Hallo !
Unzwar geht es um folgendes ich habe am 16.11.09 meinen Mietvertrag unterschrieben und möchte ihn jetzt wieder Kündigen.
Der grund dafür das dort schon einmal eingebrochen wurde und ich die einbruchsstellen erst letzte woche Freitag gefunden habe (Wohnungstür & Balkon)
Die Wohnungs besichtigung war auch erst am 16.11.09 mit übergabe des Mietvertrages.
Nach einem langem gespräch mit dem vermieter sagte er mir das er es nicht sah aber die beschädigungen sind deutlich zu sehen.
Im mietvertrag steht:
§4 Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt erst am 01.12.2009 und läuft auf unbestimmte Zeit.
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Vor Mietbeginn ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Was kann ich jetzt machen mir wurden die Schäden an Wohnungstür & Balkon verschwiegen, angeblich weiß der Vermieter nichts davon.
Ich Bitte um Hilfe.
MfG Belenos
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-- Editiert am 23.11.2009 15:05
Mietvertrag kündigen vor einzug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Was für Schäden sind das denn ??
Nur optische Schäden oder Schäden, die die Funktion der Tür betreffen ?
Du kannst normal kündigen, hast halt die Frist von 3 Monaten. Der Ausschluss der ordentlichen Kündigung vor Mietbeginn spielt dabei ja rein zeitlich keine Rolle mehr, da Du sowieso erst zum Ende Februar 2010 kündigen kannst.
Gruß
Michael
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Hallo
optische Schäden & Schäden die die Funktion der Tür betreffen (Wohnungstür & Balkon)
und das Problem ist das ich dort nicht mehr einziehen möchte da es für mich ein risiko darstellt, ich räume die Wohnung ein und später wird dort erneut eingebrochen NEIN danke sicher leben möchte ich schon noch.
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--- editiert vom Admin
Dann musst Du auf den Mond ziehen....
Wie Salar schon schrieb, muss der Vermieter natürlich Schäden beheben. Ansonsten ist ein Einbruch nun mal ein Lebensrisiko, was überall passieren kann.
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quote:
aber die beschädigungen sind deutlich zu sehen.
Naj, immerhin so deutlich, das DU sie ja auch nicht gesehen hast...
Man muss nicht in die Wohnung einziehen, sondern kann diese auch leerstehen lassen.
Die Miete bis zur ordentlichen Kündigung muss bezahlt werden, genauso wie man auch verpflichtet ist, zu heizen um Schäden an der Mietsache zu vermeiden.
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