Nebenkosten - früherer Einzug als Mietvertrag

18. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
astra0861
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Nebenkosten - früherer Einzug als Mietvertrag

Hallo,

bräuchte mal etwas Hilfe, also:

Anfang 2003 haben wir (mein Ehemann und ich) unsere Dachgeschoßwohnung an ein junges Ehepaar, welches schon einmal bei den Vorbesitzer dort gewohnt hat, vermietet. Der Mietvertrag lautete ab 01.04.2003. Da in der Wohnung noch einige Renovierungsarbeiten zu erledigen waren, hat der junge Mieter mit angepackt. Da das junge Paar früher in die Wohnung wollte, haben wir mündlich zugestimmt und ihnen die Miete für März erlassen (Anerkennung der Renovierungsarbeiten) und auf die Nebenkosten ab Einzug hingewiesen. Am 05.03.2003 sind diese dann, unter Zeugen, eingezogen.

Als nun die Nebenkostenabrechnung 2003 Ende Februar von uns gestellt wurde - Nachzahlung von 320 €, war plötzlich der Hinweis auf die Nebenkostenzahlung ab Einzug nicht mehr war. Dennoch räumten wir eine zweiteilige Ratenzahlung ein und bestanden auf die Nachforderung ab 05.03.03. Bis Mitte Juni erhielten wir keinen Cent, erst nach mündl. Aufforderung 100 € und dann nochmals 100 € Mitte Juli. Statt des Restbetrages erhielten wir ein Schreiben, in dem Kopien der Belege der Abrechung gefordert wurden. Diese ließen wir unseren Mietern zukommen. Wieder bekamen wir Post, mit der Begründung die NK seien falsch berechnet und gaben uns ihre Bankverbind. an um ihnen 19,37 € zu erstatten, da sie erst am 01.04.03 eingezogen seien. Der angegebene Gesamtbetrag kann von unserer Seite nicht nachvollzogen werden, auch nicht bei einer Berechnung ab 01.04.03. Eine Erklärung hierzu haben wir nach schriftl. Aufforderung nicht erhalten, statt dessen wurde der Betrag bei der verspäteten Mietzahlung 08/2004 abgezogen. Wir haben diese daraufhin abermals schriftlich in Verzug (Zahlung bis 31.08.04) mit einer Klageandrohung, gesetzt. Aber unser Pärchen denkt nicht an Zahlung, sondern besteht, lt. erneutem Schreiben, auf ihr Recht, sie hätten einen Mietvertrag ab 01.04.03 und seien auch dann erst eingezogen, weil der vorhergehende Mietvertrag der alten Wohnung erst am 31.03.03 geendet hätte.
Anmerkung: Anfang Aug. haben wir eine Kündung unserer Mieter für Ende Okt. erhalten - wir waren auch froh, möchten aber gerne unser Geld wiedersehen.

Haben wir bei einer eventl. Klage eine Chance, da wir für den früheren Einzug ja Zeugen haben? Wer kennt sich da aus und kann uns helfen? Unsere Befürchtung ist, dass wir für die NK 2004 bei einer eventl. Nachzahlung auch kein Geld erhalten. Können wir die NK 2004 unmittelbar nach Auszug aufgrund der Belege des Vorjahres erstellten oder muss damit gewartet werden bis alle Abrechnungen (Gemeinde, Vers. ect.) vorhanden sind (Anfang 2005)?

Vielen Dank für eure Antwort.

Grüsse
astra0861

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29 Antworten
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#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ist nichts Schriftliches vereinbart worden?
Wenn vereinbart wurde: Mietzahlung ab 01.04., dann ist nur die Miete ab 01.04 zu zahlen, die Betriebskosten aber ab Einzug=Schlüsselübergabe.
Grüße

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
astra0861
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort.

War heute beim Anwalt, da ich ein Schreiben von dem Rechtswalt meiner Mieter bekommen habe.

Hab leider schlechte Karten, da ich nicht nach "Heizkostenverordnung" abgerechnet habe. Wusste leider nichts davon. Aber Nebenkosten sind ab Einzug zu zahlen, da ich ja auch Zeugen hierfür habe.

