Verbrennung - Schmerzensgeld vom Arzt anfordern?

25. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.06.2011 09:49:06
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Verbrennung - Schmerzensgeld vom Arzt anfordern?

In der Krankengymnastik bekomme ich nach den Übungen Erwärmung (warmes Licht). Nachdem das Licht aus ist (Dauer 15 Min.), muss ich selbstständig (ohne Aufsicht) aufstehen. Letztes Mal beim Aufstehen habe ich mir den Rücken verbrannt. Die Physioterapeuthin (?) entschuldigte sich. Ich vermute, sie hatte die Lampe zu niedrig heruntergelassen. Ich hatte keinerlei Warnung über Sicherheitsmaßnahmen bekommen.

Nach 2 Tagen sagte der Hautarzt, ich habe eine Verbrennung 2. Grades. Sie verschrieb mir 2 zwei Salben (Gesamtwert über 50€, Zuzahlung meinerseits - 10€). Es sei eine große Frage, ob die Verbrennung spurlos zuheilt.

Kann ich gegen die Praxis vorgehen und Schmerzensgeld anfordern? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht.

Wer den Schaden hat...?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 774x hilfreich)

Klar wenn du nicht aufgeklärt wurdest über die Gefahr und du dich dort zukünftig nicht mehr behandeln lassen willst ;) sehe ich gute Chancen auf Schmerzensgeld.

Die Anwaltsgebühren mußt du natürlich dabei erstmal vorstrecken.

Wende dich sonst einfach (VORHER) mal an die Betriebshaftpflicht oder wie sich das schimpft von der Praxis. Vielleicht zahlen die ja freiwillig, dann brauchst du keinen Klageweg zu bestreiten.

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#2
 Von 
guest-12317.06.2011 09:49:06
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke! An Freiwilligkeit habe ich gar nicht gedacht. Im Prinzip durchaus möglich..
Dann die Frage:
Welche Summe wäre realistisch? Die Kosten für die Salben (mein Anteil oder auch Rückzahlung an meine Krankenkasse?) etc. + Schmerzensgeld? Wenn Schmerzensgeld, wie viel?

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#3
 Von 
ohje
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 161x hilfreich)

Ich vermute, dass zusätzlich die Lampe (Rotlicht?) falsch eingestellt wurde, also von der Stärke her, nicht nur vom Abstand.

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#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2915 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich hab das so verstanden, daß sie auf dem Bauch lag, und beim aufstehen an die dicht angebrachte Lampe gestoßen ist, welche noch heiß genug war, gewebe zu schädigen.

Hier liegt eine fahrläsiger Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor. Wenn die Vorderung nicht all zu utopisch ist, sollte man das recht einfach mit der Betriebshaftpflicht regeln können.

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#5
 Von 
guest-12317.06.2011 09:49:06
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

> fahrläsiger Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht
Wer hat dagegen verstoßen - die Ärztin oder ich?

> Betriebshaftpflicht
? Klären Sie mich bitte auf.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.06.2011 09:49:06
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Heute rief mich die Praxis-Inhaberin an. Sie fragte, wie das passiert war, wie groß ich bin. Danach gab sie zu, die Therapeutin war schuld (die Lampe wurde doch zu tief eingestellt). Und wie sie das wiedergutmachen kann.
"Zimindest die Heilmittelkosten zurückerstatten", antwortete ich.
Sie meinte, ihre Versicherung würde das tun, weil das definitiv "ein Versicherungsfall" sei.
Nun habe ich eine Hoffnung bekommen und warte gespannt auf ihre Antwort.
56€ - das ist auch Geld, natürlich. Aber wie sieht es mit Personenschaden aus? Wie viel Schmerzensgeld kann ich fordern für meine Verbrennung 2. Grades (auf dem Rücken)?

3x Hilfreiche Antwort

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