Antwort vom 23.2.2021 | 12:33
Von Status: Schüler (435 Beiträge, 82x hilfreich)
Vielen lieben Dank für die Antwort.
Der Mitbesitzer wurde schon immer nur geduldet. Der Hofbesitzer hat ein persönliches Problem mit dem Mitbesitzer. Der Mitbesitzer hat sich auf dem Hof in keinster Weise etwas zu Schulden kommen lassen.
Auf Nachfrage, weshalb es zu dem Hofverbot kam, entgegenet der Hofbesitzer nur mit, er brauche keine Begründung.
Der Mitbesitzer hat sich bei der Polizei informiert, weil er keinen Einsatz auslösen möchte.
Die Polizei sagt, der Mitbesitzer steht nicht im Einstellvertrag. Daher würde die Polizei diesen auch bei Anzeige entfernen.
Es wäre eine reine Zivilrechtliche Angelegenheit.
- verständlich -
Bleibt nur die Frage in wie weit sich der Mitbesitzer sich durchsetzen kann sein Eigentum zu sehen bzw. zu bewegen.
Das Pferd wurde mittlerweile auch separiert. Eigentlich steht dies 24 h in einer Gruppe.
Deshalb ist das Pferd nun enorm auf die Bewegungseinheiten angewiesen.
Besitzerin A kann jedoch nicht täglich, weshalb sie auch Besitzerin B ins Boot geholt hatte.
Vertraglich ist nur die Nutzung des Areals mit im Preis enthalten.
Zu einem Zutrittsverbot ist hier nichts weiter geregelt.
Lediglich eine fristlose Kündigung, falls sich nicht an die Regeln des Hofes gehalten wird.
-- Editiert von angle07 am 23.02.2021 12:38