Hallo,
habe mal folgende frage: A ist geschäftsführer einer firma. M war kundin und hat einige der erhaltenen rechnungen bezahlt. Das von A angegebene konto war kein geschäftskonto, sondern ein privates konto seiner frau. Das wusste M naturlich nicht. Gegen A wurde ein Insolvenzverfahren
eröffnet. Das wusste M auch nicht.
1. Kann M die Bezahlung der Rechnungen mit Blick darauf verweigern, dass die Insolvenzeröffnung nicht für sie erkennbar bekanntgemacht wurde?
2. Hat M ggfs einen SE-Anspruch und falls ja, in welcher Form gegen den GF A und dessen Ehefrau?
3. Hat GF A sich strafbar gemacht?
Danke schon mal für eure antworten..
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Insolvenz Rechnungen Gläubiger Unkenntnis Schadens
18. März 2014
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Frage vom 18. März 2014 | 21:51
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 3x hilfreich)
Insolvenz Rechnungen Gläubiger Unkenntnis Schadens
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#1
Antwort vom 19. März 2014 | 10:12
Von
Status: Praktikant (556 Beiträge, 448x hilfreich)
Hallo,
quote:<hr size=1 noshade>1. Kann M die Bezahlung der Rechnungen mit Blick darauf verweigern, dass die Insolvenzeröffnung nicht für sie erkennbar bekanntgemacht wurde? <hr size=1 noshade>
Die Insolvenzeröffnung ist theoretisch mit der Veröffentlichung im Internet nach § 9 InsO öffentlich bekannt gemacht. Somit hatte M die Möglichkeit von der Inso Kenntnis zu nehmen.
Im Falle von M sieht es aber eher so aus, dass der Insolvenzverwalter diese sehr bald formell von der Eröffnung in Kenntnis setzen wird, weil er die noch offenen Rechnungen zur Masse bezahlt haben will. M tut - jetzt, wo sie Kenntnis von der Inso hat - gut daran, die noch offenen Rechnungen nicht mehr an A selbst zu bezahlen. Wenn M in die Offensive gehen möchte, kann sie selbst auf den Insolvenzverwalter von A zugehen und ihn fragen, was jetzt aus den offenen Rechnungen wird. A selbst hat jedenfalls keinerlei Recht mehr, die offenen Beträge zu fordern, dieses Recht ist auf den Insolvenzverwalter übergegangen.
quote:<hr size=1 noshade>2. Hat M ggfs einen SE-Anspruch und falls ja, in welcher Form gegen den GF A und dessen Ehefrau? <hr size=1 noshade>
Eher nicht. Die bereits bezahlten Rechnungen lösen allenfalls einen SE-Anspruch der Insolvenzmasse gegenüber der Frau aus. M hat eine Leistung erhalten und (wie sie dachte an A) bezahlt. Also ist M auch kein Schaden entstanden.
quote:<hr size=1 noshade>3. Hat GF A sich strafbar gemacht? <hr size=1 noshade>
Im Raum stehen möglicherweise Untreue und Bankrott. Ist neben A selbst auch die Firma insolvent und handelt es sich dabei um eine juristische Person (AG, GmbH oder UG), kommt ggf. auch Insolvenzverfahrensverschleppung in Frage, wenn A als Geschäftsführer nicht binnen der Frist des § 15a InsO Insolvenzantrag gestellt hat.
Gruß
Krypton
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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."
-- Editiert Krypton am 19.03.2014 10:14
-- Editiert Krypton am 19.03.2014 10:14
-- Editiert Krypton am 19.03.2014 10:15
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