Guten Tag,
habe bei ebay vier gebrauchte felgen erteigert die ich hochglanzpolieren wollte
und neu lackieren.
Nach langer suche habe ich sie gefunden.Die artikel beschreibung lautet:
Verkaufe hier meine sehr gut erhaltenen CR 7 felgen
sie haben keinen einzigen bordsteinkratzer,
sie sind im sehr guten zustand wie neu!!
Felgen wurden fachmännisch komplett neu lackiert!!(innen und außen)- (silber)
Neupreis dieses felgensatzes ist um die 800€ und sie sind wie NEU!!
das einzige was nicht mehr so gut erhalten ist, das sind die 4 felgendeckel.
Größen: 2X 7,5J 16 ET 20 sind noch reifen drauf 215/40 16 aber fast kein profil mehr, da sie nicht gleichmäßig abgefahren sind! kann sie aber noch runtermachen lassen!!
2X 9J 16 ET 15
Lochkreis 4X100
DA PRIVAT KEINERLEI GARANTIE!!!
So nun gestern sind sie gekommen mit voller freude habe ich angefangen sie zu polieren doch plötzlich sehe ich bordsteinschäden unter dem lack.
habe dann den verkäufer geschrieben der weist jede schuld von sich.
Er sagt: wenn die felgen in ordnung gewesen wären hätte ich sie garantiert nicht neu lackieren lassen da muss schließlich irgenwas gewesen sein um sie neu zu lackieren.
was soll ich jetzt tun wer ist im recht
mfg benni
Artikel Beschreibung Falsch!! Artikel beschädigt!!
> So nun gestern sind sie gekommen mit voller freude habe ich angefangen sie zu polieren doch plötzlich sehe ich bordsteinschäden unter dem lack.
habe dann den verkäufer geschrieben der weist jede schuld von sich.
Er sagt: wenn die felgen in ordnung gewesen wären hätte ich sie garantiert nicht neu lackieren lassen da muss schließlich irgenwas gewesen sein um sie neu zu lackieren.
was soll ich jetzt tun wer ist im recht
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Kannst Du das mal irgendwie verständlich erklären.? Das widerspricht sich ja alles selbst.
Der Verkäufer hat die Felgen doch neu lackieren lassen - oder? Und jetzt sind sie angekommen. Und Du willst jetzt den Lack abpolieren, der neu ist oder was hast Du vor?
-- Editiert von bogus1 am 20.12.2008 17:08
Ja genau wollte Die felgen Betten auf Hochglanz polieren das sie richtig schön spiegeln aber unter dem Lack sind Bordsteinschäden naja jetzt kannn ich das eben vergessen sie auf hochglanz zu polieren und fachmänisch ist die lackierung auch nicht wie beschrieben.
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> Ja genau wollte Die felgen Betten auf Hochglanz polieren das sie richtig schön spiegeln aber unter dem Lack sind Bordsteinschäden naja jetzt kannn ich das eben vergessen sie auf hochglanz zu polieren und fachmänisch ist die lackierung auch nicht wie beschrieben.
Kurzum, es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Der Verkäufer hat gemeint, dass die Felgen in dem von ihm angebotenen Zustand (nämlich neu lackiert) keine Bordsteinkratzer hätten. Was insofern logisch ist, da diese ja vor dem Lackieren durch Spachteln und Schleifen beseitigt werden. Wären die Felgen vorher in Ordnung gewesen, hätte man sie ja nicht neu lackieren brauchen. Er hat aber geschwindelt, indem er vorgab, die Felgen wären fachmännisch lackiert worden, dabei hat es wahrscheinlich ein Kumpel in seiner Hobbywerkstatt gemacht.
2. Der Verkäufer wollte ausdrücken, dass auch unter dem Lack keinerlei Beschädigungen wären. Dann hätte er auch geschwindelt.
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Es wäre schon besser gewesen, den Verkäufer vorher zu fragen, ob der Zustand so zu verstehen wäre, dass sich auch unter dem Lack keine verspachtelten Macken befinden würden, wenn Du Dir schon diese Horrorarbeit antun willst und wochenlang an den Felgen herum polieren möchtest. Denn Dir kam es ja ganz genau auf diese Eigenschaft an. Eigentlich hätte Dich die Tatsache, dass die Felgen neu lackiert waren, elektrisieren müssen, weil dies meistens dann der Fall ist, wenn sie vorher beschädigt waren.
