hi mir wird schwerer gewerbsmäßiger bandendiebstal vorgeworfen in 8 fällen also mit planung reingehen durchsuchen usw ein schaden von 12630€
wir waren nur zu 2. er fragte mich rein spontan aber er hatte schon mit 6 anderen so was zusammen gemachtich habe aber nur "taxi" gefahren bin nich aus meinem auto raus oder sonst was habe nur die ware von a-b gebracht keine entlohnung bekommen auser spritgeld bin herheiratet 20 jahre un in der ausbildung
was kann mir passieren oder was kann ich noch machen
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Bandendiebstahl? Ich bin nur gefahren und habe nur Spritgeld bekommen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
wenn Ihnen schwerer Bandendiebstahl (§ 244a StGB
) vorgeworfen wird, müßten Sie doch einen Pflichtverteidiger haben, oder? Und wie sieht es mit Vorstrafen (einschließlich eingestellter Verfahren) aus?
Gruß vom mümmel
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der wird mir erst zugewiesen habe den breif heute bekommen 1x unterschlagung aber fallen gelassen mit 14 oder so
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Hi,
nun ja, die gesetzliche Strafandrohung gilt evtl. nicht für Sie, da Jugendstrafrecht angewandt werden KÖNNTE. Auch da sollten Sie minimal mit Jugendarrest rechnen, evtl. auch mit einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe. Im normalen Strafrecht geht es nicht ohne Freiheitsstrafe, wie dem § ja leicht zu entnehmen ist. Strafen bis zu 2 Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden, bei ACHT Einzelstraftaten könnte es aber schlicht eine Strafe jenseits der 2 Jahre geben. Freilich könnte der Vorwurf auch zur Beihilfe schrumpfen, was milder bestraft wird. Sie sehen - ganz viele Fragen...Sprechen Sie mit dem Anwalt darüber - diesen dürfen Sie sich selbst suchen, was sicher auch in dem Brief stand.
Gruß vom mümmel
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wie verhällt sich das mit dem vorwruf von bandendiebstahl ich war ja nie in einer bande er hat mir im auto nach und nach gesagt wo wir hin fahren sollen un verkauft habe ich ja auch nichts ich habe von der wahre ja nie was gesehen und damit ist es ja auch nich gewerbsmäßig ist es in meinem fall ja dann auch nicht oder
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Mittäter wird genauso bestraft wie der Täter.
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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"
aber wenn ich doch nie was mit einer bande sei es mal in den raum gestellt das es eine war nicht zu tun hatte wär es dann nit normale diebstahl oder einbruch oder so
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Hi,
normaler Diebstahl fällt schon mal aus - schwerer Diebstahl ist es mindestens. Was die Bande anbelangt, so gibt es wohl eine BGH-Entscheidung, daß eine Bande aus mindestens drei Personen bestehen muß. Aber Ihr Mittäter hatte weitere Mittäter, wie Sie schrieben - wenn Sie dieser Bande zugerechnet werden, ist es halt Bandendiebstahl. Das wird das Gericht entscheiden und Sie sollten mit Ihrem ANWALT darüber reden - hier im Forum werden wir das nicht entscheiden können.
Gruß vom mümmel
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Genau so ist es...
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
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