Hallo,
ich habe gehört das ich auch einen PC absetzten kann, wenn ich ihn nicht beruflich benötige. Grund hierfür ist das ich die Steuerklärung mit diesem PC mache und ich und meine Frau dieses Jahr einige Bewerbung schreiben mussten.
Wurde ich da richtig informiert? Wenn ja, wie bzw. wo muss ich das angeben?
***lg Pielo***
-----------------
""
PC absetzen
30. Dezember 2014
Thema abonnieren
Frage vom 30. Dezember 2014 | 20:52
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
PC absetzen
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. Dezember 2014 | 21:22
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 614x hilfreich)
quote:
wenn ich ihn nicht beruflich benötige. Grund hierfür ist das ich die Steuerklärung mit diesem PC mache und ich und meine Frau dieses Jahr einige Bewerbung schreiben mussten.
Dann brauchen Sie ihn doch beruflich?
Der PC kann dann abgesetzt werden, wenn er vorrangig für die Arbeit verwendet wird. Bei einer Steuererklärung und ein paar Bewerbungen halte ich das aber für problematisch.
#2
Antwort vom 30. Dezember 2014 | 21:40
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Er kann immer noch anteilig abgesetzt werden. Nur dürfte der Anteil sehr niedrig liegen. Und wenn er mehr als 410 Euro (ohne MwSt.) gekostet haben, ist er dann auch noch auf 3 Jahre zu verteilen.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Und jetzt?
Schon
268.056
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten