Uneinsichtiger Ebay-Verkäufer ("Privat")

27. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)
Uneinsichtiger Ebay-Verkäufer ("Privat")

Hallo,
habe bei einem "Privaten" eine Blitzerdatei für eine Auto-Navi gekauft.
Jetzt habe ich gesehen, das es diese Software auch kostenlos im I-Net zum downloaden gibt.
Der VK hat ca. 70x diese "Software" in einem Jahr verkauft, Stückpreis ca. 25 Euro !

Wollte gütlich vom Kauf zurücktreten, er meinte jedoch etwas frech:

Zitat:
... man kann auch als Privatverkäufer bis bestimmten Betrag verkaufen ohne Anmeldung
und steuer bezahle ich auch über eBay deswegen ist alles legal und wen sie nicht bezahlen ....


Das sind ja meiner Meinung sehr naive Einstellungen und Interpretationen, oder?

Kann und sollte ich mich aktiv wehren oder abwarten was Ebay macht?

Problem bei eBay und Co?

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59 Antworten
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#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zunächst mal ist es jedem selbst überlassen auch eigentlich kostenlose Dinge gegen Geld zu veräußern. Auch ob und wie der gute Mann seine Steuern bezahlt können sie von ihrem Rechner aus sicher nicht beurteilen.
Also zunächst mal ihr Pech, dass sie sich nicht vorher informiert haben.

Jetzt kommt das aber:
Es könnte den Hersteller interessieren, dass jemand in seinem Namen gewerblich Software verkauft. Dieser könnte einen Unterlassungsandpruch und uU einen Schadensersatzanspruch haben.
Es könnte ebenfalls das Finanzamt interessieren, dass sie den Verdacht haben, dass jemand Steuern hinterzieht bzw. nicht ordentlich abführt. Indiz wäre hier: ich zahle meine Steuern über eBay... Jedenfalls mir wäre es neu, dass es so etwas gibt. Ich lasse mich jedoch gerne eines besseren belehren.

Ob und wie die beiden Institutionen aber tätig werden hat sie eigentlich nicht zu interessieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von MarkusMa):
Das sind ja meiner Meinung sehr naive Einstellungen und Interpretationen, oder?

Das stimmt. Naiv ist die Einstellung.
Zitat (von MarkusMa):
Kann und sollte ich mich aktiv wehren oder abwarten was Ebay macht?

Wehren im Sinne, dass Sie deswegen vom Kauf zurück treten, nein!
Wehren im Sinne, dass Sie den Verkäufer beim Händler und beim Finanzamt anschwärzen, ja.

Zitat (von MarkusMa):
habe bei einem "Privaten" eine Blitzerdatei für eine Auto-Navi gekauft.

Ich nehme mal an, dass es hierbei um POIs für ein mobiles Navigationssystem (TomTom, Navigon oder ähnliches) handelt.
Bitte bedenken Sie, dass Sie als Fahrer diese Funktion nicht nutzen dürfen!
Lediglich ihr Beifahrer dürfte das verwenden. Sie jedenfalls nicht.

Ich empfehle mich.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Zunächst mal ist es jedem selbst überlassen auch eigentlich kostenlose Dinge gegen Geld zu veräußern. ...

Klar darf er das, steht mir bei einem gewerblichen VK ja ein Widerrufsrecht zu; und dieser VK ist imho eindeutig nicht als privat einzustufen. Oder gibt es da andere Meinungen?

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&ftab=FeedbackAsSeller&userid=e.guman123

Ausschliesslich diese Radarwarnerdatei, sogar ca. 150x, immer das gleiche; wenn das Privat ist und ich kein Widerrufsrecht haben sollte, nun ja, ....

150 x 25 Euro: 3750 Euro .....

Und mit "Steuer" meint er wohl die (Mehrwert-)Steuer, die Ebay abführen muss durch seine Gebührenzahlungen ....

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von MarkusMa):
Klar darf er das, steht mir bei einem gewerblichen VK ja ein Widerrufsrecht zu; und dieser VK ist imho eindeutig nicht als privat einzustufen. Oder gibt es da andere Meinungen?

