Ebay Kleinanzeigen, Sachmangelhaftung bei Privatverkauf

7. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Helllemut
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay Kleinanzeigen, Sachmangelhaftung bei Privatverkauf

Guten Morgen,

bei Ebay Kleinanzeigen werden zunehmend technische Gerätschaften von Privat an Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung / Sachmängelhaftung angeboten. Beliebt ist unter anderem folgender Zusatz.

Haftung bis zur Übergabe an die Versandstation/Abholung. Keine Rückgabe. Privatverkauf, aus meinem privaten Haushalt.

Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.

Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.


Hat der Verkäufer mit einem derartigen Hinweis in Bezug auf den wirksamen Ausschluss seiner Sachmängelhaftung bereits einen Freifahrtschein, i.e. greift der Ausschluss der in der Anzeige publizierten Sachmängelhaftung auch wenn
a) bei einem späteren Verkauf nur ein mündlicher Kaufvertrag ohne Vereinbarungen zu etwaigen Sachmangelhaftungen geschlossen wurde
und/oder
b) die Ware in der gleichen Anzeige als funktionstüchtig beworben wird, kurze Zeit später aber vom Käufer schwerwiegende versteckte Mängel entdeckt werden, die der Verkäufer allerdings beim Verkauf auch nicht kannte.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4886x hilfreich)

Zitat (von Helllemut):
Hat der Verkäufer mit einem derartigen Hinweis in Bezug auf den wirksamen Ausschluss seiner Sachmängelhaftung bereits einen Freifahrtschein
Was versteht man unter einem "Freifahrtsschein"?

Zitat (von Helllemut):
a) bei einem späteren Verkauf nur ein mündlicher Kaufvertrag ohne Vereinbarungen zu etwaigen Sachmangelhaftungen geschlossen wurde
Naja, man bezieht sich ja auf die Anzeige. Dort ist der Haftungsausschluss doch angegeben. Wenn man den nicht wegdiskutiert ist der imho Vertragsbestandteil geworden.

Zitat (von Helllemut):
b) die Ware in der gleichen Anzeige als funktionstüchtig beworben wird, kurze Zeit später aber vom Käufer schwerwiegende versteckte Mängel entdeckt werden, die der Verkäufer allerdings beim Verkauf auch nicht kannte.
Genau dafür ist der Sachmängelhaftungsausschluss gedacht

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48641 Beiträge, 17145x hilfreich)

Zugesicherte Eigenschaften muss die Ware jedoch beim Gefahrenübergang haben. In dieser Hinsicht kann eine Haftung nicht ausgeschlossen werden.

Auch wenn bei einem Privatverkauf der Gefahrenübergang bereits bei der Aufgabe des Paketes erfolgt, so schuldet der Verkäufer dennoch eine Verpackung, die den Verpackungsvorschriften des Paketdienstleisters entspricht.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125935 Beiträge, 40563x hilfreich)

Zitat (von Helllemut):
greift der Ausschluss der in der Anzeige publizierten Sachmängelhaftung auch wenn
a) bei einem späteren Verkauf nur ein mündlicher Kaufvertrag ohne Vereinbarungen zu etwaigen Sachmangelhaftungen geschlossen wurde

Dann kann er denknotwendigerweise mangels Vereinbarung nicht greifen.



Zitat (von Helllemut):
greift der Ausschluss der in der Anzeige publizierten Sachmängelhaftung auch wenn
b) die Ware in der gleichen Anzeige als funktionstüchtig beworben wird, kurze Zeit später aber vom Käufer schwerwiegende versteckte Mängel entdeckt werden, die der Verkäufer allerdings beim Verkauf auch nicht kannte.

Man würde zum einen beweisen müssen, das die Beschaffenheitsvereinbarung "funktionstüchtig" vorlag und zum anderen, dass diese beim Gefahrenübergang nicht erfüllt war.
Da gibt es dann 2 Probleme: ein Beweisverfahren kostet schnell mal ein paar tausend Euro und ob der Sachverständige das dann überhaupt beweisen könnte, ist überaus ungewiss.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Helllemut
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann kann er denknotwendigerweise mangels Vereinbarung nicht greifen.


danke, ihre Einschätzung ist plausibel.
Eine Verkaufsanzeige in Ebay Kleinanzeigen ist ja zunächst einmal nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Darüber hinaus braucht ein potentieller Interessent das unter Ebay Kleinanzeigen publizierte Angebot insbesondere den implementierten Ausschluss der Sachmängelhaftung gar nicht im Detail kennen zu müssen, beispielsweise bei fragmentierter Kenntnisnahme des Angebotes über Dritte. Anders sähe es wohl aus, wenn der Verkäufer beim Kauf auf den Ausschluss der Sachmangelhaftung hinweist und der Käufer diesen ggfs. stillschweigend akzeptiert. In diesem Fall läge die Beweislast meines Erachtens beim Verkäufer.

