Ich betreibe einen Onlineshop und liefere auch in die Schweiz.
Wenn ein Kunde mit Sitz in der Schweiz bei mir bestellt, berechne ich dann die üblichen 19% MwSt. oder keine MwSt.? Angenommen im Shop gibt es ein Produkt für 100 € (inkl. 19% MwSt.), berechne ich dem Schweizer dann auf der Rechnung:
100 € Warenwert
davon 19 € Umsatzsteuer (19%)
oder
100 € Warenwert
davon 0 € Umsatzsteuer (0%)
oder
81 € Warenwert
Keine Umsatzsteuer, da Lieferung nach Schweiz
?
Zusätzliche Frage: Muss ich den Kunden vor der Bestellung darauf hinweisen, das evtl. Zollgebühren erhoben werden o.ä.?
Vielen Dank
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Rechnung in die Schweiz - Mit oder ohne MwSt. ?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Lieferung in die Schweiz: Keine Umsatzsteuer, da Drittland (ganz wichtig:wenn auch dorthin geliefert wird)
Handelt es sich um einen ebay-shop?
Wie ist die Preisgestaltung in shop geregelt?
Ist die Mehrwertsteuer im shop sep. ausgewiesen (was ich hier vermuten muss), so ist jedenfalls der Nettowert zu berechnen, also 84,03 €,
(84,03 * 1,19=100 Euro), wenn dies auch der genannte Netto-Verkaufspreis
ist. (die 81 Euro in Deiner 3. Berechnung sind da leider falsch)
Ob man den Kunden darauf hinweisen muss, entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber ein Hinweis wäre jedenfalls nicht schlecht.
(sieht man oft an neg. Bewertungen bei Ebay bei Käufen aus HongKong etc., wenn sich die Kunden beschweren, weil plötzlich noch Zoll und EUSt hinzukommen und somit alles erheblich "verteuern")
VG rave_66
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Danke für die Antwort. Mit separat ausgewiesen meinst du was genau?
Die Preise bei mir sehen so aus:
Produkt X
49,99 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
mit "sep ausgewiesen" meinte ich, dass man den Netto-Betrag der Ware sieht, Du hast aber Incl-Preise wie aus der Antwort ersichtlich.
Sollte man vielleicht mal umstellen, insbesondere wenn man mehrere ausl. Kunden hat.
Dann wärens hier 42,01 Euro plus Versand.
Gruss
rave_66
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Verstehe ich jetzt leider nicht, in Deutschland MÜSSEN die Preise doch inkl. MwSt. (also Brutto) ausgewiesen werden.
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§14 (3) Satz 8 UStG
besagt:
...den anzuwendenden Steuersatz...sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag...ausweisen. (Entgelt ist steuerlich immer netto zu verstehen)
In Deinem Fall noch darauf hinweisen, dass für die Lieferung eine Steuerbefreiung gilt. Die Ausfuhr muss natürlich ordentlich nachgewiesen werden, sonst hättest Du bei einer Prüfung die 19% nachzuzahlen!
Im § 14 steht übrigens so zielmlich alles, was man zum Rg.-Ausstellen wissen muss. Auch gibt es viele hilfreiche Paragrafen zur Ausfuhr, ob in die EU oder in Drittländer.
VG rave_66
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