Das sind mir echt die liebsten...
Sich erst nicht mit dem Thema auseinander setzen, dann feststellen, dass man 25,- Euronen für ne Leistung bezahlt hat, die man auch kostenlos bekommen könnte und sich dann darüber aufregen und alles dafür tun, dem Verkäufer, der sich bestimmt ne Mühe gemacht hat, die Installationsanleitung zu verfassen, ans Bein zu pinkeln.

Zitat (von MarkusMa):
Ausschliesslich diese Radarwarnerdatei, sogar ca. 150x,

Also ich sehe in den letzten 12 Monaten unter 120 Bewertungen.
Heißt: max. 10 Verkäufe pro Monat... Ich gehe hier noch nicht von einem Gewerbe aus.

Sie haben doch in der Artikelbeschreibung in dezenter roten Schrift gelesen, dass es sich um einen reinen privaten Verkauf handelt und wenn Sie nicht damit einverstanden sind, nicht bieten sollen...
Immer diese nachträglichen Diskussionen... Und wegen was? Wegen läppischen 25 Tacken.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Das was der Verkäufer da veranstaltet ist glasklar gewerblich.

Das Widerrufsrecht nützt dir aber nichts wenn du die Datei schon bekommen hast. Trifft das denn zu?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Nein, ich habe die "Software" noch nicht erhalten (ist ja auch noch nicht bezahlt).

@Seb_Weniger:
Und du meinst das der Verkauf von 120 gleichen Artikeln in einem Jahr wirklich noch als "Privat" durchgehen kann? Wirklich?
Ich hoffe wirklich das keiner mitliest und das glaubt, das könnte teuer werden für Nachahmer die sich auf solche Aussagen dann verlassen.
Ich kenne Diskussionen hier, wo abgeraten wurde eine private, gebrauchte CD-Sammlung mit 30 CD's einzeln anzubieten weil Gewerblich ...

>"die Installationsanleitung zu verfassen .."
Boah, viel Arbeit: "Kopieren Sie die beigefügt Datei in das Wurzelverzeichnis Ihres USB-Sticks."

-- Editiert von MarkusMa am 27.07.2016 15:14

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von MarkusMa):
Nein, ich habe die "Software" noch nicht erhalten (ist ja auch noch nicht bezahlt).
@Seb_Weniger:
Und du meinst das der Verkauf von 120 gleichen Artikeln in einem Jahr wirklich noch als "Privat" durchgehen kann? Wirklich?
Ich hoffe wirklich das keiner mitliest und das glaubt, das könnte teuer werden für Nachahmer die sich auf solche Aussagen dann verlassen.
Ich kenne Diskussionen hier, wo abgeraten wurde eine private, gebrauchte CD-Sammlung mit 30 CD's einzeln anzubieten weil Gewerblich ...
>"die Installationsanleitung zu verfassen .."
Boah, viel Arbeit: "Kopieren Sie die beigefügt Datei in das Wurzelverzeichnis Ihres USB-Sticks."


Du bist doch nur erbost, weil du 25,- Tacken für eine Leistung zahlen sollst, jeder Depp im Internet für Lutsche bekommen könnte..
Wenn man sich aber vorab nicht mit der Thematik auseinander setz, guckt man eben in die Röhre.. Bzw. zahlt die 25 Euro und versucht sich nicht, wie ein Aal da wieder raus zu winden.

Ich empfehle mich.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

ich bin gar nicht erbost, bin die Ruhe selbst, denn ich habe ja nicht bezahlt.

Was mich höchstens erbost ist so eine (ich sag es mal) falsche Meinung, das dieser Verkäufer als Privat einzuschätzen ist! Das kann für nachahmer sehr gefährlich (und teuer) werden. Schade so was in einem Rechtsforum lesen zu müssen ("120 Verkäufe in einem Jahr von dem gleichen (neuen) Artikel, das ist nicht gewerblich).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von MarkusMa):
Was mich höchstens erbost ist so eine (ich sag es mal) falsche Meinung,



Ich denke mal eine Meinung kann und darf jeder haben. Und wer bestimmt ob die falsch ist?


