Wie würde eine Sozialauswahl zwischen folgenden Personen aussehen
1. weiblich 45 Jahre, verheiratet 18 Jahre Betriebszugehörigkeit,1 Kind 19 Jahre in Ausbildung
2. weiblich 37 Jahre, verheiratet, 18 Jahre Betriebszugehöhrigkeit,1 Kind 17 Jahre in Ausbildung, 1 Kind 8 Jahre Schüler
Wie würde eine Sozialauswahl aussehen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Ist überhaupt Kündigungsschutz vorauszusetzen?
Ja, es geht um ein Unternehmen mit über 400 Angestellten. Ich beziehe mich jetzt nur auf die zwei Mitarbeiterinnen mit gleicher Ausbildung
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
... ich tippe mal: die jüngere (2) mit zwei kindern dürfte diejenige sein, die den höheren anspruch auf schutz hat, insbesondere wegen des 8-jährigen.
betriebszugehörigkeit ist identisch, auch die beiden azubis machen nicht viel unterschied, oder?
das sehe ich wie blaubär49: bei der Sozialauswahl wird i.d.R. nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Kindern, Unterhaltsverpflichtungen (falls Partner arbeitslos od. dgl.) entschieden.
Da bei der 2. person noch ein schulpflichtiges Kind vorhanden ist, wird sie wohl die besseren Karten haben.
Danke für die Antworten
Würde ich nicht automatisch sagen.
Der jüngeren dürfte es leichter fallen, eine neue Stelle zu bekommen. Wenn man der 1 - 2 Jahresgehälter abfindung anbietet, würde ich gehen.
Denke auch, wie lifeguard, mit 45 Jahren hat Frau wesentlich erschwerte Bedingungen, ne Arbeit zu finden;
nur mit dem Jahresgehalt oder zwei kommt man ja nicht weit, wird ja voll beim Alg angerechnet, es gibt ja keine Freibeträge mehr.
In dem Alter würde ich auf meinen Arbeitsplatz klagen.
Das sind doch recht subjektive Einschätzungen. Entscheidend sind die Kriterien der Sozialauswahl. Nach denen bei meinem Arbeitgeber wäre die 2. Dame eindeutig diejenige, welche - aufgrund des noch schulpflichtigen Kindes - höhere Sozialpunkte hätte.
Üblicherweise wird die Sozialauswahl nach einem Punktesystem vorgenommen. Dabei werden für Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen Punkte vergeben.
Die Betriebszugehörigkeit ist hier identisch.
Die Frage ist daher, was in dem Punktesystem höher gewichtet wird, das um 8 Jahre höhere Alter oder die höhere Unterhaltsverpflichtung wegen des zweiten Kindes. Bei der Unterhaltspflicht wird im Regelfall aber nur die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder bewertet, nicht jedoch das Alter oder die Höhe des Unterhaltes.
Die Frage kann man pauschal nicht beantworten, weil es kein gesetzlich normiertes Punktesystem gibt. Die Bewertung wird in verschiedenen Firmen durchaus unterschiedlich vorgenommen.
In den meisten mir bekannten Punktesystemen wird aber ein unterhaltsberechtigtes Kind geringer bewertet als 8 Lebensjahre beim Alter, so dass die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass hier der 2. Person gekündigt wird.
Ich schließe mich HH an, war bei mir im Betrieb damals auch so, da ein minderjähriges Kind mit 5 Punkten zählte und je Lebensjahr = 1 Punkt, d.h., Nr. 1 hätte 2 Punkte mehr.
Aber bei einem so großen Unternehmen müßte doch ein Sozialplan vorliegen, indem steht, wann es welche Punkte gibt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten