Lohnsteuerrückerstattung in Privat Insolvenz

6. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bandy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Lohnsteuerrückerstattung in Privat Insolvenz

Hallo,

bin neu hier und bitte um Verzeihung falls ich was falsch mache.
Habe auch keine Antwort mit Hilfe der Suche gefunden.

Hier meine Frage.

Seit einem Jahr befinde ich mich in der Inso.
Jetzt habe ich eine Lohnsteuer erstatung für 2003 und 2004 von ca 1400 Teuros bekommen. Die hat aber das Finanzamt an das Gericht geschickt und die Sprecherin des Gerichtes meint dieses Geld stehe mir nicht zu.
Und ich meine doch.
Denn es ist ja nichts anderes als anteilige Erstattung der Kosten die mir bedingt durch meine berufliche Tätigkiet entstanden sind.

Das wäre so als wenn ich auf Dienstreise ein Flugticket, sozusagen, vorgestreckt hätte und meine Arbeitgeber bei der anschliessenden Reiseabrechnung sagen würde: nee das Geld habe ich an das Gericht geschickt.

Ist ja undenkbar, oder ?

Wer kennt Urteile die meine These unterstützten.

Gruss

Bandy

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo bandy,
dein vergleich stimmt nicht ganz. sollang du dich im verfahren befindest sind steuerrückerstattungen voll pfändbar und gehen in die masse über.
gruss,
kristijan

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Hallo Bandy,

während des Insolvenzverfahrens müssen Sie ALLE pfändbaren Beträge abführen.

Da die Steuerrückerstattung eine pfändbare Mase darstellen, ist der Vorgang korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bandy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

aus meiner sicht kann es nicht sein:
Denn das ist Geld das uns vomn Finanzamt deswegen 'ausgezahlt' wurde weil wir ja ausgaben hatten zb. kosten der Weiterbildung und Berufserhaltes/ausübens.
ausserdem hatte ich um überhaupt dieses Geld zu bekommen 200 Teuros in einen Steuerberater inverstiert.

Tut mir leid; aber es kann nicht sein das ich Geld ausgebe damit ein anderer einen Vorteil daraus zieht.

darüber hinaus ist die Rückerstattng für 2 personen meine frau und mich die können doch nicht das Geld meiner Frau dafür nehmen meine gläubiger zu befriedigen.

Reicht nicht das das Gericht einem alles wegnimmt und mann auf Sozialhilfe niveu abrutscht ?

nun kommt ja die Jahresabrechnung für Strom Gas usw. wenn man die nicht bezahlt (wovon denn auch rutscht man in weitere schulden.
jetzt aber mit 2 Personen den Miene Frau ist Mitmieterin.
Wir haben gehofft die Steuerrückerstattung dafür nehmen zu können.
nun aber sieht es danach aus das dem Gericht das auch egal ist. Hauptsache die haben Ihre vorschrifften.
Meine Hoffnung war /ist.
Es hat jemand ähnliche Erfahrung gemacht und weiss Rat oder einen Urteil, dass es möglich macht das Geld doch noch zu bekommen.

Danke
Gruss
Bandy


-----------------
"Bandy"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

sorry bandy,
keine chance. hier ist alles "rechtens" gelaufen.
gruss,
kristijan

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ja, das sehe ich grds. genauso wie mein Vorredner. Irgendwann haben Sie ja die Schulden auch mal selbst gemacht - dann müssen Sie nun auch mit den Konsequenzen leben. Einziger Ansatzpunkt wäre, wenn die Steuerrückzahlung tatsächlich teilweise Ihrer Frau zustehen würde. Denn auf Gelder Ihrer Frau haben Ihre Gläubiger natürlich idR tatsächlich keinen Anspruch.