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Das Hauptproblem aber ist, dass Du, obwohl sie zumindest nicht in dem versprochenen Zustand (fachmännische Lackierung) waren, diese Lackierung durch das Polieren kaputt gemacht hast, Du kannst also die Felgen nicht mehr in dem Zustand zurückschicken, wie Du sie bekommen hast, es sei denn, Du kriegst das wieder hin, halte ich für unwahrscheinlich.
So kannst du sie jedenfalls nicht zurückgeben...
hmmm teilweise ist das logisch ja aber mann darf doch beschädigungen nicht verschweigen oder auf die lackierung kommts mir au net an und ich würde die weider so hinbekommen wie sie war sogar besser es geht legentlich und die bordstein schäden aber ich denke mal da habe ich pech gehabt so sehe ich das imomment.
---> Der Beginn mit einem ordentlichen Blankpolieren begründet nach einem gesetzlichen Sachmängelrücktritt keine Wertersatzpflicht für den (verschlechterten) Zustand der zurückgewährten Felgen, wenn und weil dieser Zustand (einer begonnenen/abgebrochenen Politur) auf einem Umgang mit der Felge mit der eigenüblichen Sorgfalt beruht!
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Ich weiß nicht, ob wir hier von der gleichen Sache reden...
"Ordentliches Blankpolieren" dürfte jedenfalls nicht die ganz treffende Bezeichnung für den hier beabsichtigten Vorgang sein. Unter Blankpolieren könnte ich mir allenfalls eine Tätigkeit vergleichbar mit "Schuhe polieren" "Autolack polieren" oder anderen ähnlichen Vorgängen vorstellen.
Hochglanzpolierte Alufelgen sind solche, wo der Lack bis auf das blanke Metall in zig Arbeitsgängen abpoliert und auf Hochglanz poliert wird. Man beginnt mit grober Polierpaste (Hartpaste) und nimmt im Verlauf immer feinere bis der Spiegelglanz erreicht wird.
http://cgi.ebay.de/Mega-Alu-Polierset-14-tlg-Polierpasten-Polierscheibe_W0QQitemZ350139250451QQcmdZViewItemQQptZIndustriemaschinen?hash=item350139250451&_trksid=p3286.c0.m14&_trkparms=66%3A2%7C65%3A1%7C39%3A1%7C240%3A1318
Wenn man diese Arbeit nicht vollendet, weil man, wie hier festgestellt hat, dass sich unter dem abpolierten Lack Macken befinden, die ausgespachtelt wurden und sich deshalb diese Felgen zum Hochglanzpolieren nicht eignen, sind sie erst einmal hin.
Insofern sind die ersten Arbeitsgänge ein Abschleifen und kein Polieren. Um sie wieder in den Zustand zu versetzen, wie man sie bekommen hat, müssten die jetzt vollkommen neu lackiert werden.
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Es wird hier darauf ankommen, wie die Beschreibung der Felgen in der Auktion zu interpretieren ist. Wenn man sie tatsächlich so verstehen durfte, dass auch unter der lackierten Oberfläche keine gespachtelten Macken sein sollten, könnte man möglicherweise nach Aufforderung zur Nacherfüllung und deren Ablehnung zurücktreten und nach § 346 Abs. 3 Nr. 1 BGB
den Kaufpreis zurückverlangen.
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(3) Die Pflicht zum Wertersatz entfällt,
1. wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung des Gegenstandes gezeigt hat,
2. soweit der Gläubiger die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden bei ihm gleichfalls eingetreten wäre,
3. wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
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Erst mal vielen dank für die Antworten.
bis jetzt habe ich das so verstanden das ich eine 50 50 chance habe
iergendwie den schaden ersetzt bekomme richtig???
Aber er hätte doch in der Artikel beschreibung darauf hinweisen müssen das die felgen vor dem lackieren bordseinschäden haben. oder???
`Wenn ich meinen Wagen verkaufen würde und ich hatte mal einen Unfall damit der aber von einem Fachbetrieb wieder 100% inordnung gebracht wurde und mann dem Auto nichts an sieht und merkt muss ich das beim verkauf sagen.
mfg benni
Ja Benni, jetzt stehst Du hier und weißt immer noch nicht, was Sache ist, gelle?
