Erste Nebenkostenabrechnung - Rückforderung?

15. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
sh2108
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erste Nebenkostenabrechnung - Rückforderung?

Hallo zusammen,
ich habe aufgrund der im November 09 zugesandten Nebenkostenabrechnung für 2008 folgende Frage:

Einzug in die Wohnung (etwa 40qm, Einzimmer) war im Oktober 2005. Im November 2009 habe ich die ERSTE Nebenkostenabrechnung bekommen. Es gab für 2005, 2006 und 2007 keine Abrechnung. Nun werden 750 Euro nachgefordert für 2008, wobei die vereinbarte Vorauszahlung im Jahr nur 660 beträgt, also der nachgeforderte Betrag extrem hoch ist.

Ich brauche natürlich die alten Abrechnungen, um die Erhöhungen zu kontrollieren und nachzuvollziehen. Kann ich, da ich für die 2 Jahre und 3 Monate keine Abrechnung bekommen habe, das dafür gezahlte Geld zurückfordern, weil keine Abrechnung erstellt worden ist? Oder nur falls ich ein Guthaben habe, den überschüssigen Betrag?

Ich wäre für jede Hilfe dankbar!
Stephan

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 362x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sh2108
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort, das habe ich mir schon gedacht.

Aber die Nebenkosten müssten dann doch erstmal belegt werden vom Vermieter, oder? Ich meine, auch wenn keine Nachforderungen für die Jahre mehr gestellt werden können, kann ich doch immer noch eine Abrechnung für die Jahre verlangen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 362x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 152x hilfreich)

Schau Dir doch erstmal die Belege zu der aktuellen Abrechnung an.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 275.711 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.407 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen