Hallo,
am 12.06.2009 ersteigerte ich bei eBay
folgenden Artikel als Neuware:
Art.Nr.120430904174
Am 16.06.2009 bekam ich die Rechnung und Bestätigung des Zahlungseingangs, auch bei ebay wurde am 16.06. "Zahlung erhalten" markiert.
Die Ware kam prompt am Fr. den 19.06., leider völlig zerkratzt (kein Versandschaden da Verpackung unbeschädigt) was eine Neulackierung unumgänglich macht. Den Verkäufer habe ich daraufhin negativ bewertet.
Gestern hat der Vk den Artikel bei ebay als unbezahlt gemeldet und heute kam von ebay die Mail das ich vom Vk eine Verwarnung wegen eines nicht bez. Art. erhalte.
Darf hier der Verkäufer vorsätzlich falsche Behauptungen aufstellen?
War nicht Ziel der Bewertungsänderungen, das Käufer ehrlich bewerten können ohne dafür Rache zu erfahren?
Eure Meinungen dazu würden mich sehr interessieren.
Nach Negativ-Bewertung nicht bez. Art. gemeldet...
Ich würde, so ärgerlich das ist, daraus kein Drama machen. Im Grunde hat so eine Verwarnung keine weiteren Folgen, wenn man Käufer ist.
Hier noch einmal das Prozedere:
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Insbesondere kann man eBay aber die Zahlung nachweisen, dann wird die Verwarnung entfernt.
http://pages.ebay.de/help/buy/appeal-unpaid-item.html
Netter Versuch des Verkäufers, aber, wie bogus schon schrieb, wenn du der Verwarnung widersprichst und die Zahlung nachweist, ist die schnell wieder gelöscht.
Vielleicht hatte der Verkäufer aber auch nur darauf spekuliert, dass du auf die Unstimmigkeit nicht reagierst, was die Löschung deiner Roten bewirkt hätte, und dann seinem Ärger über die missglückte Taktik mit der Verwarnung Luft gemacht, damit du dich wenigstens noch ein bisschen aufregst
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Selbst wenn der VK einen unbezahlten Artikel meldet, bekommst Du noch lange keine Verwarnung. Eigentlich fragt Ebay vorher bei Dir nach. Du kannst ja nachweisen, dass Du den Artikel bezahlt hast.
Und natürlich darf auch der VK keine unwahren Behauptungen aufstellen. Eine Konsequenz haben diese Verwarnungen nämlich schon. Schon ab der zweiten oder dritten Verwarnung kann unter Umständen das Ebaykonto gesperrt werden.
Also hier ganz definitiv gegen vorgehen - ganz klar...
-- Editiert am 21.06.2009 23:39
> Selbst wenn der VK einen unbezahlten Artikel meldet, bekommst Du noch lange keine Verwarnung. Eigentlich fragt Ebay vorher bei Dir nach. Du kannst ja nachweisen, dass Du den Artikel bezahlt hast.
**
eBay fragt nicht nach, sondern ermöglicht lediglich eine Kommunikation. Wenn der Käufer innerhalb von 7 Tagen nicht reagiert, kann der Verkäufer den Fall schließen und es gibt eine Verwarnung für den Käufer.
***
Der Käufer reagiert nicht.
Wenn der Käufer innerhalb von 7 Tagen nicht reagiert, können Sie den Fall schließen und eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen.
Ihnen wird die Verkaufsprovision gutgeschrieben und Sie können den Artikel kostenlos wiedereinstellen.
Der Käufer wird verwarnt. Zusätzlich entfernen wir die vom Käufer abgegebene Bewertung und den Kommentar, wenn er auf die Meldung nicht reagiert. Diese Bewertungen haben dann keine Auswirkung mehr auf den Bewertungspunktestand des Verkäufers.
*****
Reagiert der Käufer früher, kann der Verkäufer den Fall sofort im Anschluss daran schließen, auch hier wird der Käufer verwarnt.
***
Zum Schließen des Falles stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:
Ich möchte nicht mehr mit dem Käufer kommunizieren oder auf eine Antwort von ihm warten.
Ihnen wird die Verkaufsprovision gutgeschrieben und Sie können den Artikel kostenlos wiedereinstellen.
Der Käufer wird verwarnt.
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
*****
Also wird demnach der Käufer IMMER verwarnt, wenn es der Verkäufer möchte.
-- Editiert am 22.06.2009 00:45
Nein, das stimmt so nicht. Die Möglichkeit sich gegen eine Verwarnung zu verwehren ist ja gegeben. Dass der Käufer diese natürlich auch nutzen muss ist ganz klar. Ich bin jetzt seit 2000 bei Ebay, als VK und K, und habe das auch schon des Öfteren hinter mir. Von allein geht natürlich nichts und wenn ich mich nicht drehe, bekomm ich natürlich auch die verwarnung. Das ist richtig.
> Nein, das stimmt so nicht. Die Möglichkeit sich gegen eine Verwarnung zu verwehren ist ja gegeben.
**
Das wurde von mir ausdrücklich dargestellt, man muss es nur lesen. So steht es oben.
> Insbesondere kann man eBay aber die Zahlung nachweisen, dann wird die Verwarnung entfernt.
http://pages.ebay.de/help/buy/appeal-unpaid-item.html
**
Der Unterschied zu früher scheint zu sein, dass früher alleine eBay darüber befand, ob verwarnt wurde oder nicht. So konnte es durchaus sein, dass ein Käufer erst bei der 3. oder 4. Meldung wegen eines nicht bezahlten Artikels verwarnt wurde, heute scheint das automatisch zu gehen, unter den oben beschriebenen Voraussetzungen. Und der Käufer hat nur die Möglichkeit "im Nachhinein" Einspruch gegen die Verwarnung einzulegen und die Zahlung selbst zu beweisen, er kann die Verwarnung selbst aber nicht vermeiden.
Das stimmt allerdings. Vermeiden lässt sich die Verwarnung erstmal nicht, allerdings wird eine solche eben unter diuesen Umständen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder zurückgenommen.
Hallo und vielen Dank fürs Feedback,
ich habe am Montag alle Belege per Fax geschickt und gestern wurde die Verwarnung wieder gelöscht.
Und jetzt?
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