Zitat (von fm89):
Das was der Verkäufer da veranstaltet ist glasklar gewerblich.



Das Problem ist dass dies keiner hier im Forum zu entscheiden hat.


Zitat (von MarkusMa):
Uneinsichtiger Ebay-Verkäufer ("Privat")



Der Titel ist falsch! Es müsste heissen " Uneinsichtiger Ebay-Käufer "!


Zitat (von MarkusMa):
habe bei einem "Privaten" eine Blitzerdatei für eine Auto-Navi gekauft.
Jetzt habe ich gesehen, das es diese Software auch kostenlos im I-Net zum downloaden gibt.



Tja, da hätte man sich vorher schlau machen sollen.
Aber warum gehen sie nicht einfach zur Polizei und zeigen den Verkäufer an?



Zitat (von MarkusMa):
Was mich höchstens erbost ist so eine (ich sag es mal) falsche Meinung, das dieser Verkäufer als Privat einzuschätzen ist! Das kann für nachahmer sehr gefährlich (und teuer) werden.



Und was mich erbost, sind Leute die sich über Sachen beschweren, deren Verwendung illegal ist und
sie selbst einen Fehler gemacht haben.
Das kann für Nachahmer sehr gefährlich (und teuer) werden.



gruß charly



PS: Sie können den Verkäufer natürlich beim Finanzamt melden, wird nur keinen Interessieren.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Sie haben doch in der Artikelbeschreibung in dezenter roten Schrift gelesen, dass es sich um einen reinen privaten Verkauf handelt

Ob das nun in dezenter roter Schrift oder agressiver Pinkschrift zu lesen ist, es ist nicht relevant wie der Verkäufer sich selbst einteilt.



Zitat (von fm89):
Das Widerrufsrecht nützt dir aber nichts wenn du die Datei schon bekommen hast. Trifft das denn zu?

Nö, ohne ordnungsgemäße Belehrung greifen die Ausnahmen nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Natürlich entscheidet hier niemand, ob das ganze gewerblich ist, allerdings gibt es zu dieser Frage etliche Urteile wo auch schon bei weit geringeren Mengen eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt wird. Darüber wird das ganze nachhaltig über einen längeren Zeitraum betrieben und es wird offensichtlich dabei beabsichtigt, Gewinne zu erzielen.

Dass es sich dabei um eine Software handelt, die er im Straßenverkehr nicht verwenden darf, ist genauso wenig relevant wie die Tatsache, dass es das woanders kostenlos gibt.

Insofern würde ich hier einfach widerrufen und den Verkäufer mal machen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von MarkusMa):
ich bin gar nicht erbost, bin die Ruhe selbst,

Davon merkt man relativ wenig.
Zitat (von MarkusMa):
denn ich habe ja nicht bezahlt.

Das wirst du allerdings noch, da du - vorerst jedenfalls - kein Anspruch hast, vom Kauf zurückzutreten, da es sich - Stand jetzt - um einen Privatkauf handelt.

Zitat (von MarkusMa):
! Das kann für nachahmer sehr gefährlich (und teuer) werden.

Das lass doch dann die Sorgen der Nachahmer sein und nicht deine.

Zitat (von charlyt4):
Der Titel ist falsch! Es müsste heissen " Uneinsichtiger Ebay-Käufer "!

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Zitat (von Harry van Sell):
es ist nicht relevant wie der Verkäufer sich selbst einteilt.

Vorerst ist der Verkäufer als Privatperson zu sehen. Daher kein Widerruf / kein Rückgaberecht. Alles Weitere wird - wenn der TE hier etwas gegen den Verkäufer unternehmen möchte - die Zeit zeigen.

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Ich empfehle mich.


Da bist du aber auch der Einzige. :D

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

.

Es wird nicht`s dabei rauskommen.

