Wie würde eine Sozialauswahl aussehen?

29. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)
Wie würde eine Sozialauswahl aussehen?

Wie würde eine Sozialauswahl zwischen folgenden Personen aussehen
1. weiblich 45 Jahre, verheiratet 18 Jahre Betriebszugehörigkeit,1 Kind 19 Jahre in Ausbildung
2. weiblich 37 Jahre, verheiratet, 18 Jahre Betriebszugehöhrigkeit,1 Kind 17 Jahre in Ausbildung, 1 Kind 8 Jahre Schüler

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

Ist überhaupt Kündigungsschutz vorauszusetzen?

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#2
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, es geht um ein Unternehmen mit über 400 Angestellten. Ich beziehe mich jetzt nur auf die zwei Mitarbeiterinnen mit gleicher Ausbildung

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1999x hilfreich)

... ich tippe mal: die jüngere (2) mit zwei kindern dürfte diejenige sein, die den höheren anspruch auf schutz hat, insbesondere wegen des 8-jährigen.

betriebszugehörigkeit ist identisch, auch die beiden azubis machen nicht viel unterschied, oder?

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#4
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 650x hilfreich)

das sehe ich wie blaubär49: bei der Sozialauswahl wird i.d.R. nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Kindern, Unterhaltsverpflichtungen (falls Partner arbeitslos od. dgl.) entschieden.

Da bei der 2. person noch ein schulpflichtiges Kind vorhanden ist, wird sie wohl die besseren Karten haben.

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#5
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antworten

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#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2906 Beiträge, 1315x hilfreich)

Würde ich nicht automatisch sagen.
Der jüngeren dürfte es leichter fallen, eine neue Stelle zu bekommen. Wenn man der 1 - 2 Jahresgehälter abfindung anbietet, würde ich gehen.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17804 Beiträge, 8044x hilfreich)

Denke auch, wie lifeguard, mit 45 Jahren hat Frau wesentlich erschwerte Bedingungen, ne Arbeit zu finden;
nur mit dem Jahresgehalt oder zwei kommt man ja nicht weit, wird ja voll beim Alg angerechnet, es gibt ja keine Freibeträge mehr.
In dem Alter würde ich auf meinen Arbeitsplatz klagen.

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#8
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 650x hilfreich)

Das sind doch recht subjektive Einschätzungen. Entscheidend sind die Kriterien der Sozialauswahl. Nach denen bei meinem Arbeitgeber wäre die 2. Dame eindeutig diejenige, welche - aufgrund des noch schulpflichtigen Kindes - höhere Sozialpunkte hätte.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46237 Beiträge, 16405x hilfreich)

Üblicherweise wird die Sozialauswahl nach einem Punktesystem vorgenommen. Dabei werden für Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltsverpflichtungen Punkte vergeben.

Die Betriebszugehörigkeit ist hier identisch.

Die Frage ist daher, was in dem Punktesystem höher gewichtet wird, das um 8 Jahre höhere Alter oder die höhere Unterhaltsverpflichtung wegen des zweiten Kindes. Bei der Unterhaltspflicht wird im Regelfall aber nur die Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder bewertet, nicht jedoch das Alter oder die Höhe des Unterhaltes.

Die Frage kann man pauschal nicht beantworten, weil es kein gesetzlich normiertes Punktesystem gibt. Die Bewertung wird in verschiedenen Firmen durchaus unterschiedlich vorgenommen.

In den meisten mir bekannten Punktesystemen wird aber ein unterhaltsberechtigtes Kind geringer bewertet als 8 Lebensjahre beim Alter, so dass die Wahrscheinlichkeit sehr groß ist, dass hier der 2. Person gekündigt wird.

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#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2916x hilfreich)

Ich schließe mich HH an, war bei mir im Betrieb damals auch so, da ein minderjähriges Kind mit 5 Punkten zählte und je Lebensjahr = 1 Punkt, d.h., Nr. 1 hätte 2 Punkte mehr.
Aber bei einem so großen Unternehmen müßte doch ein Sozialplan vorliegen, indem steht, wann es welche Punkte gibt.

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