Reha und Antrag auf Erwerbsminderungsrente

23. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Pita123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Reha und Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Guten Morgen.
Folgende Frage. Meine Schwester ist bereits ausgesteuert und bezieht jetzt Nahtlosigkeits Alg1.
Reha ist beantragt und genehmigt. Sie fährt Anfang nächstes Jahr zur Reha.
Wie geht es nach der Reha weiter? Kann sie einen Antrag auf berufliche Reha stellen?
Und sie hat einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen müssen, verlangte das Arbeitsamt.
Das wird ja dann sicher erst nach der Reha bearbeitet von der Rentenversicherung. Oder,
Woher bekommt sie denn dann Geld, in der Zeit des Wartens? Wir wissen nur, daß es abhängig ist, ob man nur als arbeitsunfähig also krank entlassen wird oder erwerbsunfähig.
Keiner möchte oder kann ihr Auskunft geben, jeder erzählt was von anderen Gesetzen.
Danke

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Pita123):
Kann sie einen Antrag auf berufliche Reha stellen?
Kommt darauf an, was die medizinische Reha im Ergebnis bringt.
Zitat (von Pita123):
Und sie hat einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen müssen, verlangte das Arbeitsamt.
Ja, richtig. Die Bearbeitung dauert iaR ziemlich lange.
Zitat (von Pita123):
Woher bekommt sie denn dann Geld, in der Zeit des Wartens?
Vermutlich vom Jobcenter (also nach SGB II/ALG2)
Zitat (von Pita123):
Keiner möchte oder kann ihr Auskunft geben,
Wen habt ihr denn gefragt?
Keiner weiß, wie die Reha anschlägt und was dann im Entlassbericht der Reha steht.
In der Reha gibt es ---SozialberaterInnen--, die solche Fragen fast täglich zu beantworten haben.

Eine Erwerbsminderung (voll oder teilweise, befristet oder dauerhaft) stellt die DRV fest.
Ob sie eine Rente wegen Erwerbsminderung =EM-Rente erhält, stellt auch die DRV fest.

Sollte das später von der DRV so festgestellt werden, erstatten sich JC und DRV entspr. Leistungen untereinander. Ganz ohne *Geld* wird sie nicht sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3513 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Pita123):
Und sie hat einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen müssen, verlangte das Arbeitsamt.
Das wird ja dann sicher erst nach der Reha bearbeitet von der Rentenversicherung.

Dann war die Reha evtl. kontraproduktiv.
Eine Reha beantragt man um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten.
Eine EMR beantragt man, wenn aus med. Gründen nur noch unter 3 Stunden gearbeitet werden kann.
Der Reha Entlassungsbericht wird entscheiden sein.
Während der Reha, wird die Erwerbsfähigkeit überprüft und vor allem wie lange.
Sollte sie nur noch unter 3 Stunden arbeiten können, wird der Rehaantrag als Rentenantrag umgewandelt. Es könnte auch eine Teil EMR geben, bei 3 bis unter 6 Stunden und darüber wird der Rentenantrag abgelehnt.
Zitat (von Pita123):
arbeitsunfähig also krank entlassen wird oder erwerbsunfähig.

Bei Arbeitsunfähig ist sie selbiges nur derzeit, kann also nach einer gewissen Zeit wieder arbeiten.
Die EMR wird in der Regel nur befristet gewährt. Das kann von wenigen Monaten bis höchsten 3 Jahre der Fall sein. Da die Erwerbfähigkeit häufig wiederhergestellt ist.
Zitat (von Pita123):
Woher bekommt sie denn dann Geld, in der Zeit des Wartens?

Bis zum ersten Bescheid vermutlich weiterhin die Nahtlosregelung, gibt es eine Absage, erlischt diese Regelung, dann ALG 2 wenn es ihr zusteht.
Bei der AfA arbeitssuchend melden.
Man sollte auch immer drauf achten, sich bei der AfA anmelden ohne Leistungsbezug, diese Zeiten könnten mal wichtig sein.

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#3
 Von 
Pita123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.
Sie ist bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Der Gutachter von dort stelle fest, das sie momentan nicht arbeitsfähig ist, also nur unter 3 Stunden pro Tag.
Das Alg1 bekommt sie nur, weil sie einen Antrag auf Reha gestellt hat und dieser bewilligt wurde.
Nun hat sie bei der AfA gefragt wie es nach der Reha weitergeht, falls sie wirklich als erwerbsunfähig entlassen wird.
Die sagten, wenn Rentenantrag gestellt wurde, muss man nach der Reha das Alg1, was während der Reha ruht, wieder aufleben lassen. Eine anderer, auch AfA, sagt wieder, das das nicht geht. Die Rentenversicherung sagt, Alg1 muss weiterlaufen. Jeder sagt was anderes.
Alg2 würde sie nicht bekommen, da ihr Mann verdient...ABER... er hat hohe Schulden und somit würde das nie im Leben reichen. Bis jetzt hat jeder sein eigenes Geld genutzt.
Aber das ist ja erstmal egal.
Eigentlich wäre sie ja trotz erwerbsunfähigkeit gezwungen arbeiten zu gehen....ohne Geld kann keiner leben.