Der Käufer hat noch nicht bezahlt und wird wahrscheinlich auch nicht zahlen und der
Verkäufer wird auf Grund seiner Position das Geld nicht einklagen.

Eine klassische Ebaygeschichte. ;)



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

also vorab, für mich ist das ganze auch gewerblich was derVerkäufer da treibt.

Allerdings würde ich dann das Thema in 2 Positionen aufteilen.

Du hast bei dem VK gekauft, bis hin zu dem Zeitpunkt wo du diese Software im Netz kostenfrei gefunden hattest war für dich doch alles ok. Du hättest den Kaufpreis gezahlt und die Software bekommen und dann hätten sich Eure Wege wohl glücklich getrennt.

Jetzt aber hast du die Software für Lau im Netz gefunden und jetzt willst du deinem VK kommen mit gewerblich etc. Gesetzlich gesehen, hast du zwar recht, aber moralisch gesehen, finde ich das dann nicht mehr ok! Denn wie gesagt, hättest du diese software nicht für umme im Netz gefunden, hättest du gezahlt und eure Wege hätten sich glücklich getrennt.

Hättest du das mit dem gewerblich verkaufen etc angebracht bevor du gekauft hattest, dann könnte ich das akzeptieren (vom moralischen Standpunkt her).

Hier greift der Spruch, Recht ist nicht unbedingt auch immer richtig.

Moralisch fände ich es ok, wenn du bezahlst, die Software bekommst und sich EUre Wege weider trennen. Du ihm noch mit auf den Weg gibst, dass er gewerblich handelt und doch daher dementsprechend ein Gewerbe etc anmelden sollte...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Natürlich entscheidet hier niemand, ob das ganze gewerblich ist, allerdings gibt es zu dieser Frage etliche Urteile wo auch schon bei weit geringeren Mengen eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt wird. Darüber wird das ganze nachhaltig über einen längeren Zeitraum betrieben und es wird offensichtlich dabei beabsichtigt, Gewinne zu erzielen.

Dass es sich dabei um eine Software handelt, die er im Straßenverkehr nicht verwenden darf, ist genauso wenig relevant wie die Tatsache, dass es das woanders kostenlos gibt.

Insofern würde ich hier einfach widerrufen und den Verkäufer mal machen lassen.


Sagen wir mal, es wäre gewerblich? Na und? Software und Daten können von der Rückgabe ausgeschlossen werden.

-> Hat mit dem Thema nichts zu tun.

Außerdem wird es interessant, was der TS der Polizei sagen will, wenn er dort bestätigt die POIs gekauft zu haben. Wohl kaum aus Spass...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Sagen wir mal, es wäre gewerblich? Na und? Software und Daten können von der Rückgabe ausgeschlossen werden.

-> Hat mit dem Thema nichts zu tun.

Außerdem wird es interessant, was der TS der Polizei sagen will, wenn er dort bestätigt die POIs gekauft zu haben. Wohl kaum aus Spass...

a) Kauf von Software und Daten kann man doch wohl sehr wohl widerrufen, wenn diese weder "ausgepackt", genutzt oder noch nicht mal versendet wurden.

b) Es sind Radarwarner-Dateien, keine Drogen oder Waffen!
Der Besitz ist Legal, waren sogar auf dem Navi ab Werk schon drauf! Nur nutzen darf man diese nicht während der Fahrt. Und diese Art der Diskussion ist wirklich OT. Radarwarner.de usw. sind deutsche Firmen, interessiert sich die Polizei dafür? Die verkaufen nix anderes ....

