Verkauf einer Maschine, die abgeschrieben wird, was muss beachtet werden?

13. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Anneliese123456
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf einer Maschine, die abgeschrieben wird, was muss beachtet werden?

Guten Morgen,

Unternehmen kauft Maschine, wird ca. 5 Jahre abgeschrieben.

Wenn die Maschine nach ca. 3 Jahren an ein anderes Unternehmen verkauft wird, wie schaut es in dem Fall aus?
Der Köufer ist der Meinung ich kann ihm die Maschine netto verkaufen!
Ich denke das geht nicht, da kommen 19% drauf.

Preis der Maschine vor 3 Jahren gekauft:
6000€ netto
7140€ brutto
Abschreibung ca. 5 Jahre

Verkaufspreis 2500 netto .
Der Köufer möchte nur den nettobetrag von 2500 und nicht den bruttobetrag von 2975€ bezahlen.
Wr meint, wenn wir einen Kaufvertrag abschliessen, muss ich die 19% nicht bezahlen

Muss ich dann die 475€ ans Finanzamt zahlen?

Kann mir bitte jemand helfen?

Viele Grüße
Anne

-- Editiert von User am 13. Dezember 2024 08:09

-- Editiert von User am 13. Dezember 2024 08:13

-- Editiert von User am 13. Dezember 2024 08:52

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2184 Beiträge, 1234x hilfreich)

Wenn sich der Vorgang im Inland abspielt und der Verkäufer die Regelbesteuerung anwendet (also kein Kleinunternehmer ist), ist der Umsatz selbstverständlich steuerpflichtig.

Zitat:
Der Köufer ist der Meinung ich kann ihm die Maschine netto verkaufen!
Gibt es dazu eine Begründung oder ist das nur Wunschdenken?

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2285 Beiträge, 783x hilfreich)

Natürlich musst Du die USt ausweisen.
Der Käufer kann (sofern er die Maschine für sein Unternehmen kauft, wovon ich ausgehe) die bezahlte USt als VoSt abziehen.
Ich verstehe nicht, wo da sein Problem liegt.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8734 Beiträge, 1850x hilfreich)

Zitat (von Anneliese123456):
Kann mir bitte jemand helfen?


Ein Steuerberater kann das

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Anneliese123456
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Begründung des Interessenten für die Maschine habe ich nicht ganz verstanden.

Er meinte, ich hättendie Vorsteuer für die Maschine schon erhalten und kann deswegen nicht nochmal die 19% abführen.

Sowie es ausschaut ist er kein Kleinunternehmer.

Bei 2500 netto miss er 2975€ zahlen, richtig? (Ich jabe keinen Steuerberater)

Sollte ich mein Unternehmen jetzt nach 3 Jahren aufgeben, wie schautvdas dann mit der Abschreibung aus? Ist das ein Nachteil?

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5279 Beiträge, 1250x hilfreich)

Zitat (von Anneliese123456):
Bei 2500 netto miss er 2975€ zahlen, richtig? (Ich jabe keinen Steuerberater)

Ja und bekommt im Regelfall 475 Euro vom Finanzamt.
Hier scheint der Käufer ja noch weniger Ahnung zu haben.

Zitat (von Anneliese123456):
Ist das ein Nachteil?

Nein.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2285 Beiträge, 783x hilfreich)

Zitat (von Anneliese123456):
Er meinte, ich hättendie Vorsteuer für die Maschine schon erhalten und kann deswegen nicht nochmal die 19% abführen.

Weise den anderen Unternehmer doch bitte mal dringend auf den Besuch eines Existenzgründerkurses hin :grins:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11826 Beiträge, 4401x hilfreich)

Bei solchen Fragen, kommt mir die Frage auf, wie man überhaupt als Unternehmer so lange überlebt hat....

Zitat (von Anneliese123456):
Sowie es ausschaut ist er kein Kleinunternehmer.

Es ist für Deine Rechnungsstellung vollkommen irrelevant, ob er Kleinunternehmer ist oder nicht.
Relevant ist, ob Du die MwSt. ausweisen darfst / musst.

Zitat (von Anneliese123456):
Sollte ich mein Unternehmen jetzt nach 3 Jahren aufgeben, wie schautvdas dann mit der Abschreibung aus? Ist das ein Nachteil?

Ein Nachteil wofür?
Die mögliche Abschreibung endet mit Firmenaufgabe genauso, wie bei Verkauf des Anlagevermögens, von daher verstehe ich die Frage nicht wirklich.

Jetzt mal bezogen auf den Verkauf der Maschine, hier ist die Abschreibung zeitanteilig zu erfassen, um den Restbuchwerts zum Veräußerungszeitpunkt zu ermitteln.

Mal ein Beispiel anhand Deiner Maschine, ausgehend von einer Abschreibungsdauer von 5 Jahren und einem Verkauf nach 3,5 Jahren.

Kaufpreis: 6000 €
Abschreibung bis Verkauf: 4200€ (3 Jahre volle Abschreibung zu 1200€, Verkaufsjahr 6 Monate = 600€)
Restbuchwert: 1800€
Verkaufspreis: 2500€
Buchgewinn: 700€

Zitat (von Garfield73):
Weise den anderen Unternehmer doch bitte mal dringend auf den Besuch eines Existenzgründerkurses hin

Das wäre Steine werfen im Glashaus....


