Hallo, weiß jemand ob ich die Steuerrückerstattung an den Treuhänder abgeben muss auch wenn die Pfändungsgrenze durch die Nachzahlung nicht überschritten wird?
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Privatinsolvenz u. Steuerrückerstattung
4. Oktober 2013
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Frage vom 4. Oktober 2013 | 08:51
Von
Status: Beginner (56 Beiträge, 17x hilfreich)
Privatinsolvenz u. Steuerrückerstattung
#1
Antwort vom 4. Oktober 2013 | 11:12
Von
Status: Schlichter (7018 Beiträge, 3936x hilfreich)
Die Steuererstattung hat nichts mit den Pfändungsgrenzen aus §§ 850 ff. ZPO
zu tun, da es sich nicht um Arbeitseinkommen handelt sondern um einen Steuererstattungsanspruch.
Befinden Sie sich im eröffneten, noch nicht aufgehobenen Insolvenzverfahren, dann bekommt die Steuererstattung der TH.
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