Und weil hier "Moral" angesprochen wird:
Mein Nissan-Händler hat mir auch für 50 Euro ein update angeboten, er zahlt Steuern und Sozialabgaben.
Der VK verkauft im großen Stil schwarz! Und als ich die bei ihm kaufte war mir nicht klar, das er diese Massenhaft verkauft, sondern wirklich "Privat" weil er diese nicht mehr benötigt oder so (das Kartenmaterial z.B. ist Kopiergeschützt, das gibt es nur "original", ähnliches dachte ich hier)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 737x hilfreich)

Mein Beitrag zum Thema "gewerblich".
Meiner Meinung nach ist der VK eindeutig gewerblich tätig. Man muss sich nur die Voraussetzungen in § 15 Abs. 2 EStG ansehen und prüfen, ob diese erfüllt sind:
- selbständig -> ja
- nachhaltig -> ja (bei > 20 Stück des gleichen Gegenstandes ...)
- Gewinnerzielungsabsicht -> jaaaa
- Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr -> auch ja

Das örtliche Finanzamt (gerne auch die Steuerfahndung) nimmt solche Anzeigen entgegen. Diese haben inzwischen auch die Möglichkeit sich alle Umsätze (auch unter anderen nick-names) zu besorgen. Klappt zumindest bei ebay reibungslos.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Mein Nissan-Händler hat mir auch für 50 Euro ein update angeboten, er zahlt Steuern und Sozialabgaben.
Der VK verkauft im großen Stil schwarz!
Ds ist nicht das auf was ich eigentich mit moralisch hinaus wollte. Sicher der Nissan Händler zahlt Steuern etc. Dein VK macht das schwarz, was ich an sich auch nicht toleriere.

Auf was ich hinaus will, hätte es dich wirklich weiter gekümmert, wie dein VK handelt, hättest du die Software nicht für lau im Netz gefunden? Hättest du dann gekauft und ihn auch angezeigt etc, oder zumindest die Nachforschungen die du jetzt unternommen hast um den Artikel nicht zalen zu müssen, hättest du selbige auch dann vorgenommen?

ich denke halt, hätte es das nicht gratis auch gegeben, dann wäre dir das gewerblichehandeln wohl recht egal gewesen, daher finde ich solltet ihr Euch (Du und dein VK ) so trennen, als wäre es nicht zu dem Gratisfund gekommen.

Wie schon gesagt, das eine ist eine rechtliche Sichtweise, dass andere die moralische rein nur auf den Kauf bezogen (das agieren deines VK im allgemeinen ist dann wieder eine ganz andere moralische Baustelle). So sehe ich das jedenfalls...

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Auf was ich hinaus will, hätte es dich wirklich weiter gekümmert, wie dein VK handelt, hättest du die Software nicht für lau im Netz gefunden?

Genau darauf wollte ich gestern mit meinen Beiträgen hinaus.
Es hätte den VK nicht die Bohne interessiert, ob der VK gewerblich oder privat verkauft...
Er hat nur - hinterher - festgestellt, dass er für eine Sache 25 Euronen zahlen soll, die jedes Kind im Netz für lutsche gefunden hätte.. Das ist ihm sauer aufgestoßen... Und jetzt versucht er sich - wie gestern schon erwähnt - raus zu winden wie ein Aal und versucht mit "harten Bandagen" gegen den Verkäufer zu schießen...
Moralisch unterste Schublade.

Ich empfehle mich.

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das sind mir echt die liebsten...

Und mir sind Betrüger, die keine Eigenleistung erbringen, absichtlich Lizenzverstöße begehen bei kostenloser Software und dann auch noch täuschen, so etwas koste Geld und dann sogar noch Steuern zu hinterziehen, erst Recht am Liebsten.
Und noch lieber sind mir solche wie du, die solche Machenschaften auch noch verteidigen.

Mag sein, dass ich mit dem Betrugsvorwurf etwas überziehe, ich habe das Angebot nicht angeschaut, aber ich glaube kaum, dass da steht "Gibt es auch kostenlos im Netz".
Es sind schon viele andere darüber gestolpert, die diesen Trick angewendet haben, um Geld für Software zu verdienen, die kostenlos war.

Zitat:
deren Verwendung illegal ist

Und das bedeutet im Umkehrschluss, dass man abgezockt werden darf?
Ich halte diese Logik für ziemlich gefährlich.

