Hoffe, das gehgört hierher
Also Mitte Dezember hat mir jemand (aus eigener Blödheit) ne Beule und Kratzer in mein Auto gemacht (mit ner Tür)
Er hat den Schaden auch gleich anerkannt und wollte sich drum kümmern & dies seiner Versicherunge melden.
Hat mich gebeten, den Scahden erstmal so zu lassen, da sein Vertreter ganz sicher nachschauen will (...)
Ich bin trotzdem gleich zur Werkstatt und hab nen KV machen lassen... € 680,--; den hab ich ihm gebracht.
Nun seitdem hält er mich hin, erzählt mir dauernd was von Montagen und so und daß er der Versicherung Bescheid gesagt hätte, die sich bei mir melden wollen und sich den Schaden auf jeden Fall ansehen wollen.
Bis heute ist nichts passiert und ich hab ihn letzte Woche wiederhilt angerufen... diesmal hab ich auf seine Mailbox gesprochen, daß ich es jetzt leid wäre, ich würde den Wagen nächsten montag in der WS abgeben und dann sollten die Fotos vom Schaden machen und dann könne die VHV sehen, wie sie das regeln...
Nun meine Frage... DARF ich das überhaupt ?
Fakt ist halt, daß ich ja nicht das Geld will oder sowas, ich will halt nur mein Auto wieder in Ordnung haben und 5 Wochen sind lang genug.
P.
Schaden am Auto...
Wer den Schaden hat...?
Wer den Schaden hat...?



Wenn Sie wissen, dass der Schadenverursacher bei der XXX-Versicherung ist, können Sie den Schaden selbst dort melden.
Man unterrichtet Sie dann (hoffentlich) auch über den weiteren Verfahrensweg.
Hallo Pumalein,
nicht mehr hinhalten lassen.
Über das KFZ-Kennzeichen können Sie beim Zentralruf der Kfz-Versicherer (im Telefonbuch nachsehen) die Versicherung des Schädigers (VN) ausmachen und den Schaden dort melden.
Die Versicherung nimmt dann selbst Kontakt mit ihrem Versicherungsnehmer auf und Sie müssen sich dann nicht mehr hinhalten lassen.
Viel Erfolg!
Gruss
Thomas
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Ich denke, Sie sollten dringend einen RA aufsuchen, zumal die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten entsprechend der allgemeinen Haftungsquote übernimmt. Es ist nämlich damit zu rechnen, das der Unfallgegner auch nicht beeit ist, der Versicherung gegenüber mitzuwirken und sich dadurch die Bearbeitung weiterhin verzögert. Ein Verkehrsanwalt hilft weiter.
( - editiert von Admin - )
Die Versicherung des Unfallgegners hat definitv die Möglichkeit Einfluss auf seinen VN auszuüben und wird das in der Regel auch tun. Generell sind Versicherungen oft verschnupft wenn ihre VN ihrer umgehenden Pflicht zur Schadensmeldung nicht nachkommen.
Persönlich würde ich daher erst einen Anwalt beauftragen, wenn der Unfallgegner nicht bei der Wahrheit bleibt und die Versicherung dann evtl. den Schaden nicht oder nicht in vollen Umfang regulieren will.
Weiterhin viel Glück!
Thomas
Tel. Zentralruf: 0180 25 0 26
desweiteren, sollten sie den Schaden bei der gegnerischen Vers. geltend machen, wenn sich der Gegner im Zuge der Schadensermittlung nicht bei seiner eigenen Versicherung meldet muss diese ihm eine 2te Frist setzen, hält er diese nicht ein übernehmen Versicherungen in diesem Fall den Schaden (in der Regel). Sie sollten es sich vorher gut überlegen den Schaden bei der eigenen Vollkasko zu melden, dann wird man nämlich hochgestuft und kann den Schaden nicht mehr zurückkaufen, die Hochstufung bleibt somit, dann muss man sich die Differenz zum Normalbeitrag zivilrechtlich vom Gegner erklagen.
Aber wie oben schon als Rat angegeben, ein Verkehrsrechtanwalt kann hier definitiv nicht schaden, insofern wenn die Schuldfrage klar ist, dieser ja auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt wird (in der Regel)
MFG
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