Das kommt einfach daher, dass man nicht weiß, wie ein Gericht letztlich die Sache sieht. Vom Verkäufer kannst Du kein Entgegenkommen erwarten, im Gegenteil, der behauptet ja noch, dass Du selbst "irgendetwas" mit den Felgen gemacht hast.
Das heißt, Du wirst im Endeffekt klagen müssen.
> bis jetzt habe ich das so verstanden das ich eine 50 50 chance habe
iergendwie den schaden ersetzt bekomme richtig???
Eine 50:50 % Chance würden die meisten als sehr schlechte Chance sehen, obwohl manche Anwälte beteuern, dass auch geringste Chancen noch Chancen sind (und wenn man verliert und es kommt die dicke Rechnung, war es eben nur eine Chance, die Gebühren sind zu bezahlen, die Prozesskosten, die Kosten für den gegnerischen Anwalt).
Hier steht und fällt alles mit den Aussagen in der Artikelbeschreibung, natürlich hat der Verkäufer dick aufgetragen:
"Verkaufe hier meine sehr gut erhaltenen CR 7 felgen
sie haben keinen einzigen bordsteinkratzer,
sie sind im sehr guten zustand wie neu!!
Felgen wurden fachmännisch komplett neu lackiert!!(innen und außen)- (silber)
Neupreis dieses felgensatzes ist um die 800€ und sie sind wie NEU!!
das einzige was nicht mehr so gut erhalten ist, das sind die 4 felgendeckel."
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Aber da sind schon erkennbar Widersprüche - von sehr gut erhalten = das ist gar nix -> bis sie sind im sehr guten zustand wie neu!! = das ist ein bisschen was ->
Felgen wurden fachmännisch komplett neu lackiert!!(innen und außen)- (silber) = eindeutige Aussage -> sie haben keinen einzigen bordsteinkratzer = eindeutige Aussage
Eindeutige Aussage = Beschaffenheitsbestimmung , daran muss sich ein Verkäufer festhalten lassen. Das andere sind eher allgemeine Anpreisungen, die rechtlich keine große Rolle spielen.
Mirk meint, das würde reichen für einen Sachmangel, ich bin da ein bisschen skeptischer, habe genug Urteile gelesen, wo Richter über gebrauchte Sachen entschieden haben und dem Käufer gnadenlos dargelegt haben, was man alles schlucken muss, wenn eine Sache nicht neu ist. Und das war einiges. Und es war teilweise arg.
Und gerade so Geschichten wie "überlackiert" - "neu lackiert" wurden so ausgelegt, dass der Käufer hätte stutzig werden müssen.
Wenn du mit dem Sachmangel durchkommst, wäre es optimal. Wenn nicht oder wenn Du nur einen Teilerfolg erzielen kannst, zahlst Du richtig drauf, weil hier in jedem Fall wieder ein Gutachter entscheiden wird, was mit den Felgen ist.
Alles Andere ist Deine Entscheidung - garantieren kann Dir keiner etwas.
-- Editiert von bogus1 am 21.12.2008 20:45
habe das ganze jetzt mal an ebay gemeldet. Da der verkäufer immer noch jegliche schuld von sich weist. als nächstes werde ich mich mal von einem Anwalt persöhnlich beraten lassen. Aber ich glaube immer mehr drann das er zumindest ein teil entschädigung zahlen muss oder wieder gut machen.
ich habe ja nicht an allen felgen angefangen zu schleifen und polieren an zwei stück habe ich nichts gemacht und da sieht mann teilweise die mangelhafte lackierung und instandsetzung. Sprich wie er versucht hat dei schäden mit schäbiger lackierung und spachtelarbeit zu verstecken. Und er behaubtet Er hätte sie bei nem Fachhändler oder werkstatt Machen lassen das hätte 200 euro gekostet. Ich wollte dann mal ne rechnung sehen die will oder kann er mir nicht zeigen.Und 200 euro für vier Felgen Lackieren also so ne günstige lackiererei hätte ich auch gern in der nähe. naja abwarten wie es weiter geht.
mfg benni
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