Guten Morgen,
Unternehmen kauft Maschine, wird ca. 5 Jahre abgeschrieben.
Wenn die Maschine nach ca. 3 Jahren an ein anderes Unternehmen verkauft wird, wie schaut es in dem Fall aus?
Der Köufer ist der Meinung ich kann ihm die Maschine netto verkaufen!
Ich denke das geht nicht, da kommen 19% drauf.
Preis der Maschine vor 3 Jahren gekauft:
6000€ netto
7140€ brutto
Abschreibung ca. 5 Jahre
Verkaufspreis 2500 netto .
Der Köufer möchte nur den nettobetrag von 2500 und nicht den bruttobetrag von 2975€ bezahlen.
Wr meint, wenn wir einen Kaufvertrag abschliessen, muss ich die 19% nicht bezahlen
Muss ich dann die 475€ ans Finanzamt zahlen?
Kann mir bitte jemand helfen?
Viele Grüße
Anne
-- Editiert von User am 13. Dezember 2024 08:09
-- Editiert von User am 13. Dezember 2024 08:13
-- Editiert von User am 13. Dezember 2024 08:52
Verkauf einer Maschine, die abgeschrieben wird, was muss beachtet werden?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Wenn sich der Vorgang im Inland abspielt und der Verkäufer die Regelbesteuerung anwendet (also kein Kleinunternehmer ist), ist der Umsatz selbstverständlich steuerpflichtig.
Gibt es dazu eine Begründung oder ist das nur Wunschdenken?Zitat:Der Köufer ist der Meinung ich kann ihm die Maschine netto verkaufen!
Natürlich musst Du die USt ausweisen.
Der Käufer kann (sofern er die Maschine für sein Unternehmen kauft, wovon ich ausgehe) die bezahlte USt als VoSt abziehen.
Ich verstehe nicht, wo da sein Problem liegt.
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ZitatKann mir bitte jemand helfen? :
Ein Steuerberater kann das
Die Begründung des Interessenten für die Maschine habe ich nicht ganz verstanden.
Er meinte, ich hättendie Vorsteuer für die Maschine schon erhalten und kann deswegen nicht nochmal die 19% abführen.
Sowie es ausschaut ist er kein Kleinunternehmer.
Bei 2500 netto miss er 2975€ zahlen, richtig? (Ich jabe keinen Steuerberater)
Sollte ich mein Unternehmen jetzt nach 3 Jahren aufgeben, wie schautvdas dann mit der Abschreibung aus? Ist das ein Nachteil?
ZitatBei 2500 netto miss er 2975€ zahlen, richtig? (Ich jabe keinen Steuerberater) :
Ja und bekommt im Regelfall 475 Euro vom Finanzamt.
Hier scheint der Käufer ja noch weniger Ahnung zu haben.
ZitatIst das ein Nachteil? :
Nein.
ZitatEr meinte, ich hättendie Vorsteuer für die Maschine schon erhalten und kann deswegen nicht nochmal die 19% abführen. :
Weise den anderen Unternehmer doch bitte mal dringend auf den Besuch eines Existenzgründerkurses hin

Bei solchen Fragen, kommt mir die Frage auf, wie man überhaupt als Unternehmer so lange überlebt hat....
ZitatSowie es ausschaut ist er kein Kleinunternehmer. :
Es ist für Deine Rechnungsstellung vollkommen irrelevant, ob er Kleinunternehmer ist oder nicht.
Relevant ist, ob Du die MwSt. ausweisen darfst / musst.
ZitatSollte ich mein Unternehmen jetzt nach 3 Jahren aufgeben, wie schautvdas dann mit der Abschreibung aus? Ist das ein Nachteil? :
Ein Nachteil wofür?
Die mögliche Abschreibung endet mit Firmenaufgabe genauso, wie bei Verkauf des Anlagevermögens, von daher verstehe ich die Frage nicht wirklich.
Jetzt mal bezogen auf den Verkauf der Maschine, hier ist die Abschreibung zeitanteilig zu erfassen, um den Restbuchwerts zum Veräußerungszeitpunkt zu ermitteln.
Mal ein Beispiel anhand Deiner Maschine, ausgehend von einer Abschreibungsdauer von 5 Jahren und einem Verkauf nach 3,5 Jahren.
Kaufpreis: 6000 €
Abschreibung bis Verkauf: 4200€ (3 Jahre volle Abschreibung zu 1200€, Verkaufsjahr 6 Monate = 600€)
Restbuchwert: 1800€
Verkaufspreis: 2500€
Buchgewinn: 700€
ZitatWeise den anderen Unternehmer doch bitte mal dringend auf den Besuch eines Existenzgründerkurses hin :
Das wäre Steine werfen im Glashaus....
