Hallo an Alle!
Kann ein bereits vor einer Woche unterschriebene Mietvertrag wieder rückgängig gemacht werden?
Der Einzug wäre für September vorgesehen. Gibt es eine Möglichkeit den Mietvertrag zu kündigen oder ähnliches?
Vielen Dank
-- Editiert von dragana am 03.08.2004 20:00:35
Mietvertrag unterschrieben-Rücktritt möglichh?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo!
Weshalb möchten Sie denn den Mietvertrag "kündigen"? Je nach Grund könnte eine Anfechtung möglich sein.
Ansonsten: versuchen Sie doch mal, mit dem Vermieter zu sprechen, vielleicht ist er ja kulant, bis September ist ja noch ein wenig Zeit.
Kathrin
Von einem Mietvertrag kann nicht zurückgetreten werden, Du kannst nur fristgerecht kündigen.
Grüße
Thomas
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Hallo ihr!
Bin ja auch selbst schuld. Danke euch herzlich für eure Beiträge!
Liebe Grüsse schönen Tag
Dragana
Sie müssen spätestens heute, Mittwoch (4.Aug) zum 31.Okt./24h kündigen.
Das Kündigungsschreiben muss heute noch beim Vermieter eingehen, wenn die Kündigung noch bis zum 31.10. wirksam werden soll. Es funktioniert also nur noch, indem Du es persönlich vorbeibringst.
Wenn Du das nicht schaffst, musst Du neben der September- und Oktober-Miete auch noch die November-Miete zahlen.
Hallo Alberto II
Hab mich geirrt. Der Mietvertrag beginnt am 01.10.2004. Der Vermieter sagt nun ich muss auf alle Fälle 3 Monatsmieten bezahlen. Der Grund für meine Kündigung ist, dass ich 2 Tage später ein Wohnungsangebot einer Bekannten bekommen habe. Ähnliche Wohnung aber 300€ billiger, daher will ich aus dem Vertrag raus. Was soll ich nur tun??
> Hab mich geirrt. Der Mietvertrag beginnt am 01.10.2004.
> Was soll ich nur tun??
1) Prüfen Sie ob in Ihrem Vertrag eine Klausel oder Vereinbarung über Kündigunsauschluß steht.
Wenn ja haben Sie Pech gehabt. Dann
könnte der VM Recht haben.
2) Wenn nein können Sie noch heute zum 31.Okt./24h kündigen. Wie 'hh' korrekt gesagt hat, muß die Kündigung HEUTE beim Vermieter eingehen.
3) Kündigung zum 31.Okt./24 schreiben. Schriftform ist unbedingt notwendig.
Textform ( Fax oder Email ) gilt nicht!
Persönlich beim Vermieter vorbeibringen.
4) Am besten unabhängigen Zeugen mitnehmen. Der Zeuge sollte gesehen haben wie Sie das Kündigungsschreiben in den Umschlag eingetütet haben.
5) Falls der Vermieter sich verleugnet
(z.B. nicht öffnet), das Schreiben in ANWESENHEIT des Zeugen NOCH HEUTE zu den üblichen Geschäftszeiten in den
Briefkasten werfen. Uhrzeit notieren. Vom Zeugen bestätigen lassen.
Der Vermieter hat dann nur Anspruch auf Zahlung der Oktober Miete.
> Der Vermieter sagt nun ich muss auf alle Fälle 3 Monatsmieten bezahlen.
Falls Sie heute noch kündigen
ist er im Unrecht!
Sie können auch morgen noch zum
30.Nov. kündigen. Dann müssen Sie
Miete fpür Okt UND Nov. zahlen,
aber nicht für 3 Monate.
Habe meinen Mietvertrag gekündigt. Die neue wohnung hat bei der übergabe viele sachmängel gehabt, dass ich zurück getreten bin. Will in der alten bleiben. Mündliche zusage schon vom Vermieter, aber nochmieter hat auch schon mündliche Zusage. Was kann ich Tun?
> sachmängel gehabt, dass ich zurück getreten
Wurde ein Mietvertrag unterschriebebn ?
Wenn ja haben Sie ein Problem.
Von einem Mietvertrag kann man nicht einfach zurücktreten. Geht nur per fristgerechter Kündigung.
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