Hallo zusammen,
ich habe aufgrund der im November 09 zugesandten Nebenkostenabrechnung für 2008 folgende Frage:
Einzug in die Wohnung (etwa 40qm, Einzimmer) war im Oktober 2005. Im November 2009 habe ich die ERSTE Nebenkostenabrechnung bekommen. Es gab für 2005, 2006 und 2007 keine Abrechnung. Nun werden 750 Euro nachgefordert für 2008, wobei die vereinbarte Vorauszahlung im Jahr nur 660 beträgt, also der nachgeforderte Betrag extrem hoch ist.
Ich brauche natürlich die alten Abrechnungen, um die Erhöhungen zu kontrollieren und nachzuvollziehen. Kann ich, da ich für die 2 Jahre und 3 Monate keine Abrechnung bekommen habe, das dafür gezahlte Geld zurückfordern, weil keine Abrechnung erstellt worden ist? Oder nur falls ich ein Guthaben habe, den überschüssigen Betrag?
Ich wäre für jede Hilfe dankbar!
Stephan
Erste Nebenkostenabrechnung - Rückforderung?
15. Januar 2010
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Frage vom 15. Januar 2010 | 19:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erste Nebenkostenabrechnung - Rückforderung?
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#1
Antwort vom 15. Januar 2010 | 21:15
Von
Status: Schüler (482 Beiträge, 362x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 15. Januar 2010 | 21:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort, das habe ich mir schon gedacht.
Aber die Nebenkosten müssten dann doch erstmal belegt werden vom Vermieter, oder? Ich meine, auch wenn keine Nachforderungen für die Jahre mehr gestellt werden können, kann ich doch immer noch eine Abrechnung für die Jahre verlangen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Januar 2010 | 21:21
Von
Status: Schüler (482 Beiträge, 362x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 15. Januar 2010 | 22:05
Von
Status: Lehrling (1033 Beiträge, 152x hilfreich)
Schau Dir doch erstmal die Belege zu der aktuellen Abrechnung an.
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