-- Editiert von User am 13. Dezember 2024 12:17
Okay danke.
Wenn eine Privatperson die Maschine kaufen möchte, wie veehält sich das aus meiner Sicht?
2500 netto oder brutto 2975?
Wenn eine Privatperson die Maschine kaufen möchte, wie veehält sich das aus meiner Sicht?
2500 netto oder brutto 2975? Wie schon oben beschrieben - wenn Sie kein Kleinunternehmer sind, wird selbstverständlich mit Umsatzsteuer verkauft.
ZitatWeise den anderen Unternehmer doch bitte mal dringend auf den Besuch eines Existenzgründerkurses hin :
Da man im Glashaus nicht mit Steinen werfen sollte, könnte sie sich als Begleitung anbieten.
Danke:-)
Hallo,
ich vermute einmal, dass es ein klassisches Missverständnis war.
Und zwar, dass der Käufer von 2.500 Euro Brutto augegangen ist, der Verkäufer hingegen von Netto.
Dass der Verkauf umsatzsteuerpflichtig ist sollte hingegen jeder Unternehmer wissen.
Die Frage wäre dann, wie der Kauf zustande gekommen ist. War es beispielsweise eine - auch an Endverbraucher gerichtete - Kleinanzeige, dann durfte der Käufer durchaus von einem Bruttopreis ausgegehen (so wie, wenn ein Unternehmer im Baumarkt kauft).
Also, wie kam es zu dem Kauf? Welcher Preis wurde vereinbart?
Stefan
ZitatDass der Verkauf umsatzsteuerpflichtig ist sollte hingegen jeder Unternehmer wissen. :
Eben, und da spricht eine solche Aussage ->
eine solch deutliche Sprache, dass ich deine Vermutung ->ZitatEr meinte, ich hätte die Vorsteuer für die Maschine schon erhalten und kann deswegen nicht nochmal die 19% abführen. :
nicht teile, sondern eher davon ausgehe, dass hier konsequent die Unwissenheit der TE ausgenutzt werden sollte.Zitatich vermute einmal, dass es ein klassisches Missverständnis war. :
Sowohl @Anneliese123456 als auch ihr Geschäftspartner sind Unternehmer! Damit gilt nicht das BGB, sondern das HGB! Nach HGB dürfen sich Unternehmer jederzeit gegenseitig über's Ohr hauen!Zitatdass hier konsequent die Unwissenheit der TE ausgenutzt werden sollte. :
taxpert
Da kommt mir gerade noch eine Frage in den Sinn...
Sitzt der potenzielle Käufer eventuell im EU-Ausland?
Dann wäre ein solcher Verkauf unter gewissen Voraussetzungen nämlich von der Steuer befreit, aber aus anderen Gründen, als der vom Käufer angeführten Begründung...
Hallo,
Ich hatte Vorsteuer so interpretiert, dass damit einfach die Mehrwertsteuer gemeint war (manche Unternehmer nennen gezahlte MwSt einfach Vorsteuer).Zitat:Er meinte, ich hätte die Vorsteuer für die Maschine schon erhalten und kann deswegen nicht nochmal die 19% abführen.
Es mag ja anders sein, aber ich möchte erstmal, dass der TS meine Fragen beantwortet (wie kam der Verkauf zustande? was wurde vereinbart?).
Stefan
ZitatNach HGB dürfen sich Unternehmer jederzeit gegenseitig über's Ohr hauen! :
Deswegen schrieb ich "...konsequent die Unwissenheit der TE ausgenutzt werden sollte." und bewusst nicht von Betrug.
Aber dein Satz fasst es perfekt zusammen.

ZitatIch hatte Vorsteuer so interpretiert, dass damit einfach die Mehrwertsteuer gemeint war :
Der widergegebene, vom potenziellen Käufer, stammende Satz ist schlicht und ergreifend falsch, egal ob man das Kind jetzt Mehrwert-, Vor-, oder Umsatzsteuer nennt.
ZitatEs mag ja anders sein, aber ich möchte erstmal, dass der TS meine Fragen beantwortet (wie kam der Verkauf zustande? was wurde vereinbart? :
Dann wäre es ein "simpler" Streit über brutto oder netto Preis, wobei die Äußerungen des Käufers dann noch weniger Sinn machen würden, falls das überhaupt geht.
Hallo,
Na eben nicht. Der Käufer argumentiert, dass die MwSt bereits in den 2.500 Euro enthalten ist, er also auch nur genau das zahlen muss.Zitat:Der widergegebene, vom potenziellen Käufer, stammende Satz ist schlicht und ergreifend falsch, egal ob man das Kind jetzt Mehrwert-, Vor-, oder Umsatzsteuer nennt.
Stefan
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