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3513 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Pita123):
Die Rentenversicherung sagt, Alg1 muss weiterlaufen. Jeder sagt was anderes.

Die Nahtlosregelung läuft doch bis zum ersten Bescheid der DRV, gibt es eine Ablehnung der EMR wird die Nahtlosregelung eingestellt.
Dann muss sie sich arbeitssuchend melden. Ein Widerspruch gegen die Ablehnung der EMR kann lange dauern, vor allem dann. wenn er dem Widerspruchsausschuss vorgelegt wird.
Zitat (von Pita123):
Eigentlich wäre sie ja trotz erwerbsunfähigkeit gezwungen arbeiten zu gehen....ohne Geld kann keiner leben.

Wenn sie erwerbsunfähig wäre, bekäme sie die EMR. Wenn sie "nur arbeitsunfähig" ist eben nicht. Wie ich bereits schrieb, Arbeitsunfähigkeit ist nur vorübergehen.
Der Ehemann muss für sie mit aufkommen, wenn sein Gehalt für ALG 2 zu hoch ist. Die Rückzahlung der Schulden reduzieren, evtl. steht ihnen Wohngeld zu.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Pita123):
Nun hat sie bei der AfA gefragt wie es nach der Reha weitergeht, falls sie wirklich als erwerbsunfähig entlassen wird.
Die AfA muss das nicht wissen. Dort sitzen Arbeitsvermittler und Arbeitsberater.
Erwerbsunfähig heißt das nicht. Sondern --erwerbsgemindert--

Der Gutachter der AfA= Ärztlicher Dienst/ÄD hat festgestellt, dass sie jetzt nur < 3Std. tgl. erwerbsTÄTIG/arbeitsfähig sein kann. Deshalb die med. Reha. Nach der Reha wird der neue Status festgestellt.

Zitat (von Pita123):
Aber das ist ja erstmal egal.
Nö. Nicht egal. Ehepartner bilden dann eine Bedarfsgemeinschaft, ob mit oder ohne Schulden. uU zahlt das JC dann ergänzend für beide Partner.
Zitat (von Pita123):
Eigentlich wäre sie ja trotz erwerbsunfähigkeit gezwungen arbeiten zu gehen
Erwerbsunfähig heißt das nicht. Noch ist sie nicht erwerbsgemindert und noch bekommt sie keine Rente. Und ohne Geld wird sie auch nicht sein, das war sie bisher auch nicht.

Wegen der Rente:
Ist sie denn mind. 5 Jahre in der Rentenversicherung?
War sie in den letzten 3 Jahren (seit 2019) sv-pflichtig bei einem AG beschäftigt oder hat sie freiwillig RV-Beiträge gezahlt?

Was hat sie vor der langen Krankenzeit gemacht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3513 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Anami):
oder hat sie freiwillig RV-Beiträge gezahlt?

und was sollen die bei einer EMR nützen?
Lese Punkt 3
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/freiwillige-rentenversicherung-kann-sich-lohnen.html#c5263
Zitat (von Anami):
Erwerbsunfähig heißt das nicht. Noch ist sie nicht erwerbsgemindert

Erwerbsunfähig war lange der Begriff der Rentenkasse, deshalb hieß die Rente EU und nun EMR.
Erwerbsunfähigkeit ist oft einfacher - wenn man gleichzeitig von Arbeitsunfähigkeit spricht.

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#7
 Von 
Pita123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Also vor "Beginn" der langen Krankheit war sie arbeiten. Also ja, seit 2019 war sie arbeiten ...mit Unterbrechungen. Auch zwischendurch, also in den Krankheitsphase nochmal 2 Monate, wo sie versucht hatte, ob es geht. Aber sie wurde gekündigt, weil sie wieder krank wurde.
Wegen den 5 Jahren in der RV....ist da gemeint, ob man 5 Jahre eingezahlt hat?
Das wurde bereits bei Antrag der Reha vorausgesetzt:-)

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3513 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Pita123):
Wegen den 5 Jahren in der RV....ist da gemeint, ob man 5 Jahre eingezahlt hat?
Das wurde bereits bei Antrag der Reha vorausgesetzt:-)

Man muss in den letzten 5 Jahren für 36 Monate Pflichtbeiträge entrichtet haben, ist Voraussetzung für eine EMR.
Bei einer EMR müssen alle Behandlungsmöglichkeit bisher ohne Erfolg gewesen sein.
Es wird sich nun in der Reha zeigen, was noch möglich ist oder nicht.
Jede Rehaklinik hat eine Sozialberatung diese sollte ihre Schwester in Anspruch nehmen, gerade bzgl. der EMR.
Auch könnte von der Klinik aus ein Grad der Behinderung beantragt werden, falls sie noch keinen hat.
Der GdB spielt bei der EMR allerdings keine Rolle.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Erwerbsunfähigkeit ist oft einfacher
Das mag sein, und ich weiß, dass das früher Erwerbsunfähig hieß.
Du merkst aber selbst, wie verwirrend und falsch die Begriffe von Fragestellern verstanden werden, oder?
Irgendwer hat irgendwann beschlossen: Unfähig ist keiner. Höchstens gemindert, was die Erwerbsfähigkeit angeht.

