Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich habe folgende Frage an die Profis :-)
Wir ziehen im Dezember um und haben die Möglichkeit, die Küche, die in der neuen Wohnung steht vom Vormieter zu übernehmen. Die Telefonnummer zu einem etwaigen Kauf der Küche haben wir von der neuen Vermieterin erhalten. Am 15.11. habe ich mit dem Vormieter gesprochen und ihm gesagt, dass wir die Küche gerne übernehmen möchten. Er wollte daraufhin noch eine schriftliche Bestätigung; diese sollte an die neue Vermieterin - in Kopie an ihn. Hintergrund : er bekommt von seiner ehemaligen Vermieterin erst die Kaution zurück, nachdem die Küche aus der Wohnung ist oder sich der neue Mieter, sprich wir, für die Küche entscheiden.
Ich habe dann folgende Mail an die Vermieterin - in Kopie an ihn - geschrieben :
Hallo ....,
vielen Dank für die Zusendung von Herrn .... Telefonnummer.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir seine Küche für X€ übernehmen werden.
Die Geldübergabe der Küche werden wir am 17.12.2015 im Rahmen unserer gemeinsamen Wohnungsübergabe durchführen.
Mfg....
Dies geschah alles vor dem Hintergrund, dass wir unsere jetzige eigene Küche unserer aktuellen Wohnung auch verkaufen können; nur ist leider der Nachmieter, der uns den Kauf unserer eigenen Küche zugesagt hatte, abgesprungen. Deshalb habe ich gestern Abend dem Vormieter der neuen Wohnung geschrieben, dass wir seine Küche nicht benötigen und unsere eigene mitumziehen.
Er reagiert da recht allergisch und hat mir vorhin folgende Mail geschrieben :
Ihrem Wunsch auf Rücktritt vom Kaufvertrag
meiner Küche vom 15.11.2015 kann ich nicht entsprechen. Der Vertrag ist rechtsgültigund die Rücktrittsfrist (14 Tage) ist abgelaufen. Bitte überweisen Sie den Betrag zum vereinbarten Zeitpunkt, den 17.12., auf folgendes Konto :......
Ich bitte um Ihre momentane Adresse , da ich Ihnen das Schreiben gerne per Post zusenden möchte.
MfG....
Hier brauche ich Ihre Hilfe, da ich an diesem Punkt echt überfragt bin. Muss ich die Küche kaufen? Wurde wirklich ein Kaufvertrag geschlossen?
Vielen Dank an Alle!!
Kaufvertrag Küche?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Herzlichen Glückwunsch zur zweiten Küche.
Zitat:Wurde wirklich ein Kaufvertrag geschlossen?
Aber sicher doch.
Zitat:...nur ist leider der Nachmieter, der uns den Kauf unserer eigenen Küche zugesagt hatte, abgesprungen.
Dann sollten Sie zusehen, dass Sie Ihre alte Küche diesem aufs Auge drücken, denn auch hier ist ein Vertrag zustande gekommen. Bleibt die Frage inwieweit Sie das nachweisen können.
... vielen Dank für die Antwort!
Gilt das auch, wenn wir ihm gar nicht direkt die gewünschte Übernahme bestätigt haben, sondern der Vermietern geantwortet haben?
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ZitatMuss ich die Küche kaufen? :
Du hast schon gekauft. Du musst sie jetzt nur noch bezahlen und abnehmen.
Zitat:Gilt das auch, wenn wir ihm gar nicht direkt die gewünschte Übernahme bestätigt haben, sondern der Vermietern geantwortet haben?
Natürlich: Selbst mündliche Verträge sind bindend!
Wie hast du die scheinbar geplatzte Übernahme deiner Küche mit deinem Nachmieter vereinbart?
.... ich danke allen für die Antworten!
Zur Nachfrage von HeHe : die Übernahme mit dem Nachmieter wurde nur mündlich getroffen :-(
Naja, dann haben wir zwei Küchen und die jetzige muss ich dann noch verkaufen!
Ich nehme es jetzt mit Humor :-)
Braucht jemand von Euch/Ihnen eine stylische ALNO-Küche?
Nein danke :-)
Ich miete immer mit EBK, dann muss ich nichts ein- oder ausbauen oder verkaufen.
Vllt. findet sich für die alte Wohnung ja noch ein Nachmieter, der die Küche übernimmt.
-- Editiert von HeHe am 03.12.2015 08:54
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