von privat zu privat.....

17. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
geduld
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 16x hilfreich)
von privat zu privat.....

Habe bei einem privatem Verkäufer ein Parfum in eBay ersteigert.
Mein Geld ist eingegangen und sein "MAXI-Brief" angeblich verschickt.
Erhalten habe ich nach 3 Wochen jetzt immer noch nichts???

Was kann ich machen???
Wer ist in der Beweispflicht?
Kann ich mein Geld zurückverlangen??

danke, auch wenn die Frage hier schon geschildert wurde;)

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(343 Beiträge, 111x hilfreich)

hi,

mit versendung geht das versandrisiko auf dich über. wenn du keinen versicherten (nachverfolgbaren) versand gewählt hast, ist das pech. zumindestens sehe ich das so. bei einem gewerblichen verkäufer siehts da glaub ich anders aus.

gruß
casper

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#2
 Von 
geduld
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 16x hilfreich)

hallo casper, vielen dank !!

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#3
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> hallo casper, vielen dank !!"
Auch von mir, denn diese Frage ist noch nie gestellt worden und die Sachlage ganz andes als in den 253 Fällen die dieses Thema behandelten ;-)

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#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wer ist in der Beweispflicht? <hr size=1 noshade>


Das ist doch die noch offene Frage:

Der VK muss nachweisen, dass er konkret die geschuldete Ware an den K versandt hat.

Wenn er das kann, sendungsverfolgter Versand, gibt es normalerweise auch eine Transportversicherung, wenn die Ware verloren geht.

Kann VK den Versand nicht nachweisen, kann man auch § 447 BGB nicht anwenden. K kann sein Geld von VK zurückfordern.

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#5
 Von 
guest-12320.01.2011 16:41:56
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>§ 447 BGB würde voraussetzen, dass der Verkäufer auf Verlangen des Käufers versendet. <hr size=1 noshade>


Au ja, dafür 5*, ganz wichtiger Hinweis bei einem Kauf auf ebay.

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#7
 Von 
guest-12320.01.2011 16:41:56
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bietet ein VK nämlich nur die Versendung an, wie dies bei ebay häufig der Fall ist, erfolgt diese eben nicht auf Verlangen des Käufers.
<hr size=1 noshade>


Deine persönliche Meinung sei dir unbenommen aber woraus leitet sich die ab? Wo steht das? Rechtsgrundlage, Urteil?

§ 269 BGB sieht als Leistungsort den Wohnsitz des VK vor.

Ich gehe davon aus, du hast das mit den Gewerblichen verwechselt?
Bei Privaten gilt § 474 (2) BGB nicht, der -nur bei Gewerblern- 447 ausschliesst.

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#9
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

@Frank Abagnale, jr.:

Wenn jemand schreibt:
> "Wenn er das kann, sendungsverfolgter Versand, gibt es normalerweise auch eine Transportversicherung, wenn die Ware verloren geht."

Warum schreibst du dann als Hinweis (nachdem du die hälfte des Satzes beim Zitieren unterschlägst) dazu:
> "Bei Briefsendungen über die DP gibt es natürlich keine Transportversicherung."

Sendungsverfolgter Versand beinhaltet Versicherung!

Läute verwirren oder brauchst du noch paar Beiträge?

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12320.01.2011 16:41:56
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12320.01.2011 16:41:56
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 5x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es bleibt also, zunächst abzuklären, ob die Versendung auf Verlangen des Käufers erfolgte,... <hr size=1 noshade>



Warum?

§ 269 BGB

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