Kinderzuschlag: Was zählt zum Einkommen?

26. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ary11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Kinderzuschlag: Was zählt zum Einkommen?

Hallo,
ich bin über die google-Suche auf dieses Forum gestoßen und hoffe hier ein paar Antworten zum Kinderzuschlag zu finden.

Mein Partner erhält von seinem AG einen Zuschuss für den Kindergarten unseres Sohnes über 150,- €. Darf dieser als Einkommen in die Berechnung einfließen?

Außerdem hat er eine Betriebsrente. Diese ist auf der Abrechnung so aufgeführt, dass die zu zahlenden 110,- € als Einkommen und dagegen 75,07 € als Abzüge da stehen. Wenn das mit einberechnet wird, würde ja quasi die Differenz (was ja die Steuerersparnis ist) von 34,93 € ebenfalls als Einkommen eingerechnet werden.
Da in dem Kinderzuschlag-Bescheid ja keine genaue Berechnung beigefügt wird, sondern nur der Betrag des errechneten Einkommens, das zugrunde gelegt wird, kann ich nicht wirklich nachvollziehen, ob diese Beträge mit einberechnet wurden.

Fakt ist, dass der bewilligte Kinderzuschlag nicht mit dem errechneten Kinderzuschlag des Online-Rechners übereinstimmt. Wir erhalten 265,- €. Der Online-Rechner sagt jedoch 357,- €. Das ist ja kein kleiner Unterschied. Kann ich drauf bestehen von der Familienkasse ein genaue Berechnung zu erhalten?

Vielen Dank und viele Grüße

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Der Kindergartenzuschuss zählt nicht als Einkommen (anders als beim Wohngeld). Die Differenz zwischen Zuschuss (110 €) und Abzug (75,07 €) zählt als Einkommen beim KiZu.

Die Rechner stimmen beim KiZu im Gegensatz zum Wohngeld nie. ich nehme zwar gerne den von biallo.de, aber auch der stimmt nie. Die Berechnung kannst du dir anfordern. Stell sie dann mal rein, ich schau mal drüber.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ary11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort. Ich habe nach Ihrer Antwort sofort an die Familienkasse geschrieben und bis heute keine Antwort. Aber das ist ja nichts Ungewöhnliches.

Ich hätte aber nochmal eine andere Frage. Es ist so, dass mein Partner von Mitte Januar bis Ende Februar Kurzarbeit hatte.

Eine kurze Zusammenfassung zum Verständnis:
Ich bin seit 6.11.15 in Elternzeit und habe im November dann Kinderzuschlag beantragt. Seit Dezember bekomme ich Elterngeld plus. Da ich im November noch 5 Tage Mutterschaftsgeld bezogen habe, erhielt ich da noch Elterngeld und der Kinderzuschlag wurde für diesen Monat direkt abgelehnt. Für Dezember erhielten wir im Januar unter Vorbehalt 270,- € KiZu (4 Kinder) und für weitere Monate stand die Bewilligung noch aus, da die Familienkasse bereits um die bevorstehende Kurzarbeit wusste. Ich habe nach telefonischer Rücksprache mit der Familienkasse dann die Gehaltsabrechnungen meines Partners für Dezember und Januar eingereicht und im Februar (kurz vor meinem 1. Beitrag hier) erhielt ich dann eine Rückforderung für den Dezember sowie eine Bewilligung über 265,- € für den Monat Januar. Ende Februar habe ich die Gehaltsabrechnung für Februar eingereicht und das Schreiben des AGs meines Partner, dass er ab März wieder normal arbeitet. Seither habe ich natürlich noch nichts wieder gehört.

Jetzt meine Frage: Kann ich darauf bestehen, dass der Monat Februar, in dem wir durch die Kurzarbeit ja nun viel weniger Geld zur Verfügung hatten und auch nur dank unseres Dispos über die Runden kamen, ebenfalls wie der Januar separat berechnet wird oder darf die Familienkasse hier wieder einen Durchschnitt von Februar und März (oder gff. noch weitere Monate) nehmen, was ja den Kinderzuschlag wieder deutlich senken würde. Das haben die vor 2 Jahren nämlich schon mal mit uns gemacht. Da war ebenfalls Kurzarbeit allerdings wurde da KiZu für 4 Monate unter Vorbehalt bewilligt. Von den 4 Monaten war 2 Monate Kurzarbeit und 2 Monate war mein Partner arbeiten (das wurde immer von Monat zu Monat entschieden, daher leider unvorhersehbar). Letztlich wurde eine Nachberechnung gemacht und wir lagen beim Durchschnitt dieser 4 Monate 2,61 € über der Einkommensgrenze und mußten ALLES erstatten. Fast 700,- €. Ich habe damals Widerspruch eingelegt, aber leider verloren. Ich fand sehr unfair, denn in 2 der 4 Monate hatten wir ja wirklich Bedarf. Ich fürchte, dass es diesmal wieder so sein könnte. Ist das denn rechtens?

Ich bedanke mich schon mal sehr für die Hilfe.

Viele Grüße

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.069 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.