Warte mal ab, da meine Mieter ja gekündigt haben.
Habe eh nicht vorgehabt die
zu verklagen. Bringt nichts - bin froh, diese Leute los zu werden. Man soll gutes Geld nicht schlechtem hinterher werfen.

Aber trotzdem sehr ärgerlich. - Nie mehr Mieter!

Nochmals danke.


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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nebenbei: Falls es sich um eine Wohnung im 2-Familienhaus handelt, braucht nicht (!!) nach Heizkostenverordnung abgerechnet zu werden, sondern es darf nach qm umgelegt werden.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
astra0861
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Leider nein - 3-Familienhaus (2 vermietete Wohnungen u. 1 x eigene Wohnung).

Habe mal im Internet gestöbert - da wurde von einem Sachverständigen eine Minderung der Heizkosten von 15 % angegeben, wenn diese nicht laut Heizkostenverteilungsverordnung abgerechnet, sonder wie bei mir, lt. Verbrauch auf qm der Wohnfläche. Wenn es hart auf hart geht - werde ich denen den vergleich auf dieser Basis anbieten. Bleibt mir nicht anders übrig - habs halt vorher nicht besser gewusst.

Nochmals danke.

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Nochmal zum Thema:
Eine verbrauchsabhängige Abrechnung muß wirtschaftlich sinnvoll sein. Auch in einem 3-Familienhaus ist es unsinnig, verbrauchsabhängig abzurechnen.
Ich bin in gleicher Lage und schreibe in den Mietvertrag immer Folgendes rein:
"Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, daß die Heiz-, Warm-und Kaltwasserkosten NICHT nach Verbrauch, sondern nach beheizter Wohnfläche abgerechnet werden, da eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu unzumutbaren Mehrkosten für jeden Mieter führen würde."
Hiermit hatte ich bisher nie Schwierigkeiten.
Grüße!

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#6
 Von 
astra0861
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für den Hinweis - werde ich vielleicht anwenden, wenn ich mal wieder an Fremde vermieten will. Jetzt bekommt meine Mama die Wohnung . mit der hab ich keine solchen Probleme.

Wie gesagt hatte es nicht gewusst. Aber man lernt immer noch mal dazu. Meine Mieter leider übrigens an chronischem Geldmangel und hatten mit der vorhergehenden Vermieterin ähnliche Probleme - zu spät erkannt.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo Astra

"haben wir mündlich zugestimmt und ihnen die Miete für März erlassen"

Die Miete = Warmmiete, um Anspruch an die NK zu haben hatten Sie sagen müssen die Kaltmiete, da die NK sind zuzahlen nur bei detaillierte Vereinbarung.

@ ikarus02
< "Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Heiz-, Warm-und Kaltwasserkosten NICHT nach Verbrauch, sondern nach beheizter Wohnfläche abgerechnet werden, da eine verbrauchsabhängige Abrechnung zu unzumutbaren Mehrkosten für jeden Mieter führen würde."
Hiermit hatte ich bisher nie Schwierigkeiten."

Gegenüber einem Mieter der seinem genauen Verbrauch nachweisen kann (ohne weitere Kosten an ihnen zu verursachen) ist ihre Klausel unwirksam.

MfG



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#8
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Gegenüber einem Mieter der seinem genauen Verbrauch nachweisen kann (ohne weitere Kosten an ihnen zu verursachen) ist ihre Klausel unwirksam.
-----------------------------

Klasse Einwand, wie will der Mieter seinen genauen Verbrauch nachweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Richtig, Alida, das wüßte ich auch gern. An Cats: Bei mir aber war diese Klausel immer wirksam!
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von Ikarus02 am 20.08.2004 09:46:02

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#10
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Genau wie alle Hauser und Mehrerfamilien Hausereigentümer das nachweisen, Messgeräte sind bei Profibaumarkte und Electronic Geschäfte erhältlich.

Dass die Klausel bisher von Mieter angenommen war das wird keine Richter interessieren.