-- Editiert von User am 13. Dezember 2024 12:17

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#8
 Von 
Anneliese123456
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke.

Wenn eine Privatperson die Maschine kaufen möchte, wie veehält sich das aus meiner Sicht?
2500 netto oder brutto 2975?

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33817 Beiträge, 17593x hilfreich)

Wenn eine Privatperson die Maschine kaufen möchte, wie veehält sich das aus meiner Sicht?
2500 netto oder brutto 2975?
Wie schon oben beschrieben - wenn Sie kein Kleinunternehmer sind, wird selbstverständlich mit Umsatzsteuer verkauft.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5279 Beiträge, 1250x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Weise den anderen Unternehmer doch bitte mal dringend auf den Besuch eines Existenzgründerkurses hin

Da man im Glashaus nicht mit Steinen werfen sollte, könnte sie sich als Begleitung anbieten.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#11
 Von 
Anneliese123456
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke:-)

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#12
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

ich vermute einmal, dass es ein klassisches Missverständnis war.
Und zwar, dass der Käufer von 2.500 Euro Brutto augegangen ist, der Verkäufer hingegen von Netto.
Dass der Verkauf umsatzsteuerpflichtig ist sollte hingegen jeder Unternehmer wissen.

Die Frage wäre dann, wie der Kauf zustande gekommen ist. War es beispielsweise eine - auch an Endverbraucher gerichtete - Kleinanzeige, dann durfte der Käufer durchaus von einem Bruttopreis ausgegehen (so wie, wenn ein Unternehmer im Baumarkt kauft).
Also, wie kam es zu dem Kauf? Welcher Preis wurde vereinbart?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11826 Beiträge, 4401x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Dass der Verkauf umsatzsteuerpflichtig ist sollte hingegen jeder Unternehmer wissen.

Eben, und da spricht eine solche Aussage ->
Zitat (von Anneliese123456):
Er meinte, ich hätte die Vorsteuer für die Maschine schon erhalten und kann deswegen nicht nochmal die 19% abführen.
eine solch deutliche Sprache, dass ich deine Vermutung ->
Zitat (von reckoner):
ich vermute einmal, dass es ein klassisches Missverständnis war.
nicht teile, sondern eher davon ausgehe, dass hier konsequent die Unwissenheit der TE ausgenutzt werden sollte.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2567 Beiträge, 686x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
dass hier konsequent die Unwissenheit der TE ausgenutzt werden sollte.
Sowohl @Anneliese123456 als auch ihr Geschäftspartner sind Unternehmer! Damit gilt nicht das BGB, sondern das HGB! Nach HGB dürfen sich Unternehmer jederzeit gegenseitig über's Ohr hauen!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11826 Beiträge, 4401x hilfreich)

Da kommt mir gerade noch eine Frage in den Sinn...

Sitzt der potenzielle Käufer eventuell im EU-Ausland?
Dann wäre ein solcher Verkauf unter gewissen Voraussetzungen nämlich von der Steuer befreit, aber aus anderen Gründen, als der vom Käufer angeführten Begründung...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Er meinte, ich hätte die Vorsteuer für die Maschine schon erhalten und kann deswegen nicht nochmal die 19% abführen.
Ich hatte Vorsteuer so interpretiert, dass damit einfach die Mehrwertsteuer gemeint war (manche Unternehmer nennen gezahlte MwSt einfach Vorsteuer).

Es mag ja anders sein, aber ich möchte erstmal, dass der TS meine Fragen beantwortet (wie kam der Verkauf zustande? was wurde vereinbart?).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11826 Beiträge, 4401x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Nach HGB dürfen sich Unternehmer jederzeit gegenseitig über's Ohr hauen!

Deswegen schrieb ich "...konsequent die Unwissenheit der TE ausgenutzt werden sollte." und bewusst nicht von Betrug.
Aber dein Satz fasst es perfekt zusammen. :cheers:

Zitat (von reckoner):
Ich hatte Vorsteuer so interpretiert, dass damit einfach die Mehrwertsteuer gemeint war

Der widergegebene, vom potenziellen Käufer, stammende Satz ist schlicht und ergreifend falsch, egal ob man das Kind jetzt Mehrwert-, Vor-, oder Umsatzsteuer nennt.

Zitat (von reckoner):
Es mag ja anders sein, aber ich möchte erstmal, dass der TS meine Fragen beantwortet (wie kam der Verkauf zustande? was wurde vereinbart?

Dann wäre es ein "simpler" Streit über brutto oder netto Preis, wobei die Äußerungen des Käufers dann noch weniger Sinn machen würden, falls das überhaupt geht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14612 Beiträge, 4509x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der widergegebene, vom potenziellen Käufer, stammende Satz ist schlicht und ergreifend falsch, egal ob man das Kind jetzt Mehrwert-, Vor-, oder Umsatzsteuer nennt.
Na eben nicht. Der Käufer argumentiert, dass die MwSt bereits in den 2.500 Euro enthalten ist, er also auch nur genau das zahlen muss.

Stefan

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