Versicherungsnehmer vs. Autohaus

1. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Heyho77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungsnehmer vs. Autohaus

Guten Abend zusammen,

im Juli 2022 habe ich meiner Kfz-Versicherung einen Schaden gemeldet, der im Oktober 2022 dann in einem Autohaus (Partnerwerkstatt der Versicherung) behoben wurde. Ich habe eine Selbstbeteiligung von 150€, welche ich direkt Vorort bezahlt habe.
Ein paar Wochen später bekam ich dann eine Rechnung vom Autohaus in dem stand ich hätte eine Selbstbeteiligung von 500€ und solle doch bitte die restlichen 350€ überweisen. Meine Selbstbeteiligung lag immer schon bei 150€, den entsprechenden Nachweis habe ich dem Autohaus zukommen lassen, gesagt ich werde nicht zahlen und sie sollen sich doch an die Versicherung wenden. Zeitgleich habe ich selbst mit der Versicherung gesprochen und es wurde versichert dass man sich drum kümmert. Passiert ist natürlich nichts und auf weitere Nachfragen per E-Mail oder Telefon wird nicht reagiert.

Nun werde ich seit Monaten von diesem Autohaus terrorisiert und täglich mehrmals von verschiedenen Nummern angerufen (teilweise nach 22Uhr). Auf meiner Mailbox landen ständig sehr unfreundliche Nachrichten von gefühlt sämtlichen Mitarbeitern dieses Autohauses.
Vor kurzem dann die Höhe:
Am Sonntag früh steht plötzlich der ehemalige Inhaber, der bereits in Rente und gar nicht mehr im Autohaus tätig ist vor meiner Türe und will 350€. Da der betagte Herr mir irgendwo trotz seines falschen Verhaltens leid tat habe ich ihm angeboten ihm nochmals per Mail Unterlagen zukommen zu lassen, damit auch er sieht wie hoch meine Selbstbeteiligung ist und schon immer war. 2 Tage später und bis heute andauernd wieder unzählige Anrufe und Nachrichten auf der Mailbox. Die letzte davon mit Drohung man wird es dem Hauseigenen Anwalt übergeben, wenn ich nicht bald zahle.

Wie kann ich am besten gegen diese Belästigung vorgehen?
Meint ihr der Herr, der mich Zuhause besucht hat hatte überhaupt die Befugnis auf meine Daten zuzugreifen? Er ist ja nicht mehr im Autohaus tätig.

Freue mich über Anregungen und Meinungen diesbezüglich.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111308 Beiträge, 38570x hilfreich)

Zitat (von Heyho77):
Wie kann ich am besten gegen diese Belästigung vorgehen?

Gerichtsfeste Aufforderung es zu unterlassen sowie Erteilung von Hausverbot - oder gleich strafbewehrte Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage.



Zitat (von Heyho77):
Meint ihr der Herr, der mich Zuhause besucht hat hatte überhaupt die Befugnis auf meine Daten zuzugreifen?

Wer sagt denn, das er auf Deine Daten zugegriffen hat?



Und dann sollte man sich mal schleunigst darum kümmern, was die Versicherung denn tatsächlich an die Werkstatt gezahlt hat. Sollte diese wirklich 500 EUR zu wenig gezahlt haben, wäre zu prüfen, ob man der Zahlungspflichtige für diese 500 EUR ist oder nicht. Sonst kann das richtig teuer werden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heyho77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wer sagt denn, das er auf Deine Daten zugegriffen hat?



Und dann sollte man sich mal schleunigst darum kümmern, was die Versicherung denn tatsächlich an die Werkstatt gezahlt hat. Sollte diese wirklich 500 EUR zu wenig gezahlt haben, wäre zu prüfen, ob man der Zahlungspflichtige für diese 500 EUR ist oder nicht. Sonst kann das richtig teuer werden ...


Wie sollte er sonst an meine Adresse und Telefonnummer kommen? Die Daten sind ja im Autohaus hinterlegt. Klär mich bitte auf wenn ich da was falsch verstehe.

Die Versicherung hat fälschlicherweise dem Autohaus mitgeteilt ich hätte eine Selbstbeteiligung von 500€ und auch dementsprechend die Werkstatt bezahlt, 150€ (meine Selbstbeteiligung) habe ich bereits bezahlt, nun sind 350€ offen. Meines Erachtens nach muss die Versicherung doch die offenen 350€ zahlen. Ich hatte nie eine Selbstbeteiligung von 500€ und habe hier alle Vertragsunterlagen liegen die dies beweisen. Außerdem hatte ich ja bereits mit der Versicherung gesprochen, die mir eben genau das bestätigt hat.
Leider ist seitdem seitens der Versicherung nichts mehr passiert und auf E-Mails bekomme ich nur eine Standart Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111308 Beiträge, 38570x hilfreich)

Zitat (von Heyho77):
Wie sollte er sonst an meine Adresse und Telefonnummer kommen?

In dem man sie ihm einfach gegeben hat.



Zitat (von Heyho77):
und auch dementsprechend die Werkstatt bezahlt

Dann fehlen der Werkstatt also definitiv 350 EUR ...

Dann wäre nun das
Zitat (von Harry van Sell):
wäre zu prüfen, ob man der Zahlungspflichtige für diese 500 EUR ist oder nicht. Sonst kann das richtig teuer werden ...

an der Reihe.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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