Cats

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Liebe(r) Cats,
das ist völliger Quatsch!
Heizkostenabrechner gibt es in keinem Baumarkt, der Mieter darf selbst nichts einbauen, alle Geräte müssen (regelmäßig) geeicht sein, in jeder (!!) Wohnung müssen die gleichen Geräte vorhanden sein, Verbräuche kann man nicht einfach so ablesen, sie werden VERTEILT. Das kann kein einzelner Mieter.
Bitte nur etwas schreiben, was auch einigermaßen stimmen kann!

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Quatsch ist was Sie schreiben ikarus, ich wusste dass es ist ihnen unverstellbar;) und kann Sie richtig sauer machen ist aber, technisch machbar und berechtigt.

Cats

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Cats

Hallo,

Ikarus hat vollkommen Recht. Was Sie schreiben ist ein einziger Quatsch. Heizkosten werden umgelegt, d.h. verteilt. Das kann kein Mieter. Wie wollen Sie denn die Heizleistung messen? Das Versorgungsunternehmen berechet den Grundpreis der Energie (z.B. Gas) und dann die verbrauchte Menge. In der Wohnung kommt aber kein Gas an, sondern "nur" Heizleistung. Wenn nun die verbrauchte Menge auf die Mieter umgelegt (verteilt) werden soll, benötigt man in jeder Wohnung ein gleichartiges Messgerät. Nur ein beliebiges Messgerät in nur einer Wohnung würde die anderen Mieter auch in unangemessener Weise benachteiligen.

Nehmen Sie z.B. die Wasserkosten. Hier messen der Zähler des Versorgungsunternehmens und die Zähler für die Wohnungen nach unterschiedlichen Messmethoden. Daher akzeptieren die Gerichte (z.B. LG Braunschweig, Urteil v. 22.12.1998 - 6 S 163/98 , WM 1999, S. 294) Unterschiede bei den Messwerten von bis zu 20%.

MfG
Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

@Cats
Ikarus02 hat völlig Recht. Es gibt keine Methode, mit der ein einzelner Mieter seinen eigenen Heizkostenverbrauch nachweisen kann.

Um einen Wasserzähler einbauen zu dürfen, muss man die Erlaubnis des Vermieters haben.

Welche merkwürdigen Methoden kennst Du denn?
Da das Ganze technisch unmöglich ist, kann man so etwas auch nicht im Baumarkt kaufen. Wer etwas anderes behauptet, der hat keine Ahnung von der Materie.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Mann kann natürlich die Differenz zwischen die Verbrauch von die Mieter sehen von die die Gesamtverbrauchsumme und die Differenz an die Rest von die Mieter nach die Klausel von ikarus02 berechnen.

In die Urteil die Sie genannt haben,

http://www.steuernetz.de/homepages/vv/vermieterlex/w1.html

handelt sich um den Fall: Wenn die Wasserverbrauchsumme von 3 Mieter mit 3 separaten Zählers weniger ist als 20% von die Hauptwasserzahler dann sollte die geringe Differenz bis 20% in die m³ geteilt (nach % ) an die 3 Mieter, was über die 20% sollte dann an der Vermieter hängen.

So kann man die Urteil mit diesem fall hier von ikarus02 Überhaupt nicht nehmen als ein Argumentierung Basis Herr K. dass kann nur sein dass er die 20% Anteil zahlen müssen, mehr nicht.


Übrigens, die Klausel kann effektiver und sicherer sein wenn die Begründung von Abrechnungsart (per m²) nicht nur nach unzumutbaren Mehrkosten geben.

< "Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Heiz-, Warm-und Kaltwasserkosten NICHT nach Verbrauch, sondern nach beheizter Wohnfläche abgerechnet werden. Also, bis hier.

Cats

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

@ cats

Hallo,

und wenn die anderen Mieter sich dann benachteiligt fühlen, weil das Messgerät nicht geeicht ist? Haben Sie schon einmal eine Nebenkostenabrechnung erstellt?
Welche Masseinheit soll das Messgerät für die Heizung denn haben?