Was bleibt?
Ohne Geld wird sie nicht sein. Diese Angst ist unbegründet.
Ob und wie viel EM-Rente sie erhält, bleibt abzuwarten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
Pita123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal. Reha ist am Donnerstag nächste woche beendet. Trotz der Bewertung der Thearapeuten und Ärzte, das sie arbeitsunfähig ist, wurde im (Kurz)Entlassungsbericht arbeitsfähig geschrieben.
Es gab etliche neue schwerwiegende Diagnosen, trotzdem sagte die Oberärztin, man müsse sie als arbeitsfähig entlassen, da sie arbeitslos ist. Diskutieren bringt nichts.
Nun zur Frage....wenn ihre Hausärztin sie weiter Krankschreibt, hat sie dann Anspruch auf weiterzahlung des Alg? Also das Nahtlosigleitsgeld? Krankheit wäre dieselbe.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3513 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Pita123):
Also das Nahtlosigleitsgeld?

Fraglich, die gibt es auch nur bis zur ersten Entscheidung der Rentenkasse bzgl. EMR. Arbeitsunfähig bedeutet nicht erwerbsunfähig, selbiges muss man bei einer EMR sein.
Der Entlassungsbericht wird Klarheit bringen, es wird sicher etwas über ihr Restleistungsvermögen im Bericht stehen.
Ihre Ärztin kann sie weiter AU schreiben.

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#12
 Von 
Pita123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke.
Es ist wirklich so, das sie momentan nicht arbeiten könnte.
Deshalb die Frage, ob das Nahtlosigkeitsgeld weiterlaufen müsste bis zur Entscheidung EMR oder ob sie einfach weiter arbeitsfähig bleibt mit der Hoffnung, daß die Arbeitsagentur sie erstmal 4 Wochen in Ruhe lässt bzgl. Arbeit.
Es geht erstmal nur darum, daß sie abgesichert ist, also Alg 1 weiter beziehen kann.

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#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3513 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Pita123):
Deshalb die Frage, ob das Nahtlosigkeitsgeld weiterlaufen müsste bis zur Entscheidung EMR oder ob sie einfach weiter arbeitsfähig bleibt mit der Hoffnung, daß die Arbeitsagentur sie erstmal 4 Wochen in Ruhe lässt bzgl. Arbeit.

Die Frage wird die Agentur für Arbeit beantworten können. Könnte mir aber vorstellen, dass es weiter gewährt wird, bis ein Bescheid der DRV kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Pita123):
trotzdem sagte die Oberärztin, man müsse sie als arbeitsfähig entlassen, da sie arbeitslos ist. Diskutieren bringt nichts.
Ist dieser Ärztin bekannt, dass deine Schwester schon längst ALG nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregel) bezieht?
Weiß diese Ärztin auch, dass deine Schwester schon letztes Jahr einen EMR-Antrag gestellt hat?

Ansonsten verstehe ich, dass sie unbedingt ---arbeitsfähig--- in den Schlussbericht haben will. Damit die arbeitsfähige+arbeitslose Person ALG von der Agentur erhält.

Ich nehme an, die Agentur zahlt weiterhin ALG.

Zitat (von Pita123):
oder ob sie einfach weiter arbeitsfähig bleibt mit der Hoffnung, daß die Arbeitsagentur sie erstmal 4 Wochen in Ruhe lässt bzgl. Arbeit.
Was stellt sie sich denn vor, was die Agentur bzgl. Arbeit macht? Arbeitsfähig kann vieles heißen. Ich vermute, die Agentur wird deine Schwester nicht sofort mit Vermittlungsvorschlägen en masse überfallen. Das wäre in solchen Fällen unüblich. Man kennt ja ihre Historie.
Deine Schwester ist schon im KrG ausgesteuert, seit > 4 Monaten in der Nahtlosigkeit.
Eine med. Reha mit 3-6 Wochen stellt selten bei solchen Vorgeschichten mal eben die volle Leistungsfähigkeit für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt wieder her.
Außerdem wird der Reha-Bericht Hinweise enthalten. Dann wird die Agentur evtl. den Ärztlichen Dienst/Gutachter nochmals zur Feststellung der Leistungsfähigkeit beauftragen, also zur Prüfung, ob und was die Reha brachte.

Vielleicht ist dann auch bald mit einer Antwort der DRV zu rechnen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3513 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ist dieser Ärztin bekannt, dass deine Schwester schon längst ALG nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeitsregel) bezieht?
Weiß diese Ärztin auch, dass deine Schwester schon letztes Jahr einen EMR-Antrag gestellt hat?

In der Regel entlässt man gerne arbeitsfähig, sonst könnte man hinterfragen ob die Reha überhaupt sinnvoll war.
Die Ärztin wusste sicher vom EMR Antrag, weil in so einem Fall das Restleistungsvermögen überprüft wird.

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