Im Übrigen ist da vieles eine rechtliche Grauzone. Ich habe beispielsweise ein Navi, was mich mit einer allgemeinen gleichlautenden Warnung vor möglichen Gefahrenquellen warnt. Das sind Baustellen, fest montierte Blitzer, uneinsichtige Kurven und noch einiges mehr, manchmal warnt es mich schon einen Kilometer vorher, dass auf der folgenden Strecke Gefahrenquellen sind. Vor was es da warnt, weiß ich nicht bzw. sehe ich erst hinterher. Meinem Wissen nach sind solche allgemeinen und unspezifischen Warnungen durchaus erlaubt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Mag sein, dass ich mit dem Betrugsvorwurf etwas überziehe, ich habe das Angebot nicht angeschaut, aber ich glaube kaum, dass da steht "Gibt es auch kostenlos im Netz".
Es sind schon viele andere darüber gestolpert, die diesen Trick angewendet haben, um Geld für Software zu verdienen, die kostenlos war.

Der Verkäufer lässt sich nicht nur für die Software bezahlen, sondern auch für eine eigens angefertigte Bedienungsanleitung.
Das vergessen hier einige...
Zitat (von mepeisen):
ich habe das Angebot nicht angeschaut

Warum redet man dann hier mit?
Grundlagen sollte man schon schaffen. Das hast du - weil du das Angebot nicht kennst - nicht getan. Grob fahrlässig nenne ich sowas.

Zitat (von mepeisen):
möglichen Gefahrenquellen warnt. Das sind Baustellen, fest montierte Blitzer,

Und somit ist es keine rechtliche Grauzone mehr, sondern illegal. Du als Fahrer darfst dich nicht vor Blitzern / Gefahrenstellen warnen lassen. Dies dürfen max. deine Beifahrer.

Zitat (von mepeisen):
Und noch lieber sind mir solche wie du, die solche Machenschaften auch noch verteidigen.

Wer sagt, dass ich diese Machenschaften verteidige?

Man muss den Fall differenzierter sehen.
Fakt ist:
Der Verkäufer agiert - Stand jetzt als Privatverkäufer.
Ergo gibt es kein Widerrufsrecht.
Der Käufer hat etwas beim - Stand jetzt - Privatverkäufer gekauft und möchte nicht zahlen. (die Gründe dafür sein jetzt mal dahin gestellt.)
Der Käufer kommt dem Verkäufer auf die Schliche und ist der Meinung, dass der Verkäufer gewerblich handelt. (was ja auch durchaus sein kann...)
Daraus ergeben sich folgende Handlungen:
1. Der Käufer muss dem Verkäufer das Geld für die Ware überbringen
2. Der Käufer hat die Möglichkeit, den Verkäufer beim Finanzamt und bei der Staatsanwaltschaft zu melden. => Verdacht auf gewerblichen Handel.
3. Wenn die Staatsanwaltschaft und / oder das Finanzamt Interesse zeigt und der Anzeige nachgeht und dem Händler gewerblichen Handel nachweisen kann, muss der Händler einen Widerruf zulassen.
4. Der Käufer könnte jetzt den Kauf widerrufen und seine 25 Euronen zurück fordern.
Das ist der Ablauf. Alles andere ist nicht rechtens.

ich empfehle mich.

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Seb_Weniger):
Du als Fahrer darfst dich nicht vor Blitzern / Gefahrenstellen warnen lassen. Dies dürfen max. deine Beifahrer.

Vor Gefahrenstellen darf der Fahrer sich jederzeit warnen lassen, auch vor Blitzern.

Bei den Blitzern muss das allerdings der Beifahrer mit seinem Gerät machen, falls man als Fahrer negative Folgen vermeiden will.

Bei Gefahrenstellen ist das anders, die dürfen auch im Gerät des Fahrers sein. Wobei zu beachten ist, das die Definition der Blitzer als "Gefahrenstelle" ein Umgehungstatbestand wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Warum habe ich bloß als Software "Blitzerwarner" geschrieben .... die Diskussion geht da leider oft am eigentlichen Thema vorbei (ob erlaubt, wann erlaubt, von wem erlaubt ...)

