Hallo,
ich habe gehört das ich auch einen PC absetzten kann, wenn ich ihn nicht beruflich benötige. Grund hierfür ist das ich die Steuerklärung mit diesem PC mache und ich und meine Frau dieses Jahr einige Bewerbung schreiben mussten.
Wurde ich da richtig informiert? Wenn ja, wie bzw. wo muss ich das angeben?
***lg Pielo***
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PC absetzen
30. Dezember 2014
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Frage vom 30. Dezember 2014 | 20:52
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 1x hilfreich)
PC absetzen
#1
Antwort vom 30. Dezember 2014 | 21:22
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 619x hilfreich)
quote:
wenn ich ihn nicht beruflich benötige. Grund hierfür ist das ich die Steuerklärung mit diesem PC mache und ich und meine Frau dieses Jahr einige Bewerbung schreiben mussten.
Dann brauchen Sie ihn doch beruflich?
Der PC kann dann abgesetzt werden, wenn er vorrangig für die Arbeit verwendet wird. Bei einer Steuererklärung und ein paar Bewerbungen halte ich das aber für problematisch.
#2
Antwort vom 30. Dezember 2014 | 21:40
Von
Status: Unbeschreiblich (34447 Beiträge, 17810x hilfreich)
Er kann immer noch anteilig abgesetzt werden. Nur dürfte der Anteil sehr niedrig liegen. Und wenn er mehr als 410 Euro (ohne MwSt.) gekostet haben, ist er dann auch noch auf 3 Jahre zu verteilen.
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