-----------------
"fiat justitia et pereat mundus..."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

ich würde das nicht so sehen und erlaube mal aus dem BGH Urteil IX ZR 115/04 zu zitieren:

"Diese Auffassung trifft jedoch nicht zu. Der Anspruch auf Erstattung
überzahlter Lohnsteuer hat zwar seinen materiellen Ursprung insofern in dem
Arbeitsverhältnis, als zum Arbeitslohn auch die Lohnsteuer gehört, die der Arbeitgeber
gemäß § 38 EStG einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen
hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs wandelt sich die Rechtsnatur
des als Lohnsteuer einbehaltenen Teils der Bezüge jedoch aufgrund des entstehenden Lohnsteueranspruchs des Staates. Im Fall einer Rückerstattung
wird aus dem Steueranspruch des Staates der Erstattungsanspruch des Steuerpflichtigen
(§ 37 Abs. 2 AO ), ohne dabei seinen öffentlich-rechtlichen Charakter
zu verlieren. Der an den Steuerpflichtigen zu erstattende Betrag erlangt,
auch wenn er wirtschaftlich betrachtet das auf den Veranlagungszeitraum entfallende
Einkommen erhöht, nicht wieder den Charakter eines Einkommens,
das dem Berechtigten aufgrund einer Arbeits- oder Dienstleistung zusteht
(BFH/NV 1996, 10 , 12; 281, 282; 1999, 738, 739). Steuererstattungsansprüche
unterfallen deshalb grundsätzlich nicht der Abtretungserklärung gemäß § 287
Abs. 2 Satz 1 InsO (vgl. LG Koblenz ZInsO 2000, 507 , 508; LG Kiel ZInsO
2004, 558; FG Düsseldorf ZInsO 2004, 1368 , 1369; FG Münster EFG 2005,
251 f; Hessisches FG EFG 2005, 331 , 332; Schleswig-Holsteinisches FG EFG
2005, 333; MünchKomm-InsO/Stephan, § 287 Rn. 40; MünchKomm-InsO/
Ehricke, § 294 Rn. 39; Grote ZInsO 2001, 452, 453)."

da die steuererstattung nach erkärung des fragestellers lohnsteuer umfasste war sie also nicht von der abtretungserklärung im insolvenzverfahren erfasst. die erstattung MUSS also an den steuerpflichtigen stattfinden, mE hat das finanzamt nicht schuldbefreiend an das gericht gezahlt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bandy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@luDa,

vielen Dank.
ich glaube das wird mir weiterhelfen.
Die Dame im Insolvenzgericht meinte ich soll ihr zeigen wo es steht das das Geld mir gehört.
Ich finde es sch... dass man dem Gericht zeigen(beweisen ?) muss das man Recht hat.
aber was soll es.

@ alle
es sind nicht meine Schulden sondern meiner ex, für die ich gebürgt habe und die leider verstorben ist.
Nu darf ihr ex sich des Geldes erfreuen und ich darf bezahlen.

so viel zu "Irgendwann haben Sie ja die Schulden auch mal selbst gemacht - dann müssen Sie nun auch mit den Konsequenzen leben."

Vielen Dank
Gruss
Bandy

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

@Bandy:

Nur als tip: diskutieren sie nicht mit der dame am amstagericht herum. verlangen sie die auszahlung vom finanzamt das nicht hätte ans amtsgericht zahlen dürfen.

das amtsgericht soll dann problem des finanzamtes sein. das amtsgericht wird sich ansonsten darauf zurückziehen, dass in dem urteil nicht ausdrücklich steht, dass das geld nicht zur masse gehört. gegenüber dem finanzamt ist das urteil aber eindeutig.

das urteil können sie mit dem aktenzeichen unter www.bundesgerichtshof.de aufrufen.

-- Editiert von luda am 10.10.2005 18:51:10

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Juan Manuel Polvillo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

ihre Erfahrungen mit der Lohnsteuerrückerstattung interesieren mich sehr.
Ich bin in der selbe Situation und finde keinen Weg mein Recht zu bekommen.
ich hoffe Sie hätten Erfolg gehabt und können mich auch helfen.

m.f.G.

juan manuel Polvillo

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Juan Manuel Polvillo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Fiat Justitia et pereat mundus (Geschehe das Recht, mag auch die Welt untergehen, wahrscheinlich ein Ausspruch Kaiser Ferdinands I., 1556-1564) ist ein Satz, den zwar der Richter, aber nicht der Mensch allgemein gegen seinen Nächsten zu befolgen hat. Denn höher als die Gerechtigkeit (s. d.) steht die Billigkeit (s. d.) und die Liebe (s. d.).


