Terrasse und Grenzabstand

3. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
willy1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Terrasse und Grenzabstand

Hallo:
ich habe folgende Frage. Wieviel abstand zur grundstücksgrenze muss eine terrasse haben?
Sehe ich es richtig das eine Terrasse 3 Meter Abstand von der Grundsütcksgrenze haben muss, weil sie ja zum Aufenthalt von Personen bestimmt ist und solche Gebäude oder Gebäudeteile diesen Grenzabstand haben müssen?
Wenn ja kann man dann sagen das etwa eine Fläche die näher als 3 Meter von der Grenze weg ist, zwar gepflastert wurde aber nicht zum Aufenthalt von Personen benuzt wird, sondern z.b. trockenen Fusses aus einer Garage zu kommen die an der Terrasse grenzt ?
Ich wohne in NRW.
Danke für eure Antworten

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hier steht vieles über Abstände!

http://www-public.tu-bs.de:8080/~schroete/abstand.htm#35

19x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andreas L
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 19x hilfreich)

Von einer Terrasse oder einem Freisitz können Wikungen wie von einem Gebäude ausgehen, wenn diese auf Erdanfüllungen errichtet werden.
Ein reiner Plattenbelag auf dem vorhandenen Grundstücksniveau oder nur eine geringe Erdanfüllung von ca. 50cm lösen keine Abstandsfläche aus und sind genehmigungsfrei, glaube ich zumindest.
Ansonsten könenn die Nachbarn auf Ihrem Grundstück sitzen wo sie wollen.
Gruß

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"AL"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Alles, was unter einem Meter hoch ist, unterliegt keiner Baugenehmigung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
willy1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antworten:
ich denke das beantwortet meine Fragen.
Gruß Willy

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jousteline
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 16x hilfreich)

Weiß jemand das spontan?
Wir wollen eine erhöhte Poolterrasse bauen, zwischen Beckenwand und Grundstücksgrenze ist 3,50 m Platz, Länge etwa 8 m; sie soll in etwa 50-60 cm Höhe errichtet werden (mit oberen Abschluss des teileingebauten Becken). Muss ich einen Abstand halten und/oder den Nachbarn um Erlaubnis fragen?


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14x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39842x hilfreich)

Das hängt vom Bundesland ab.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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