat einen Sohn und muss für ihn Unterhalt zahlen.Meine Tochter bekommt ja auch Unterhaltsvorschuss und Kindergeld wird das dann bei der Unterhaltszahlung was meinen Lebensgefährten angeht mit angerechnet?Meine Tochter hat ja mit seiner Unterhaltszahlerei nix zu tun.Und stimmt das nun das das Jugendamt ihm einen Selbsterhalt von 900Euro zum leben lassen müssen?Oder können die so viel wegholen wie die wollen so das man hinterher vielleicht noch zur Arge rennen muss?
Unterhalt zahlen - Unterhaltsvorschuss und Kindergeld
Ein bisschen wirr das Ganze @Flubbermaus,
quote:
Mein Lebensgefährte hat einen Sohn und muss für ihn Unterhalt zahlen.
Vollkommen in Ordnung.
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Meine Tochter hat ja mit seiner Unterhaltszahlerei nix zu tun
Das stimmt auch.
quote:
Und stimmt das nun das das Jugendamt ihm einen Selbsterhalt von 900Euro zum leben lassen müssen?
Auch das ist richtig.
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Meine Tochter bekommt ja auch Unterhaltsvorschuss und Kindergeld wird das dann bei der Unterhaltszahlung was meinen Lebensgefährten angeht mit angerechnet?
Was möchtest du denn wissen, ich kann das nicht rauslesen?
Grüßle
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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"
Ja ich meine weil meine Tochter eben Unterhaltsvorschuss bekommt und Kindergeld denke ich das die das mit anrechnen und mein Lebensgefährte dann noch mehr Unterhalt zahlen muss.Und ich hab Angst das wir dann Hartz 4 Beantragen müssen weil die vielleicht mehr wegholen und unter die 900Euro Grenze gehen die einem selbst bleiben dürften.Die haben meinem Lebensgefährten schon mal von nur 700Euro Arbeitslosengeld bis auf 300Euro alles weggeholt.Und er durfte dann zum Sozialamt gehen weil er nix mehr selber zahlen konnte.
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--- editiert vom Admin
quote:
Und ich hab Angst das wir dann Hartz 4 Beantragen müssen
Ich dachte, davon würdet ihr leben?
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, werden UVG und KG zum Haushaltseinkommen eingerechnet.
Vielleicht solltest du erstmal Fakten nennen.
Hab zwar deinen anderen Threads gelesen, aber mir das selbst zusammenzuklauben ist mir echt zu mühsam.
Grüßle
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Noch ne Frage.Gilt die 900Eurogrenze was den Selbsterhalt betrifft auch wenn man verheiratet ist.Gilt das mit den 900Euro auch wenn man eine Beistandschaft hat?Und wie ist das mit Rückstand der sicha gehäuft hat in den Jahren als man nicht zahlen konnte.Muss man den zusammen mit dem laufendem Unterhalt zusammen zahlen oder wie kann man das machen?
Ja wir leben zusammen na klar.Aber was hat meine Tochter mit dem Unterhalt von seinem Sohn zu tun?Wird ihr Unterhaltsvorschuss und Kindergeld nun als Einkommen angerechnet und muss er dadurch noch mehr zahlen?Überall steht geschrieben das die einem 900Euro lassen müssen.Ich selber hab kein Einkommen.
Menno Flubbermaus,
ist das denn so schwer zu schreiben, wie viel dein Mann verdient?
Bekommt ihr noch ALG2?
Wie alt ist das Kind?
Wie hoch lautet der Titel?
Du wirst nicht mit einberechnet.
Grüßle
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-- Editiert von Loddar am 22.07.2008 19:16:23
1300Euro netto bekommt er,sein Sohn ist 10 Jahre alt und Hartz4 bekommen wir nicht mehr.Wie hoch der Titel lautet das weiss ich nicht.
Ganz einfach:
Dann hat dein Freund 245€ zu zahlen. Mit Pech 278€, da er nur einer Person zu Unterhalt verpflichtet ist.
Und für Rückstände bliebe auch noch Raum, ohne dass er die SB-Grenze unterschreitet.
Grüßle
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--- editiert vom Admin
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Hey Camper,
*Stiefelternunterhalt* ???
Also, jetzt versteh ich nur noch Bahnhof...
Sind privilegierte Kinder nicht vorrangig zu bedienen?
Von dem abgesehen, warum sollte die TE gegenüber ihrem LG unterhaltsberechtigt sein?
Grüßle
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Also ich weiss nicht was ich dazu jetzt sagen soll.Das kann ja nicht sein das die wegholen können was die wollen.Mehr als arbeiten kann er nicht und mehr als zahlen kann er auch nicht.Und er zahlt ja was er kann.Nur es kann nicht sein das er eventuell wieder zum Amt rennen muss und Hartz4 beantragen muss dann nur wegen dem Unterhalt.Wenn er den laufenden Unterhalt zahlen kann dann muss es doch gut sein.Und wenn das stimmt das die einem 900Euro lassen müssen da bin ich aber gespannt.
Und wieso wird das Geld meiner Tochter mit angerechnet?Die hat doch damit garnix zu tun.Das ist ihr Geld der Unterhalt und der Unterhaltsvorschuss.Bedarfsgemeinschaft hin oder her.Das ist eine Frechheit finde ich.Nur weil wir zusammen leben ist das trotzdem ihr Geld.
Also Flubbermaus,
irgendwas rechnest du aber gewaltig falsch.
Natürlich wird UVG und KG nicht als Einkommen mit einberechnet.
Muss auch nicht, dein Freund verdient 1300€ und ist damit auch ohne leistungsfähig. Und das ohne seinen SB zu unterschreiten.
ER muss also kein ALG2 beantragen.
Den einzigen *Hänger*, den ich finden kann, der bist DU.
DU hast nämlich kein Einkommen und wirst entweder sorgen müssen, dass sich das ändert oder ALG2 beantragen müssen.
Und dann taucht wieder die Bedarfgemeinschaft auf, bei der UVG und KG angerechnet werden.
Aber, solange ihr das nicht beantragt, wird das auch nicht angerechnet.
Grüßle
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