Hallo liebe Leute,
bin 63 5/12 Jahre alt, 100 Grad schwerbehindert und (hatte gerade auch wieder Krebs) habe mithilfe eines privaten Rentenberaters Erwerbsminderungsrente beantragt. Ich bin im ÖD, also DRV Bund.
Parallel haben der Rentenberater und ich für den Fall, dass dieser Antrag nicht durchgeht, Rente zum 01.01.24 beantragt. Dann hätte ich bei 0,3 % Abschlag pro Monat (bei den 2 Jahren, die ich mit SBH früher gehen könnte) also 2,1 % Abschlag.
Nun habe ich dadurch, dass der Antrag :
Angaben zum Beschäftigungsverhältnis beim Antrag auf Rente wegen
Erwerbsminderung (nur vom Arbeitgeber auszufüllen)
als 'Irrläufer' bei meinem AG in offener Umlaufmappe durch die Gebäude 'gelaufen' ist und mir das eine Kollegin mitgeteilt hat, eine Frage:
Kann ich davon ausgehen, dass dieser Antrag, also dass der AG schon was dazu ausfüllen muss, auf EU-Rente bzw. voller Erwerbsminderungsrente kurz vor dem Abschluss steht? So ärgerlich diese Irrläufer-Angelegenheit einer so privaten Sache ist, frage ich mich: Hat es Sinn, den AG zu informieren, wenn die DRV nicht zustimmen wollte? WANN im Ablauf der ganzen Antragsbearbeitung wird der AG normalerweise um Auskunft gebeten?
Weiß das zufällig jemand?
Vielen herzlichen Dank im Voraus und
Allen einen angenehmen Tag!
Ablauf Antrag auf Erwerbsminderungsrente
29. Juli 2023
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Frage vom 29. Juli 2023 | 12:43
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ablauf Antrag auf Erwerbsminderungsrente
#1
Antwort vom 29. Juli 2023 | 14:13
Von
Status: Unbeschreiblich (39101 Beiträge, 6433x hilfreich)
Mal gekürzt: Du hast intern erfahren, dass dem AG schon eine DRV-Anfrage vorliegt. Du kannst davon ausgehen, dass die DRV deinen EM-Rentenantrag bereits --bearbeitet--.Zitat :und mir das eine Kollegin mitgeteilt hat,
Wann hast du die beiden Renten beantragt?
Üblicherweise ist bei längerer Arbeitsunfähigkeit beim AG das Integrationsamt/SBH-Vertretung und durchaus auch schon das BEM involviert.
Bitte was?Zitat :Hat es Sinn, den AG zu informieren, wenn die DRV nicht zustimmen wollte?
Nicht vor Beginn der Antragsbearbeitung.Zitat :WANN im Ablauf der ganzen Antragsbearbeitung wird der AG normalerweise um Auskunft gebeten?
#2
Antwort vom 29. Juli 2023 | 14:48
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo Ananmi, und vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Zitat :Wann hast du die beiden Renten beantragt?
Üblicherweise ist bei längerer Arbeitsunfähigkeit beim AG das Integrationsamt/SBH-Vertretung und durchaus auch schon das BEM involviert.
Ende April, glaube ich, hab ich bzw. der RB das losgesandt. Integrationsamt-Begleitung hatte ich im Rahmen des letzten BEM schon - und da mein Arb.-Verhältnis sicher ist nach über 30 Jahren beim gleichen AG, ist das Integrationsamt jetzt 'raus' - sagte mir die Sachbearbeiterin dort. Ich bin auch wieder seit April krank. Ich kann auch nicht mehr, ich schaff' das alles nicht mehr.
Bislang bin ich auch noch krank geschrieben, und die KS muss ich auch Mo. verlängern lassen.
DASS der Antrag in Bearbeitung ist, ist mir klar.
Meine Frage bezieht sich also darauf: In der 'Rangliste' der mit einzubeziehenden Stellen - wo steht da der AG?
Es ginge den AG doch (noch) nichts an, wenn die Chancen auf ErwMinRente (von vornherein) schlecht stünden - oder?
Hintergrund meiner Fragerei ist - ich möchte mal Klarheit, wissen, dass ich nicht mehr arbeiten gehen muss, und nicht immer Rede und Antwort ggb. AG und KV stehen muss und einfach mal meine Ruhe habe, denn die bräuchte ich eigentlich.
Ich denke eben bloß: Wenn ich in der DRV sitze und so'n Antrag bearbeiten muss, wie gehe ich vor - in welcher Reihenfolge? Ist ein Schreiben an den AG nicht eher am Ende der Reihe der hinauszusendenden Briefe?
Danke für Deine Zeit und Geduld und überhaupt!
