eBay Sofortkauf - Verkäufer bricht Transaktion ab - Artikel plötzlich defekt

12. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
ChristianZ
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
eBay Sofortkauf - Verkäufer bricht Transaktion ab - Artikel plötzlich defekt

Hallo zusammen,


ich hätte mal eine kurze Frage, wie ihr den Fall einschätzen würdet. Natürlich nur eine eine entsprechende persönliche Einschätzung.

- Ich habe am 5.12. ein neues Kleidungsstück von einer Privatperson per Sofortkauf erworben
- Am 6.12. habe ich das ganze entsprechend per Überweisung bezahlt
- Dazwischen kamen bereits wenige Stunden nach dem Kauf Nachrichten, wann ich endlich bezahle...
- Jetzt hat mich der VK angeschrieben - es ist immer noch kein Geld da
- Das Geld kam wirklich zurück "Konto nicht mehr vorhanden / aufgelöst"
- Der VK gibt mir ein anderes Konto, da er das Konto verwechselt hat
- Bricht aber dann sofort die Transaktion ab, da die Ware angeblich ein kleines Loch hat.
- Ich bestehe auf die Erfüllung

Sehe ich das richtig, dass ich dem VK per Nachricht oder Einschreiben eine Frist setzen sollte, und
er definitiv zu einer Lieferung dann eines Ersatzartikels verpflichtet ist?

vielen Dank

Beste Grüße




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Frau Hilflos65
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

:zoff:

-- Editiert von Frau Hilflos65 am 12.12.2017 14:25

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4897x hilfreich)

Zitat (von ChristianZ):
Sehe ich das richtig, dass ich dem VK per Nachricht oder Einschreiben eine Frist setzen sollte, und
er definitiv zu einer Lieferung dann eines Ersatzartikels verpflichtet ist?

> Definitiv sinnvoll
> Nein, da Spezieskauf, nicht Gattungskauf. Der Verkäufer schuldet Schadensersatz in Form der entstandenen Mehrkosten bei einem Deckungskauf nach fruchtlos verstrichener Frist.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 759x hilfreich)

Du hast zumindest Anspruch auf den Artikel. Das Loch wäre ein Mangel, welcher nicht zum Rücktritt berechtigt - erst Recht nicht für den Verkäufer. Auf den Abbruch musst du gar nicht eingehen, das ändert am bestehenden Vertrag überhaupt nichts. Ich persönlich würde dem Verkäufer eine Minderung anbieten, sollte der Artikel wirklich ein Loch haben

1x Hilfreiche Antwort

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