Zitat (von Harry van Sell):
Man würde zum einen beweisen müssen, das die Beschaffenheitsvereinbarung "funktionstüchtig" vorlag und zum anderen, dass diese beim Gefahrenübergang nicht erfüllt war.
Da gibt es dann 2 Probleme: ein Beweisverfahren kostet schnell mal ein paar tausend Euro und ob der Sachverständige das dann überhaupt beweisen könnte, ist überaus ungewiss.


Das verstehe ich nicht ganz. Wer muss beweisen, dass die Beschaffenheitsvereinbarung "funktionstüchtig" vorlag? Einleuchtend ist, dass der Käufer, der sich auf einen schwerwiegenden versteckten Mangel beruft, beweisen können muss, dass dieser bereits beim Kauf / Gefahrenübergang vorlag. Da ist dann in der Tat guter Rat oft teuer :???:
Was aber wenn der Verkäufer den Mangel selbst nicht kannte?

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14498 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Darüber hinaus braucht ein potentieller Interessent das unter Ebay Kleinanzeigen publizierte Angebot insbesondere den implementierten Ausschluss der Sachmängelhaftung gar nicht im Detail kennen zu müssen, beispielsweise bei fragmentierter Kenntnisnahme des Angebotes über Dritte.
Trotzdem dürfte in der Regel das Angebot die Grundlage des Vertrages sein.

Du versuchst hier, irgendwie nicht an den Text gebunden zu sein, das funktioniert aber nicht.

PS: Wie willst du denn nachweisen, dass sich die Ware nicht in dem vereinbarten Zustand befand? Oder besser, wie willst du überhaupt den Inhalt der Vereinbarung nachweisen?

Zitat:
Was aber wenn der Verkäufer den Mangel selbst nicht kannte?
Wenn er das glaubhaft darlegen kann dann hat der Käufer Pech gehabt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125935 Beiträge, 40563x hilfreich)

Zitat (von Helllemut):
Eine Verkaufsanzeige in Ebay Kleinanzeigen ist ja zunächst einmal nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

Richtig, Nimmt man dieses Angebot aber an, dann gilt die Anzeige.



Zitat (von Helllemut):
Darüber hinaus braucht ein potentieller Interessent das unter Ebay Kleinanzeigen publizierte Angebot insbesondere den implementierten Ausschluss der Sachmängelhaftung gar nicht im Detail kennen zu müssen, beispielsweise bei fragmentierter Kenntnisnahme des Angebotes über Dritte.

Richtig, deshalb empfiehlt es sich, das man die relevanten Details nochmals vor Vertragsschluss klärt / festlegt.



Zitat (von Helllemut):
Anders sähe es wohl aus, wenn der Verkäufer beim Kauf auf den Ausschluss der Sachmangelhaftung hinweist und der Käufer diesen ggfs. stillschweigend akzeptiert.

Richtig.



Zitat (von Helllemut):
In diesem Fall läge die Beweislast meines Erachtens beim Verkäufer.

Auch richtig.



Zitat (von reckoner):
Wenn er das glaubhaft darlegen kann dann hat der Käufer Pech gehabt.

Da es im Gesetz aber ganz anders steht, ist das schlicht falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14498 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Da es im Gesetz aber ganz anders steht, ist das schlicht falsch.
In welchem Gesetz steht das/was anders?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125935 Beiträge, 40563x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
In welchem Gesetz steht das/was anders?

Im BGB, in den Paragrafen die sich mit der Sachmängelhaftung beschäftigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14498 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Im BGB, in den Paragrafen die sich mit der Sachmängelhaftung beschäftigen.
Da steht aber nichts davon, dass ein Verkäufer für ihm unbekannte Mängel einstehen muss, sofern er die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Helllemut
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Da steht aber nichts davon, dass ein Verkäufer für ihm unbekannte Mängel einstehen muss, sofern er die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat.


Ich fasse mal kurz zusammen was ich an Erkenntnissen gewonnen zu haben glaube:

a) Der bei Ebay Kleinanzeigen Privat zu Privat häufig zu findende Ausschluss der Sachmängelhaftung greift insbesondere dann, wenn Käufer und Verkäufer den Verkauf/Kauf über die Verkaufsplattform soweit vorbereitet haben, dass die Vertragsbedingungen beim Abschluss mit der publizierten Anzeige als integralen Bestandteil für beide Parteien klar erkennbar und nachvollziehbar sind. In Fällen in denen potentielle Kaufinteressenten über Dritte nur eine unvollständige Kenntnisnahme des Anzeigentextes erfahren haben, muss der Verkäufer entweder beim Kauf vor Ort oder bei nicht persönlicher Abwicklung des Kaufes über Telefon / Internet diese Vereinbarung mangels vorheriger Vereinbarung möglichst in schriftlicher Form nachholen. Wird dieses seitens des Verkäufers versäumt, hat der Käufer einen Anspruch auf die gesetzlich vorgegebene Sachmängelhaftung. Bei mündlichem Kaufvertrag liegt die Beweislast für das Vorliegen der Vereinbarung beim Verkäufer.