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#3
Antwort vom 29. Juli 2023 | 15:12
Von
Status: Master (4256 Beiträge, 689x hilfreich)
Wenn der Antrag an den AG geschickt wurde, kann man eher davon ausgehen, dass es gut ausschaut.
Zitat :Ist ein Schreiben an den AG nicht eher am Ende der Reihe der hinauszusendenden Briefe?
So ist es.
#4
Antwort vom 29. Juli 2023 | 15:22
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Wenn der Antrag an den AG geschickt wurde, kann man eher davon ausgehen, dass es gut ausschaut.
Oh - Danke, Loni12!!!
Dann bin ich ja hoffentlich bald frei von dem ganzen Administrativen.
Ich halte Euch hier auf dem Laufenden, vielleicht ist für nächste Fragende davon was abzuleiten (!)
Danke Euch, dass Ihr hier seid und Euch so engagiert! Das ist wirklich toll.
Herzliche Grüße!
M
#5
Antwort vom 29. Juli 2023 | 15:28
Von
Status: Unbeschreiblich (39101 Beiträge, 6433x hilfreich)
Vermutlich weiß das nicht mal ein sehr gutwilliger SB der DRV oder dein privater RB.Zitat :In der 'Rangliste' der mit einzubeziehenden Stellen - wo steht da der AG?
Wenn alle Stellen gleichzeitig zu Beginn der Antragsbearbeitung angeschrieben werden, weiß der SB noch nicht, wann Rücklauf erfolgt, ob nachgefragt werden muss usw.
Falls es dir einfach evtl. krankheitshalber keine Ruhe lässt, frag im Forum der DRV.
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/seite/1?filter=all&sort=newest
Du hast mE alles Notwendige gemacht und solltest in Ruhe abwarten. Klarheit hast du, wenn du den DRV-Bescheid mit der Post bekommst.
-Antrag abgelehnt
ODER
-Bewilligung der EMR
Ca 3 Monate sind bei den Zuständen in den Behörden (und ganz allgemein im Fast-Stillstands-Modus von Deutschland) mW keine Zeit. Immerhin ist der Startknopf gedrückt.Zitat :Ende April, glaube ich, hab ich bzw. der RB das losgesandt.
#6
Antwort vom 29. Juli 2023 | 18:05
Von
Status: Master (4256 Beiträge, 689x hilfreich)
Zitat :Wenn alle Stellen gleichzeitig zu Beginn der Antragsbearbeitung angeschrieben werden, weiß der SB noch nicht, wann Rücklauf erfolgt, ob nachgefragt werden muss usw.
Werden sie nicht. Warum soll der AG angeschrieben werden, wenn eine Ablehnung erfolgen wird.
Die Antragstellung geht den AG vorerst nichts an.
-- Editiert von User am 29. Juli 2023 18:09
#7
Antwort vom 29. Juli 2023 | 19:00
Von
Status: Unbeschreiblich (39101 Beiträge, 6433x hilfreich)
Nein, habe ich nicht geschrieben.Zitat :Warum soll der AG angeschrieben werden, wenn eine Ablehnung erfolgen wird.
Aber im Betrieb/beim AG läuft , warum auch immer, ein Fragebogen der DRV zum EMR-Antrag durch.
So habe ich das verstanden.
Dass man seinem AG vorab nichts zum Rentenantrag mitteilen muss, ist klar.
Natürlich nicht.Zitat :Es ginge den AG doch (noch) nichts an, wenn die Chancen auf ErwMinRente (von vornherein) schlecht stünden - oder?
#8
Antwort vom 29. Juli 2023 | 19:25
Von
Status: Master (4256 Beiträge, 689x hilfreich)
Zitat :Aber im Betrieb/beim AG läuft , warum auch immer, ein Fragebogen der DRV zum EMR-Antrag durch.
Klar bekommt der AG einen Fragebogen, aber erst wenn es um wichtige Fragen geht, die auch den AG betreffen und das ist in der Regel, wenn die EMR genehmigt wird. Und nicht am Anfang.
Warum sollte der AG zuvor einen Fragebogen ausfüllen müssen?
Die DRV muss schon aus arbeitsmarktbedingten Gegebenheiten wissen, ob bei einer bei einer Teil EMR noch ein Arbeitsplatz vorhanden wäre, wenn nein, käme die Arbeitsmarktrente dazu.
Altersbedingt wird es auf eine Vollrente hinauslaufen.
Mit dem EMR Antrag prüft die DRV zuerst ob die Pflichtzeiten erfüllt sind, wenn nein gibt es gleich eine Ablehnung,. Dann kommen die Begutachtungen wenn notwendig, dann entscheiden die Juristen und ÄRzte der DRV und wenn die EMR genehmigt wird, kommt erst der Arbeitgeber dran.
-- Editiert von User am 29. Juli 2023 19:30
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