-----------------
"Manuel"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ich will meinen "Senf" auch dazugeben!

Wenn Sie sich in der InsO befinden, müssen ALLE Beträge an den Insolvenzverwalter abgeführt werde. Ihnen bleiben die unpfändbaren Gelder.

Das ist auch Sinnn eines Insolvenzverfahrens. Sie sind innerhalb von 7 (?) Jahren schuldenfrei, treten dafür aber bis dahin alle zur Verfügung stehenden Mittel ab.

Auch Steuerrückzahlungen!



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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

"Auch Steuerrückzahlungen!"

falsch, in der Wohlverhaltensperiode steht dir das Geld zu!

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@jogibear: Wer spricht denn hier von der Wohlverhaltenspase?? Der Fragensteller ist seit einem Jahr in der InsO!!!!

Auch bleiben in der Wohlverhaltensphase Gewinne und Geldgeschenke erhalten. Zählen Steuererstattungen zu den ewinnen der Geldgeschenken?



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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Juan Manuel Polvillo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@jogibear: Wer spricht denn hier von der Wohlverhaltenspase?? Der Fragensteller ist seit einem Jahr in der InsO!!!!

... und das ist ja die Wohlverhaltensphase!!

-- Editiert von Juan manuel polvillo am 16.12.2005 16:45:29

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Juan Manuel Polvillo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

der InsO!!!!

..das ist die Phase !!

-- Editiert von Juan manuel polvillo am 16.12.2005 16:46:06

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
kdw
Status:
Schüler
(246 Beiträge, 29x hilfreich)

ich sehe das auch ein bischen anders.
Das Geld was der Frau gehört,oder was der Frau zugeordnet werden kann,darf nicht einfach abgeführt werden ,sondern steht schlicht und einfach ihr zu.Ich spreche aus eigener Erfahrung.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Bandy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen dank für die vielen kommentare.
Ich gehe mal der Reihe nach.

@luDa

Die dame beim Steueramt Stellt sich quer.
Kann Ihr nicht beikommen.
Das Urteil ist für das Finanzamt nicht eindeutig, sagen Die.

@juan manuel Polvillo

ich habe beim InsoGericht einen Widerspruch gegen diese Entscheidung eingelegt.
Im Momment haben die es an den InsoVerwalter zur weiterbearbeitung abgegeben.
Nun hoffe ich dass der wenigsten die Sache so sieht wie sie aus meiner Sicht ist.

@murgab @kdw @Jogibear

Das wäre ja noch i.O. aber es kann m.E. nicht sein dass der Antei der Frau und die Kosten des Steuerberaters von den Gläubigern eingesammelt werden. Denn ohne den Steuerbeater gäbe es keine Erstattung.
Darüberhinaus ist es doch so, ich habe Ausgaben getätigt die zur Sicherung meines Arbeitsplatzes dienen und zwar von dem nach der Pfändung gebliebenem anteil meines Einkommens.
Und das FA erstattet mir einen geringen Teil
der Kosten.
Das ist aus meiner Sicht so als wenn ich für meine Fa. einen teuren Flugticket kaufte kommt auch mal vor, und mein Chef dann die durch mich geleistete Vorkasse an den InsoVerwalter auszahlen müsste.
Wäre doch etwas gemein oder...

Vielen Dank
Gruss
Bandy

-----------------
"Bandy"

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

@Bandy,

in meinen Augen ist das Urteil doch recht eindeutig.

Ich würde beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Juan Manuel Polvillo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Halo,
ich hätte gerne alle Schritte die dir vorrang bringen mitbekommen.
Ebenfalls werde ich auch alle meine Handlungen dir weiter geben.


Eine für beide und beide für eine, ist das O.K.??

Ich bin auch der selbe Meinung

-- Editiert von Juan Manuel Polvillo am 17.12.2005 17:53:19

-- Editiert von Juan Manuel Polvillo am 17.12.2005 17:53:42

0x Hilfreiche Antwort

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