b) Was die Sachmängelhaftung bei entsprechender Beschaffenheitsvereinbarung in Form einer zugesicherten Funktionalität / Produkteigenschaft im Falle von versteckten schwerwiegenden Mängeln betrifft, trägt der Käufer erst einmal die Beweislast dafür, dass der versteckte Mangel bereits bei Übergabe / Gefahrenübergang bestand. Abgesehen von eindeutigen Fällen wie überspachtelter Unfall /Reparatur und/oder vertuschten fatalen Rostschäden ist ein derartiger Beweis insbesondere wenn der Käufer das Produkt längere Zeit genutzt hat, wenn überhaupt häufig nur durch teure Gutachten möglich.

Für den Fall, dass kein Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart wurde, denke ich schon, dass der Verkäufer selbst bei Unkenntnis des versteckten Mangels eben wegen obiger Beschaffenheitsvereinbarung den Schaden reparieren oder die Ware zurücknehmen muss, wenn unstreitig ist dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang bestand.

Für den Fall, dass ein wirksamer Ausschluss der Sachmangelhaftung vorliegt, konkurrieren die beiden Vertragsbestandteile „Zusicherung einwandfreier Funktionalität/Produkteigenschaft" und „Ausschluss der Sachmangelhaftung" miteinander.

Zu der komplexen Thematik habe ich ein Urteil des BGH gefunden, Az. VIII ZR 96/12 in dem u.a. folgendes abgeleitet werden kann:

Verkäufer haftet für Beschaffenheitsangabe in der Produktbeschreibung (hier: Motorboot bei eBay) trotz Gewährleistungsausschluss.
Weiterhin habe nach Ansicht des BGH der Gewährleistungsausschluss sich nicht auf eine Beschaffenheitsvereinbarung bezogen. Denn werde die Beschaffenheit einer Sache näher beschrieben, könne nicht zugleich für das Fehlen dieser Beschaffenheit die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Stimmen die Angaben in der Beschreibung nicht, so ist der Haftungsausschluss nichtig."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14498 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
In Fällen in denen potentielle Kaufinteressenten über Dritte nur eine unvollständige Kenntnisnahme des Anzeigentextes erfahren haben,
... hat der Käufer diesen Umstand kundzutun. Macht er das nicht handelt er arglistig.

Zitat:
Zu der komplexen Thematik habe ich ein Urteil des BGH gefunden, Az. VIII ZR 96/12
Nur das es darin gerade nicht um die Sachmängelhaftung ging, sondern um eine Beschaffenheitsvereinbarung.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125935 Beiträge, 40563x hilfreich)

Zitat (von Helllemut):
a) Der bei Ebay Kleinanzeigen Privat zu Privat häufig zu findende Ausschluss der Sachmängelhaftung greift insbesondere dann, wenn Käufer und Verkäufer den

a) Der bei Ebay Kleinanzeigen Privat zu Privat häufig zu findende Ausschluss der Sachmängelhaftung greift insbesondere dann, wenn er rechtlich korrekt verfasst wurde und Käufer und Verkäufer den ...



Zitat (von reckoner):
... hat der Käufer diesen Umstand kundzutun. Macht er das nicht handelt er arglistig.

Dafür fehlt es na jedweder Rechtsgrundlage ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14498 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Dafür fehlt es na jedweder Rechtsgrundlage ...
Ach komm - da gibt es zum Beispiel den §157 BGB, "Auslegung von Verträgen".

Wenn jemand bei dem Verkäufer aufschlägt und sich auf ein Angebot beruft, dann darf man davon ausgehen, dass er das Angebot auch wirklich gesehen hat.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Helllemut
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Zitat:
... hat der Käufer diesen Umstand kundzutun. Macht er das nicht handelt er arglistig.


interessante Rechtsauffassung. Mir sind diejenigen Zeitgenossen die über keinen Ebay, Facebook oder Twitter Account verfügen auch suspekt :dau: .
Ganz zu schweigen von denjenigen die noch über keinen Internetanschluss verfügen :schock:

-- Editiert von Helllemut am 10.09.2021 20:27

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14498 Beiträge, 4488x hilfreich)

Hallo,

warum so sarkastisch?

Und es spricht doch auch gar nichts dagegen, wenn man nur durch einen Tipp den Kontakt herstellt - solange man mit offenen Karten spielt.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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