ebay - nicht gemeldet - anzeige????

25. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
zak
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ebay - nicht gemeldet - anzeige????

vor 1,5 monaten habe ich bei ebay einen artikel versteigert. nachdem mir eine interesentin geschrieben hat sie wird den artikel nicht ersteigern hat sie ihn doch ersteigert...

dann habe ich ihr 2x (!!) meine bankdaten gesendet zur überweisung des betrags von 60 euro weil sie gemeint hat ich habe ihr nicht auf ihre mail geantwortet... habe ich aber. mehrfach sogar! nachdem 3 wochen lang kein geld bei mir eingegangen ist habe ich ihr nochmal geschrieben ob sie das teil nun haben will oder nicht... - wieder keine antwort ihrerseits... und kein geld.

nun habe ich das gerät erneut zur auktion gestellt - und wer bietet? die gleiche wie damals!!! und der hab i dann geschrieben sie hat sich nicht mehr bei mir gemeldet... dann schreibt sie mir zurück sie hat nie ware bekommen (ich allerdings vorher kein geld !!!!) und sie hat anzeige gegen mich erstattet!!!!!!!

bin ich blöd oder was? anzmerken: die gute frau hat noch keine einzige bewertung und ist bei ebay seit mitte januar angemeldet... ich hingegen bin ebay mitglied seit 1999 und habe bis jetzt NUR positive bewertungen... ich bin der kunst des email versendens auch mächtig da ich beruflich mit internetmedien zu tun habe... bei der guten frau bin ich mir da aber ned so sicher...

und jetzt???? was soll ich da tun???? wer ist da im recht???? eigentlich doch meine wenigkeit oder? was erzähl ich der polizei oder wer immer da kommt????

-- Editiert von zak am 25.02.2004 10:58:00

Problem bei eBay und Co?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Bei wem und weswegen hat sie Anzeige erstattet?

Bear

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#2
 Von 
Franziskaner
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 28x hilfreich)

Einfach sperren, ansonsten auf keine Mails mehr von ihr reagieren. Das ist alles - es sei denn, Du hast zu viel Zeit, Dich mit solchen Deppen zu beschäftigen....

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#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Vorher aber nochmal gründlich Kontoauszüge kontrollieren .

Den Eindruck etwas getan (Überweisung) zu haben bzw. nichts (Überweisung) erhalten zu haben kann es auf beiden Seiten geben.

Wäre ärgerlich um den Sturm im Wasserglas ...

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#4
 Von 
Jannyelli
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 36x hilfreich)

1) Käufer für Deine Auktioen sperren lassen und ggf. E-Bay über diesen Vorgang informieren (...ob da eine Antwort kommt...ist eine andere Sache... !)

und

2) wie psst schreibt, ggf. Kontoauszüge überprüfen...aber hätte Sie bereits überwiesen, warum hat Sie denn nicht auf Deine Mails reagiert ??!!!

Kann es sein, das sich der Käufer mit Dir einen blöden Scherz erlaubt :( ?!





-----------------
"J.M."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
zak2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

tja. kontoauszüge überprüfe ich eh regelmäßig - habe aber dennoch alle nochmal drchgesehen... kein zahlungseingang. uuund... auf meine erinnerungsmail kam ja auch keine antwort...

also entweder doch ein übler scherz oder ... mhm... ich weiss ned... warum gibts noch keine gesetze die dummheit strafen?

ebay informieren is sinnlos. kenne einige ebayer - und jede frage die man an ebay stellt bekommt eine standartisierte antwort... -(sogar bei der frage "kennen sie kafka?" an ebay nachdem 3x die selbe sinnlose antwort kam) arbeiten da eigentlich leute bei ebay? oder is des nur a grosser server der die auktionen vor sich hinverwaltet?

auf jeden fall hab ich die gute nun aus meiner auktion ausgeschlossen... so viel nerven und zeit hab ich ned um mich um so quatsch zu kümmern...

und sollte ich dennoch besuch von den herren in grün bekommen? tjo... gute frage...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Da Sie ja anscheinend noch kein Geld überwiesen hat (jeder normale Mensch würde sich beim VK melden), kann Sie zumindest keine Anzeige gegen Sie stellen - der Betrugsverdacht ist für die Beamten in grün erst dann ersichtbar, wenn die Zahlung erfolgte und nicht gelifert wird.

Zivilrechtlich ist es dasselbe - wenn der Anwalt der guten aber auch so seltsam ist, wird es vielleicht zu einem Streitfall kommen - welcher spätestens bei der Verhandlung abgeschmettert wird.

Vielleicht will Sie auch, dass du ihr erst eine "Mahnung" schickst (wegen der Zinsen?)...

Gruss
MichiM

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"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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