MfG
Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo Klaus

ich habe gesagt "wenn er kann seine Verbrauch nachweisen", solsch Massgerät gibts -und in D-
wird auch in viele Modernbau Projekte (wie z.B. Großbürogebauten aber auch bei EWs eingesetzt)

Beweislust liegt bei mir, ich wurde das posten.

Cats

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

@ikarus02

Ob wohl wir werden sicher kein Mietvertrag zusammen schlissen aber wenn Sie meine Vermieterin waren, ich wurde alles tun wie ich hier geschrieben habe und die Messgeräte alle
Fachgericht montieren lassen auch wenn Sie dagegen gehen, ich wurde von ihre Klausel gebrauch machen, da Sie nur die unzumutbaren Mehrkosten selbe nicht tragen wollen aber an die Mieter so erlaubt haben, ich wurde ihre entsprechende NK Abrechnung ignorieren und meine Rechnung selbe erstellen und Pracktisch durchsetzen, Sie können klagen dafür bin in die schlimmster fall Rechtschütz versichert und meinem Anwalt wird auf ihre freuen. Sie werden dann merken das ihre Klausel kann besser mit „Rechtsberatung“ im Gerichtstermin verarbeitet werden und dass "Cats" ist nur ein Users Namen ist und keine Kätzchen wie sie vermutet haben. Daß werde ichnatürlich machen nur wenn Sie möchten.

Cats

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Lieber Cats, ich glaube, es wäre besser, wenn wir diese unsinnige Korrespondenz hier beenden. Es ist auch sehr anstrengend, Ihre Sätze zu verstehen.
Aber: Bitte erteilen Sie zukünftig nur Ratschläge an Hilfesuchende, wenn Sie etwas vom entsprechenden Thema verstehen. Viele von uns sind keine Juristen, können aber aus Lebenserfahrung oder beruflichen Erfahrungen gute Tipps geben. So machen es hier fast alle in diesem wertvollen Forum, nur "Cats" ist eine Ausnahme. Aber dadurch wird das Forum auch etwas fröhlicher und nicht so trocken.
Ganz liebe Grüße!


-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Also, man hat natürlich des Recht eine unsinnige Korrespondenz zu beginnen aber nicht zu enden dear, ikarus02.

Schönes WE

Cats

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)



Cats

-- Editiert von Cats am 20.08.2004 20:24:39

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

--------------------------------
ch habe gesagt "wenn er kann seine Verbrauch nachweisen", solsch Massgerät gibts -und in D-
wird auch in viele Modernbau Projekte (wie z.B. Großbürogebauten aber auch bei EWs eingesetzt)
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Hallo Cats,

Sie mögen ein liebenswerter Mensch sein, aber trotzdem haben Sie hier unrecht.

Natürlich gibt es Messgeräte, doch nützen Sie nur, wenn alle Mieter die gleichen haben.

Nehmen Sie z.B. Gas oder Oel. Das erstere wird in kWh, das zweite in Liter bemessen. In der Wohnung kommen aber keine kWh (Gas) oder Liter (Oel) an, sondern warmes Heizwasser. Man könnte jetzt mit Verdunstungsröhrchen messen oder mit einem Durchflussmessgerät. Verteilen kann man die Kosten nur gerecht, wenn alle Mieter die gleiche Meßeinrichtung haben.

Wenn ein Mieter beweisen kann, dass er z.B. 1000 Liter Heizwasser verbraucht hat, weiß man immer noch nicht, wieviel Gas oder Liter Oel das ausmacht. Da kann Ihnen auch kein Anwalt helfen.

MfG
Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo Klaus

1. Die Stromenergieeinheit =W oder KW.
Ws bzw. KWs und Wh bzw. KWh sind die elektrische Arbeiteinheiten, K/Wattsekunden, K/Wattstunden.

2. Die Gaseinheit = m³ und nicht KWh

3. Öleinheit = Liter

Alle diese Einheiten lassen sich messen ob das im Keller ist oder im Hausflur oder bei mir in die Wohnung von meine nette Vermieterin.