Gehen wir doch einfach davon aus, das in der Datei nicht die Positionen von Blitzern vermerkt ist, sondern die von Schwimmbädern und Freizeitparks (letztlich sind es ja nur Koordinaten und ein Textfeld) ....

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von MarkusMa):
Gehen wir doch einfach davon aus, das in der Datei nicht die Positionen von Blitzern vermerkt ist, sondern die von Schwimmbädern und Freizeitparks (letztlich sind es ja nur Koordinaten und ein Textfeld) ....

Nein, das geht sie nicht...
Vielleicht hast du den untenstehenden Abschnitt überlesen:
Und dabei ist es mir egal, ob du POIs, Luft, oder andere Sachen gekauft hast, die du irgendwo kostenlos beziehen könntest...
Stand jetzt hast du bei einem privaten Verkäufer gekauft... Ob aus dem privaten Käufer ein gewerblicher Käufer mit Widerrufsrecht wird, liegt am Staatsanwalt... Das können wir und auch nicht du entscheiden...
Daher:

Zitat (von Seb_Weniger):
Man muss den Fall differenzierter sehen.
Fakt ist:
Der Verkäufer agiert - Stand jetzt als Privatverkäufer.
Ergo gibt es kein Widerrufsrecht.
Der Käufer hat etwas beim - Stand jetzt - Privatverkäufer gekauft und möchte nicht zahlen. (die Gründe dafür sein jetzt mal dahin gestellt.)
Der Käufer kommt dem Verkäufer auf die Schliche und ist der Meinung, dass der Verkäufer gewerblich handelt. (was ja auch durchaus sein kann...)
Daraus ergeben sich folgende Handlungen:
1. Der Käufer muss dem Verkäufer das Geld für die Ware überbringen
2. Der Käufer hat die Möglichkeit, den Verkäufer beim Finanzamt und bei der Staatsanwaltschaft zu melden. => Verdacht auf gewerblichen Handel.
3. Wenn die Staatsanwaltschaft und / oder das Finanzamt Interesse zeigt und der Anzeige nachgeht und dem Händler gewerblichen Handel nachweisen kann, muss der Händler einen Widerruf zulassen.
4. Der Käufer könnte jetzt den Kauf widerrufen und seine 25 Euronen zurück fordern.
Das ist der Ablauf. Alles andere ist nicht rechtens.


Ich empfehle mich.

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Hi Seb,
du verstehst weniger als ich dachte ...

Les meinen letzten Beitrag nochmal in Ruhe .... und hoffen das beste ....

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von MarkusMa):
Les meinen letzten Beitrag nochmal in Ruhe

Mal abgesehen davon, dass es "lies" heißt, wird der Beitrag dadurch nicht besser...

Zitat (von MarkusMa):
Warum habe ich bloß als Software "Blitzerwarner" geschrieben .... die Diskussion geht da leider oft am eigentlichen Thema vorbei (ob erlaubt, wann erlaubt, von wem erlaubt ...)
Gehen wir doch einfach davon aus, das in der Datei nicht die Positionen von Blitzern vermerkt ist, sondern die von Schwimmbädern und Freizeitparks (letztlich sind es ja nur Koordinaten und ein Textfeld) ....

Was soll / kann man hier nicht verstehen?

Ich empfehle mich.

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
sondern auch für eine eigens angefertigte Bedienungsanleitung.

Klar und ich bin der Kaiser von China.
Du glaubst das auch noch, was du hier schreibst?
Dass er die Leistung einer Bedienungsanleitung verkauft, steht übrigens nirgendwo (auch nicht in seinem Angebot). Hast du das frei erfunden?
Er tut so, als hätte er die Software erfunden bzw. als sei sie seiner Urheberschaft entsprungen. Und da dem nicht so ist, dürfte es sich hier zivilrechtlich um arglistige Täuschung handeln. Das ist exakt die Diskussion, die in hunderten anderer Fälle des Verkaufs kostenloser Software auch schon vor Gerichten funktioniert hat.

Zitat:
Warum redet man dann hier mit?

