Frage zu infoscore Eintragungen

13. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Weylin
Status: Beginner (67 Beiträge, 48x hilfreich)
Frage zu infoscore Eintragungen

Hallo,

ich hatte eine Selbstauskunft bei der infoscore Consumer Data GmbH beantragt, welche ich heute erhalten habe. Nun tauchen dort zwei Formulierungen auf, mit denen ich erstmal nichts anfangen kann. Kann mir die mal jemand erläutern und mir sagen, was das für mich bedeutet?

1. Uneinbringliche, titulierte Forderung

2. Einstellung des Inkasso-Mahnverfahrens wegen Aussichtslosigkeit

-----------------
""

Notfall? Mehr lesen!



4 Antworten
#1
 Von 
mepeisen
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

quote:
1. Uneinbringliche, titulierte Forderung

Tituliert bedeutet, es gibt einen Vollstreckungstitel gegen dich. Also hast du einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen oder eine Klage vor Gericht verloren.
Uneinbringlich bedeutet, dass du kein Geld hast (zumindest wird das behauptet). Vermutlich war ein Gerichtsvollzieher bei dir und du lebst unter der Pfändungsfreigrenze, hast eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgegeben.

quote:
[2. Einstellung des Inkasso-Mahnverfahrens wegen Aussichtslosigkeit

Bedeutet, dass noch kein Titel vorliegt. Aber das ganze Verfhren wurde eingestellt, weil das Inkasso denkt, dass bei dir nie was zu holen sein wird.

Soweit OK oder sind die Angaben von denen falsch?

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Weylin
Status: Beginner (67 Beiträge, 48x hilfreich)

Passt soweit alles.
Also heißt das für 2, dass ich die Schreiben zu diesem Mahnverfahren als "erledigt" ansehen kann?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16213x hilfreich)

Vorläufig ja. Das bedeutet nicht, dass man nichts mehr schuldig ist. Die Schulden verschwinden nicht einfach so. Aber wenn sich niemand mehr regt, dann verjähren die irgendwann. Eine Forderung von 2010 verjährt beispielsweise zum 31.12.2013, wenn nicht beispielsweise ein Mahnbescheid beantragt wird oder sonst ein Hemmungsgrund vorliegt.

Die erste Forderung (Titel) verjährt erst nach 30 Jahren, frühestens.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meri
Status: Master (4821 Beiträge, 1827x hilfreich)

quote:
Uneinbringliche, titulierte Forderung


..kann bei infoscore auch bedeuten, dass die 'Forderung'nicht einklagbar, bzw . vollstreckbar ist, z.B. weil erledigt.
Mein Nachbar, mein 'Pflegefall' hatte auch solch eine Eintragung.
Infoscore und die Haasen hatten einfach eine Forderung erfunden und dazu auch ein Geschäftszeichen einer Mobilfunkfirma 'erschaffen'.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Mehr lesen!