Hallo,
vor ca. 6 Wochen wurde Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Nun kam zusätzlich zu den körperlichen Leiden eine psychische Behandlung. Während der Reha kurz vor Beantragung der Rente, hat eine Therapeutin eine psychische Behandlung empfohlen. Können die Namen der entsprechenden Ärzte und Therapeuten, die jetzt diesbezüglich behandeln, noch quasi "nachgeschoben" werden, damit sie von der Rentenversicherung ebenfalls befragt werden können?
DANKE für Antworten!
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Antrag Erwerbsminderungsrente - Ärzte nachbenennen
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Hallo,
eigentlich sollte es eigentlich reichen den Hausarzt zu benennen, aber selbstverständlich kann man sowohl Ärzte/Therapeuthen als auch Krankenhaus- und andere Berichte und alles andere Relevante nachreichen.
Hast du selber eingereicht oder wirst du durch VdK oder einen anderen Sozialverband vertreten?
Gruss
Fulgora
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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"
DANKE für die Antwort. Ich habe den Antrag selbst eingereicht, weil man mir beim VdK (bin dort Mitglied) gesagt hat, dass das im Rathaus persönlich gemacht wird. So war ich dort und habe den Antrag eingereicht. Der Hausarzt weiß zwar, dass ich in psychischer Behandlung bin, kennt aber nicht die genauen Umstände. Aus diesem Grund dachte ich, dass es eventuell sinnvoll ist, diese noch nachzubenennen...?!?
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@Winterkind
Nach meinen Erfahrungen in dieser Sache, halte ich es für absolut unabdinglich, weitere behandelnde Fachärzte/ Therapeuten direkt der DRV mitzuteilen
Das gilt auch für ein evtl. folgendes Verfahren vor einem Sozialgericht.
Meine HA hat natürlich die Ärzte/ Therpeuten benannt, ich im Antrag und späteren Klageverfahren erneut...
Mein SG hat mich sage und schreibe 5 Mal aufgefordert, die behandelnen Fachärzte zu benennen, die ich nicht benannt habe...
Ich hatte natürlich sämtliche benannt und, im Falle einer weiteren Diagnose, auch den neuen Facharzt nachbenannt. Unterlagen, MRT Befunde etc habe ich immer aktuell nachgereicht (beweisbar)
Dennoch beschätftigte mich das SG mit dieser Frage im letzten Jahr trotz meiner selbstverständlich jeweils (erneut) erfolgten Benennung (selbst abgegebene Liste im Sg mit Eingangsstempel auf Kopie, einmal Einwurfeinschreiben, einmal Einschreiben/ Rückschein) im Januar 2011 schon wieder
Die (neuen) Arztbefunde samt wiederholter Benennung der Behandler seitens meiner HA (und anderer Ärzte, die jeweils auch die Mitbehandler benannten) im Juni 2010 hatte das SG auch nicht zur Kenntnis genommen...
Die DRV Bund hatte im Antragsverfahren keinen der benannten angeschrieben...Im Widerspruch dann nur 2..Das SG brauchte mehr als 2 Jahre um überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, dass ich Ärzte habe ...
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
-- Editiert am 04.03.2011 08:45
Danke für die Infos... dann weiß nun Bescheid. Ich werde die Namen schnellstmöglich noch nachreichen und von der Schweigepflicht entbinden.
Ein schönes Wochenende!
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@sunbee
Jetzt habe ich mir das alles noch einmal genau durchgelesen... ohje kann ich da nur sagen. Scheint ja nicht gerade gut zu klappen mit der Zusammenarbeit bei den Behörden und Gerichten...!
Da kommt wohl noch etwas auf mich zu. Wie lang läuft das ganze Verfahren nun bei Dir seit Rentenantrag?
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