Terrasse Wohnfläche

27. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Kevin Schmidt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Terrasse Wohnfläche

Hallo ich habe vor einem halben jahr ein Haus gemietet, und unsere Terasse wird zu 50% zur Wohnfläche angerechnet. Soweit so gut doch unsere Terasse bzw der Garten ist nur durch den Keller zu erreichen und ich meine mal gelesen zu haben das eine Terasse an Wohnraum angrenzen muss.
Darf also mein vermieter die Terasse auf die Miete aufschlagen oder nicht?

-- Editiert von Kevin Schmidt am 27.06.2022 22:21

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32206 Beiträge, 5658x hilfreich)



Zitat (von Kevin Schmidt):
Darf also mein vermieter die Terasse auf die Miete aufschlagen oder nicht?
Du kannst dich auf dieses Urteil eines Landgerichtes beziehen, welches nämlich mal so entschieden hat. Du kannst deinen Vermieter auffordern, den Mietvertrag entspr. zu ändern.
Vielleicht erklärt er sich bereit, die Wohnfläche zu reduzieren. Ob er aber auch den Mietpreis (x€/qm) reduziert???
Du hast mal was gelesen?

Vermutlich hat auch ein Forumsuser gerade mal was gelesen und dieses Urteil gefunden und den Passus daraus abgeschrieben. Gerichte hatten *Terrasse* neu definiert.
LG Landau, Urteil v. 21.10.2014, 1 S 67/14
LG Saarbrücken WuM 2010, 446;
LG Hamburg WuM 1996, 278).
Vorrangig ging es damals im Urteil aus Landau um die Ausführung dieser Terrasse, die wohl loses Bruchsteinmauerwerk mit großen Fugen aufwies, aus dem auch noch Gras und Unkraut wucherte.


Mir zumindest war das mit dem *angrenzend an Wohnraum* bisher weder aus der Wohnflächenverordnung noch aus der II. BV noch aus DIN 277 so bekannt.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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