Wir haben übers Internet ein Modem bestellt, bezahlt und als es nach einiger Zeit noch nicht geliefert war, beim verkäufer per eMail nachgefragt, wo es denn bliebe. Daraufhin wurden zwei Modems des bestellten Typs statt eines geschickt. Wir hatten ja auch nur eines bezahlt.
Eine eMail an der Verkäufer bleibt seit Wochen unbeantwortet.
Frage: Wie ist zu reagieren? Wie lange muss ich diese Ware aufbewahren? Geht sie irgenwann in unser Eigentum über? Ist unfrei zurückschicken eine Lösung (was ist, wenn der Verkäufer die Ware dann nicht annimmt und die Post die Versandgebühren von uns möchte?)
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"ClaudiaH."
Unbestellt erhalterne Ware? Was tun damit?
20. Februar 2003
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Frage vom 20. Februar 2003 | 13:42
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 15x hilfreich)
Unbestellt erhalterne Ware? Was tun damit?
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 20. Februar 2003 | 19:20
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo!
Dieses Problem ist im BGB zu Gunsten des Verbrauchers gelöst worden. Es gibt einen Paragraphen über "Unbestellte Leistungen". Danach hat der Verkäufer des Modems keinerlei Ansprüche. Allerdings sind diese Ansprüche nicht ausgeschlossen, wenn Eure EMail-Nachfrage nach dem Modem für den Verkäufer wie eine Bestellung eines weiteren Modems aussah.
#2
Antwort vom 25. Februar 2003 | 14:35
Von
Status: Praktikant (918 Beiträge, 235x hilfreich)
§ 241a BGB
, check mal das posting hier
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=758
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"Warum habe ich nicht die blaue Pille genommen?"
Und jetzt?
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