GV Brief was tun.

27. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sjory
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
GV Brief was tun.

Hallo erstmal.
Ich hoffe mir kann jemand einen Rat geben.
Zu der Sachlage

Mein Vater hat ein Brief von der GV bekommen.
Darin steht es sind 5000 Euro fällig bei Amazon.
Was ich bis jetzt rausgefunden hab. Nach telefonaten bei Amazon.

Es wurden letztes Jahr (2014) zwischen Juni und Oktober mehrere Handy-Verträge bei Amazon auf meinen Vater abgeschlossen.
Was natürlich der Fall ist. Da meine Eltern mit Internet und Handy nicht anfangen können.
Laut Amazon wurden die Ganzen Pakete und Mahnungen an eine andere Adresse (Im gleichen Dorf) geliefert, wo wir auch nie gewohnt haben. Ich bin dahin gefahren. Und siehe da, da wohnen Leute mit dem gleichen Nachnahmen (nicht verwandt). Folglich is die Packetannahme ohne Probleme, kein Postbote fragt nach dem Vornamen.
Amazon will uns jedoch keine Unterlagen zuschicken um der Sache auf den Grund zu gehen. Die Polizei will erstmal keine Anzeige erstatten, wir sollen doch bitte erst mit der GV reden.

Wie kann das sein, das es so offensichtlich ist das die Pakete wo anders hingegangen sind. Das die Mahnungen an die gleiche Adresse geschickt wurden. Und jetzt auf einmal die GV das Geld von meinen Eltern haben will. Jetzt müssen wir Monate lang kämpfen um unsere Unschuld zu beweisen.

Macht es Sinn die Familie direkt zu verklagen auf Rufmord, Idäntitesklau oder was auch immer. Wenn wir einen Anwalt einschalten den auch am Ende bezahlen, oder zahlt das der Schuldige wenn wir es beweisen können.

Was sollen wir als nächstes machen. Termin mit der GV ist morgen, könnte es sein das sie das alles fallen lässt gegen meinen Vater? Kann man ihr irgendwelche Argumente liefern das es einfacher wird?

Ich vermute das die 5000€ nur die Spitze des Eisbergs sind.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Bitte, bitte die Ruhe behalten!
Der Vater sollte beim GV eine Erinnerung einlegen.
Zwei Punkte sollten in der Erinnerung gemacht werden:
1) Es muss geprüft werden, ob der Mahnbescheid und der Vollstreckungsbescheid ordnungsgemäß an den Vater zugestellt wurden.
Dem Mahngericht liegen die Zustellprotokolle vor. Wenn herauskommt, dass es keine erfolgreiche Zustellung an der Wohnadresse des Vaters gab, dann kann der Vater über die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Dann gibt es keine Titel mehr, aus dem der Gerichtsvollzieher vollstrecken darf.
2) Es muss geprüft werden, ob eine Personenverwechslung vorliegt. Der GV darf nicht gegen den Vater vollstrecken, wenn die Identität des Schuldners nicht eindeutig ist.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Da sollte man schnellstens einen Anwalt einschalten der erst mal Akteneinsicht nimmt und den GV vorläufig stoppt.

Warum hat man denn das ganze Vorspiel ignoriert? Spätestens bei den Schreiben vom Gericht hätte man doch aktiv werden müssen?


Im schlimmsten Fall muss man die 5000 EUR zahlen, weil das Gericht entschieden hat, das der Anspruch berechtigt ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Sjory
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da sollte man schnellstens einen Anwalt einschalten der erst mal Akteneinsicht nimmt und den GV vorläufig stoppt.
Warum hat man denn das ganze Vorspiel ignoriert? Spätestens bei den Schreiben vom Gericht hätte man doch aktiv werden müssen?


Im schlimmsten Fall muss man die 5000 EUR zahlen, weil das Gericht entschieden hat, das der Anspruch berechtigt ist.


Der Brief vom GV, war der erste Brief den mein Vater bekommen hat.
Das war letzte Woche, die GV ist im Urlaub gewesen und ist Morgen ist der frühste Termin.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Immer langsam. Zunächst einmal habt ihr also keine Briefe bekommen, auch nichts vom Gericht, korrekt?
Dann würde ich auf jeden Fall mal zunächst mit dem GV reden, A) eine Titelkopie anfordern und sofern dort ebenfalls die falsche Adresse steht, B) vom Gerichtsvollzieher eine Begründung, warum er bei deinem Vater vorstellig wird und nicht unter der korrekten Adresse bei der anderen Familie.

Je nachdem, was der Gerichtsvollzieher als Begründung parat hat, kann man dann mal weiter sehen.

Zitat:
Ich vermute das die 5000€ nur die Spitze des Eisbergs sind.

Gut möglich. Die Frage ist aber wirklich: Heißen die zufällig nur genau so oder sind das böswillige Betrüger?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Sjory):
Die Polizei will erstmal keine Anzeige erstatten, wir sollen doch bitte erst mit der GV reden.
Dann wurde das Problem vermutlich falsch vorgetragen. Wenn man in eine Polizeidienststelle geht und ausdrücklich eine Anzeige wegen Betrug und andere mögliche Straftaten wie Identitätsdiebstahl anzeigen möchte, dann MUSS die Anzeige aufgenommen werden. Wenn da jemand unlustig ist entweder die nächste Schicht abwarten oder Online die Anzeige erstatten. Kann auch Vorteile mit dem GV bringen, wenn man eine Anzeigennr. zur Hand hat.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von Sjory):
Und siehe da, da wohnen Leute mit dem gleichen Nachnahmen (nicht verwandt). Folglich is die Packetannahme ohne Probleme, kein Postbote fragt nach dem Vornamen.


Da ist aber natürlich dann auch schwer zu sagen wer diese Problem jetzt wirklich verursacht hat.
Kann ja auch genauso gut sein dass nicht nur der Nachname, sondern auch der Vorname gleich ist (kommt ja grundsätzlich gar nicht so selten vor) - und diejenigen einfach ganz normal auf ihre eigenen Namen bestellt haben...

Interessant wäre jetzt halt wie Amazon jetzt auf "deine Adresse" gekommen ist.

-- Editiert von Tiger123 am 27.07.2015 13:22

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