Balkon Sichtschutz macht Lärm

5. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Clyde007@tiscali.de
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Balkon Sichtschutz macht Lärm

Hallo,

der Nachbar über uns hat um sein Balkongeländer einen Sichtschutz aus Stoff. Bei starkem Wind (wir wohnen sehr hoch) schlägt der Stoff und die Befestigung gegen das Geländer. Im Freien nicht laut, aber im Gebäude. Das Geländer gerät in Schwingung (ähnlich Stimmgabel) und in unserer Wohnung hört sich das an, als würde man mit einem Stock ständig gegen das Geländer schlagen.

Der Nachbar sieht hier keinen Handlungsbedarf. Er kontert mit unserer Schutzhülle um das Cabrio, welche sich auch im Wind bewegt und "Lärm" macht. Ein nettes Gespräch vor Wochen brachte nichts - obwohl man bei richtiger Befestigung des Stoffes das Problem beheben könnte. Nun habe ich geschrieben - hat jemand evtl. noch ne Idee?

Danke und liebe Grüße

Ärgert der Nachbar?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Wende Dich doch an die Hausverwaltung, wenn die Gespräche mit dem Nachbarn nicht fruchten...

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und wenn es mal wieder soweit ist, lade doch den Nachbarn ein, dass er sich das Geräusch bei dir in der Wohnung anhört, damit er merkt, wie nervig das ist.
Übrigens, handelt es sich um eine bauliche Veränderung am Gesamtbild der Anlage, allein aus diesem Grund könnte der Vermieter ihm das aufstellen untersagen.
Ist es eine Eigentumswohnung, muss die Gemeinschaft einstimmig dieser "Baumassnahme" zustimmen.
Dein Cabrio abzudecken hat ja nichts mit der Wohnung zu tun. Wenn es aber wirklich laut ist, rede mit deinem Nachbarn, ob er Ideen hat, wie man die Geräuschquellen dämpfen kann (auf beiden Seiten).

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#3
 Von 
Clyde007@tiscali.de
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für Eure Tipps. Ja, ich habe ihn schon eingeladen (in meinem Schreiben), doch mal runterzukommen.

An die Hausverwaltung werde ich mich wohl wenden und vorher den Hausmeister als "Zeugen" holen. Geht wohl nicht anders. Den Sichtschutz hatten wir als Eigentümer genehmigt - damals wußte ich noch nichts von dem Lärm. Den Cabrio Schutz machen wir schon ab, wenn es windig wird, denn so eine "leichte Garage" macht hier oben sonst gerne den "Abflug" und die Befestigungsbänder dehnen enorm aus und die Haken lösen sich.


Danke und liebe Grüße

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#4
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

@sika0304
wie kommst du darauf, dass das eine bauliche Veränderung ist. Das ist eine Stoffbahn mit Haken und Ösen befestigt, die lässt sich sofort abnehmen und fällt somit nicht unter bauliche Veränderungen.
Anders wäre es wenn er ein anderes Geländer montiert hätte.

Hier hilf nur ein klärendes Gespräch. Da das aber nicht möglich zu sein scheint, bringt den Punkt bei der Eigentümervesammlung vor oder wendet euch an den Vermieter des "Störers" wenn er auch Eigentümer ist, dann sollte vielleicht die Hausverwaltung vermitteln.

-----------------
"Gruß von Servanda"

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#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Ein Sichtschutz am Balkon verändert das Außenbild am Haus und gilt m.W. nach sehr wohl als bauliche Veränderung. Nachzulesen z.B. hier: http://www.immobilienmanagement.de/baulicheveraenderung.htm

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#6
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo Karamel,
da würde ich nicht drauf Wetten.

Der Sichtschutz ist ja nicht fest mit dem Gebäude verbunden, wenn die Haken in der Wand befestigt sind - lässt sich drüber streiten, aber offensichtlich sind sie am Geländer befestigt, sodass sie mit einem Handgriff entfernt werden können.

Somit ist das Haus selbst nicht betroffen (wie z.B. bei einer Markise, die fest am Gebäude angebracht wird).

Aber im Einzelfall wird das ja vor Gericht oft unterschiedlich entschieden. Kommt sicher auch auf die Wohngegend an und was dort üblich ist.

Aber Clyde007 hat ja eh geschrieben, dass der Sache zugestimmt wurde.

-----------------
"Gruß von Servanda"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hi,

habe inzwischen auch ein paar LG-Urteile gesehen, in denen anders entschieden wurde (z.B. Köln). Aber die Lärmbelästigung muss der Mieter ja nicht hinnehmen, sicherlich kann man vom Verursacher doch eine sachgemäße Befestigung des Sichtschutzes verlangen, oder?

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