Weil du Blödsinn schreibst und ich diese grundsätzlich absurde Haltung, dass Rechtsbrüche für OK erklärt werden, nicht akzeptieren kann.
Und Steuerhinterziehung für OK zu erklären, ist noch größerer Blödsinn. Da ist mir auch egal, wie das Angebot im Detail ausschaut. Mittlerweile habe ich es angeschaut und fühle mich übrigens komplett bestätigt.

Zitat:
Und somit ist es keine rechtliche Grauzone mehr, sondern illegal

Nö. Ich werde nicht vor Blitzern gewarnt. ich werde vor Gefahrenstellen gewarnt. Und was das für eine Gefahrenstelle ist, wo exakt sie im Streckenverlauf ist, das weiß weder das Navi noch weiß ich es. Das Navi hat nur eine allgemeine Information mit Gefahrenquellen auf einem Streckenverlauf. Das können auch uneinsichtige Kurven sein. Du hast nicht wirklich gelesen oder verstanden, was ich geschrieben habe oder?

Zitat:
Der Verkäufer agiert - Stand jetzt als Privatverkäufer.
Ergo gibt es kein Widerrufsrecht.

Vollkommen falsch. Der Käufer agiert EINDEUTIG nicht als Privatverkäufer. Er versucht es, aber das Schaffen von Geld mit Nichts (bzw. Minimum an Material/Zeit) ist eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht. Das 100fache Verkaufen dieses Nichts ebenso. Und wer geschäftlich agiert, der muss sich daran messen lassen und nicht daran, was er öffentlich behauptet.

Es ist gerade nicht so, als habe er eine fertige CD, die er selbst irgendwo gekauft hat und die er nun einfach weiter vertreibt. Das ist doch so schwer auch nicht zu verstehen, dass der Verkäufer nicht mehr privat agiert.

Zitat:
1. Der Käufer muss dem Verkäufer das Geld für die Ware überbringen

Nö. Muss er nicht, wenn er berechtigterweise vom Kauf zurücktritt oder vom Widerrufsrecht Gebrauch macht.
Der Verkäufer müsste sein Geld, dass er meint, dass ihm zustünde, nun einklagen. Und da wird dann geschaut, ob das ausgesprochene Widerrufsrecht zugestanden werden muss, da der Händler in Wahrheit gewerblich handelt.

Der Käufer muss weder hoffen, dass das Finanzamt einschreitet noch muss er hoffen, dass die Staatsanwaltschaft einschreitet und dass erst nach Einschreiten der beiden irgendein Recht bestünde für ihn. Ich weiß nicht, wo du das hernimmst, aber es ist absurd falsch.

Und um in deinem Wortlaut zu bleiben;: "Ich empfehle dich hier in diesem Thema absolut nicht."

-- Editiert von mepeisen am 29.07.2016 14:43

-- Editiert von mepeisen am 29.07.2016 14:45

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Habe den VK nochmals kontaktiert und ihn auf seine "Denkfehler" hingewiesen, um vom Verkauf ohne Probleme zurücktreten zu können.

Seine Antwort:

Zitat:
Meine finanzen gehen sie nichts an, und ich werde ebay einshalten und sie werden gekaufte ware zahlen


Sorry, wie naiv und dumm muss man sein das man eine K so unter Druck setzen will wenn man zu 99.99% im Unrecht ist?

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#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Naja, es gibt halt Leute die sind von ihrer Ansicht felsenfest überzeugt und rücken dann auch nicht davon ab.

Ich würde jetzt einfach nachweislich den Rücktritt gemäß dem gestzlichen Widerrufsrecht erklären, dann die Kommunikation einstellen und auf nichts mehr reagieren.

AUSNAHMEN:
- eBay-Verfahren: dort erklären, das der Verkäufer sich regelwidrig als Privat-Verkäufer ausgibt und man sein gesetzliches Widerrufsrecht ausgeübt habe. (Eventuell den Verkäufer bereits vorher schon mal melden)
- gerichtlicher Mahnbescheid



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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