Es geht hier um genaue NK Verbrauch und nicht um was die andere Mieter im Haus und dessen Gefühlen, falls ein Mieter fühlte sich benachteiliget dann liegt dass sicher nicht an meine Korrekte Abrechnung sondern an die Hausboss oder dann ist seine Gefühl unberechtigt auf jeden fall nicht meine Problem, weil wie gesagt NK müssen fair wie fair kann sein und rechten sich nicht am erste Stelle nach anfechtbare Klauselen.
Die Klausel räumt natürlich der Mieter eigene Messungen zur durchführen auf eigene Kosten. Und darum geht es.

Wer mit der anderen Klausel :

"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

In Forum hier umlauft sollte man Users nicht unberechtigt beleidigen besonders wenn er
nicht verstehen kann/will dass die Sprache Richtigkeit hab nicht zutun mit die Richtigkeit der Meinung bzw. die Rat, und wer meine deutsch nicht verstehen kann, dass liegt auch an seine Fähigkeitsbegrenzung an nur eine Sprache und in nur eine Form zu verstehen, das sage ich aus Erfahrung.;)

LG

Cats

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Hallo Cats,
ich habe mich nicht über die schwer verständliche Sprache beklagt, sondern über den sachlichen Inhalt der Sätze.
Und was soeben geschrieben wurde, ist schon wieder von Anfang bis Ende so falsch, daß ich hier nicht weiter darauf eingehen will.
Das, was Klaus H. geschrieben hat, ist völlig richtig.
Nochmal die Bitte an Cats: Die Meinung von anderen akzeptieren, die etwas mehr Ahnung von der Materie haben. Andernfall werden doch die Ratsuchenden total falsch informiert oder enttäuscht.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Hallo ikarus02

Sie wessen nicht dass eine
Dienstleistungsempfänger recht auf Rechnung hab, Sie wessen auch nicht was ein „Abfindung“ ist, Sie erstellen Klauselen die gegen ihre Interesse lauten und noch wollen Sie mir sagen was ich tun soll ist das nicht zuviel von mir verlangt um die Korrespondenz hier zu beenden ohne Sie unabsichtlich zu nerven.

Ich Akzeptiere ihre falschen Ratschläge, lese ich gerne das macht mir Spaß auch aber bitte machen sie sich nicht so lächerlich wie in die Arbeitsrecht Forum gerade wo Sie meine teuer Erfahrung mit ihre Ignoranz dekoriert haben.

Es tut mir echt leid wenn ich Sie nerve aber sein Sie ehrlich, wessen Sie wie viel Million Ausländer können besser hier zitieren als Sie ikarus02? Millionen.

LG

Cats

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Klaus H.
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

auch Ausländer können Oberlehrer und Besserwisser sein!!!

Ich habe hier Rechnungen von 4 verschiedenen Stadtwerken vorliegen, nämlich von Geldern, Krefeld, Kaldenkirchen und Tönisvorst. Alle haben bei Gas die Masseinheit -kWh-. Gibt Ihnen das nicht zu denken.


Weitere Argumente werden Ihnen in Ihrer Traumwelt nichts bringen, deshalb ist dies meine letzte Antwort hier.

MfG
Klaus, Ass. jur., Verwalter eines größeren Immobilienvermögens

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

Das machen die Administrativ nur um in die Tarif zupassen „Konvertierung“ Weil die Preise sind immer auf KWh Basis und nicht m³.

Ich lebe lieder nicht in Traumwelt, da ich muss immer wach sein aber auch wenn, es geht hier um Meinungen Verteidigung und nicht um die andere Meinung zu ändern, die sind zwei verscheiden Sachen.

War nett mit ihnen –Teilweise- Klaus:).

Mit freundlichen Grüßen

Cats

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Komm cats, stimme deinen Katzengesang endlich wo anders an, dein "lieder" taucht ja leider fast in jedem deiner Beiträge auf.
Geh mit deiner Rechtsschutzversicherung zu deinem Anwalt, notorische und uneinsichtige Querulanten werden vor Gericht besonders gerne gesehen.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest123-70
Status:
Schüler
(302 Beiträge, 102x hilfreich)

lieder noch mal (bin grade wieder in Deutschland gekommen) habe ich jetzt keine Zeit.

Cats

0x Hilfreiche Antwort

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