Terrasse

1. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kodo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Terrasse

Im Mietvertrag wurde unsere Terrasse nicht erwähnt.
Die Nutzung ist aber nur durch uns möglich. Über Jahre hinweg wurde die Nutzung und auch die Verschönerung der Terrasse vom Vermieter wahrgenommen. Jetzt musste die Terrasse renoviert werden (Flachdach).Im darunter liegendem Raum wurde Feuchtigkeit an der Decke festgestellt.Die Renovierung zog sich über 5 Monate hin.Auf eine Beschwerde unsererseits wurde lediglich die Äußerung gemacht, dass die Terrasse nicht Mietgegenstand sei. Ist das so? Nur weil die Terrasse nicht explizid im Mietvertrag erwähnt wird.

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"Mit freundlichen Grüßen

Kodo"

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Führt da eine Tür hinaus oder seit Ihr aus dem Fenster geklettert ?

Wie sieht es mit der Wohnfläche lt. Vertrag aus. Ist die Terrasse da enthalten ?

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ob die Terrasse mit gemietet wurde, oder nicht, spielt eigentlich, was die langen Baumaßnahmen angeht, überhaupt keine Rolle. Selbst wenn sie nicht zur Mietsache gehört, habt ihr ein Recht darauf, mal nachzufragen wie lange das noch dauern soll.

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#3
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Die Renovierung zog sich

Noch dauert ?

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#4
 Von 
Kodo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich führt eine Tür hinaus auf die Terrasse. Die Terrasse ist direkt von der Küche aus durch eine Tür erreichbar. Sie wird aber von der Wohnfläche her lt. Vertrag nicht erwähnt.
Die Renovierung ist mittlerweile abgeschlossen.Mich würde interessieren,wenn zB. eine Terrasse wie in unserem Fall von der Wohnfläche her nicht erwähnt wird, kann dann der Vermieter völlig willkürlich irgendwelche schlecht koordinierten Baumaßnahmen durchführen, ohne diese mit dem Mieter abzustimmen?


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"Mit freundlichen Grüßen

Kodo"

-- Editiert von Kodo am 01.03.2008 17:49:27

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Eine Terrasse, die in der Vermietungsannonce nicht angepriesen, über die bei der Besichtigung nicht gesprochen und die im Mietvertrag nicht erwähnt wird, deren anschließende Benutzung durch den Vermieter lediglich wohl 'wahrgenommen' wird, macht einen schon nachdenklich.
Ich habe selbst vor etlichen Jahren den Fall gehabt, daß eine vorhandene Terrasse bei Benutzung immer wieder zu Undichtigkeiten des Flachdaches führte.
Letztendlich konnte sie den Mietern der betreffenden Wohnung dann nicht mehr zur Verfügung stehen.

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#6
 Von 
Kodo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

In der Vermietungsannonce wurde die Terrasse schon angepriesen und bei der Besichtigung wurde sie vom Vermieter als zusätzliches Zimmer (Wohnraum)im Sommer tituliert.Es wurde auch wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass die Terrasse von uns hergerichtet wurde(Holzfußboden).Ursprünglich lag dort als Bodenbelag lediglich Schweißband. War auch noch eine ziemliche Fuscharbeit, das Wasser konnte nicht ablaufen, war überhaupt kein Gefälle vorhanden. Dies führte dann mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zu der Undichtigkeit. Der Vermieter beauftragt immer nur Billigfirmen, die halt qualitativ dementsprechend arbeiten.

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"Mit freundlichen Grüßen

Kodo"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Und Du bist ganz sicher, daß die Undichtigkeit nicht darauf zurückzuführen ist, dass die Terrasse von uns hergerichtet wurde(Holzfußboden). ?

Wieviel Zeit lag denn dazwischen ?

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#8
 Von 
Kodo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz sicher!Das Thema wurde auch nie diskutiert.
Der Holzfußboden wurde fachgerecht installiert.
Wasserablauf wäre möglich gewesen, wenn da ein Gefälle vorhanden gewesen wäre .Du schweifst im Übrigen von meiner Fragestellung ab, es geht in meiner Frage um ein völlig anderes Thema. Mag für Dich von Interesse sein, ließ bitte meine Erläuterungen etwas aufmerksamer.

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#9
 Von 
Kodo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz sicher!Das Thema wurde auch nie diskutiert.
Der Holzfußboden wurde fachgerecht installiert.
Wasserablauf wäre möglich gewesen, wenn da ein Gefälle vorhanden gewesen wäre .Du schweifst im Übrigen von meiner Fragestellung ab, es geht in meiner Frage um ein völlig anderes Thema. Mag für Dich von Interesse sein, ließ bitte meine Erläuterungen etwas aufmerksamer.

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Der Holzfußboden wurde fachgerecht installiert.
Wasserablauf wäre möglich gewesen


Das ist ein Widerspruch.
Ohne Wasserablauf liegt keine fachgerechte Montage vor.

Deine 'Frage' läßt sich nicht generell beantworten, wenn das 'Schriftliche' so wenig mit dem 'Mündlichen' konform geht.

An das 'Mündliche' werden uU auch die beteiligten Parteien eine ganz unterschiedliche Erinnerung haben.

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#11
 Von 
Kodo
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Kernfrage ist, gibt es so etwas wie Gewohnheitsrecht. Ansonsten kann einem die Terrasse bei Mietbeginn zur Verfügung gestellt werden und anschließend, wenn dem Vermieter die Nase des Mieters nicht mehr passt, dass Nutzen der Terrasse verboten werden.

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"Mit freundlichen Grüßen

Kodo"

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#12
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

gibt es so etwas wie Gewohnheitsrecht

Auf jeden Fall nicht, wenn das 'Gewohnheitsrecht' zu Schäden am Haus führt.

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#13
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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