Schwerer Bandendiebstahl

1. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
karamurat
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwerer Bandendiebstahl

Hallo,

Ich habe bis zum 05/2010 in einem Elektrofachhandel gearbeitet. Kurz bevor mein Vertrag ausgelaufen ist hat mir mein chef mitgeteilt das eventuel mein Vertrag nicht verlängert wird. Meine Lebensgefährtin und ich hatten zu diesem Zeitpunkt einen 2 monate alten Sohn bekommen. Aus meiner Verzweifelung ( und der Ansammlung der rechnungen) habe ich 5 bis 6 mal Ware aus dem Laden entwendet und an einen bekannten Kollegen verkauft. Dieser hat es zum weiterverkauf an jmd. anderen gegeben von dem ich aber nix wusste. Ich kenne ihn auch nicht. mir wird nun schwerer Bandendiebstahl in 6 Fällen mit Hehlerei vorgeworfen. Ich habe im BZG einen Eintrag von 2005 wegen BTM ( 2jahre auf 3 jahre Bewährung ) Ich habe in der zwischenzeit auch wieder eine Ausbildung begonnen. Was meint ihr was erwartet mich? ( Diebstahlwert etwa 2000-3000 euro).

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9548x hilfreich)

§ 244a StGB hat eine Mindest strafandrohung von 1 Jahr Freiheitsstrafe. Bei der wird es aufgrund der Vorstrafe sicher nicht bleiben. Ziel muß also sein, im Strafmaß unter 2 Jahre zu bleiben und somit die Chance auf eine Aussetzung zur Bewährung zu erhalten. Suchen Sie sich einen Anwalt. Wenn es zur Anklage kommt, brauchen Sie sowiso einen, da Sie sich bei dem Tatvorwurf nicht alleine (ohne Anwalt) verteidigen dürfen. Sie können auch bei der StA anregen, dass diese bei Gericht beantragt, Ihnen bereits im Vorverfahren einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Zahlen müssen Sie zwar am Ende auch, wenn Sie verurteilt werden, aber die gesetzlichen Gebühren eines Pflichtverteidigers sind geringer als die eines Wahlverteidgers.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#2
 Von 
karamurat
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Datum für das Verfahren wurde heute schriftlich mitgeteilt. Obwohl ich die Taten zugegeben habe wurden 2 Termine angesetzt? woran kann das liegen?

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#3
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1780 Beiträge, 699x hilfreich)

Der eine Termin wird die Verhandlung für die Strafsache sein, die Du zuletzt begangen hast (der Bandendiebstahl).

Der zweite Termin wird vermutlich damit zu tun haben, ob die Bewährung widerrufen wird oder nicht (also das alte Strafverfahren wird hier erneut aufgegriffen; leider sieht es danach aus, dass dem nicht der Fall sein wird, Strafen über 2 Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden).

Wie mein Vorredner schon erwähnte würde ich unbedingt einen Anwalt kontaktieren, und dafür sorgen irgendwie den entstandenen Schaden zu ersetzen, das wirkt sich extremst strafmildernd aus.
Das Du das Geld für unbezahlte Rechnungen gebraucht hast, wirkt sich nicht unbedingt positiv aus, da Du Dir das selbst eingebrockt hast: wer bestellt, muss auch bezahlen, und geld daür zu beschaffen, fällt unter indirekter Beschaffungskriminalität.
Vielleicht wirkt noch der familiärer Hintergrung strafmildernd, aber versprechen kann ich es nicht.

Insgesamt wird es wohl diesmal auf eine Gefängnisstrafe hinauslaufen.

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-- Editiert am 01.07.2011 13:24

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9548x hilfreich)

Ich vermute es sind 2 Verhandlungstage für den schweren Bandendiebstahl angesetzt. Ob Du die Tat zugegeben hast, ist dafür nicht unbedingt entscheidend. Du bist ja nicht alleine angeklagt. Evtl. sind mehrere Zeugen zu hören, die nicht alle an einem Tag konnten.

Was den Anwalt angeht, mußt Du ja bereits einen haben, da Dir spätestens mit Anklageerhebung ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden mußte.

@Albarion

Die Bewährung ist ja bereits abgelaufen und selbst wenn nicht, würde eine Anhörung diesbezügl. noch nicht jetzt terminiert. Die StA müßte ja erst mal den Widerruf beantragen, was sie nicht vor dem rechtskräftigen Urteil in der neuen Sache tun würde.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1780 Beiträge, 699x hilfreich)

@Streetworker: Ups stimmt ja, hatte das Urteilsdatum falsch gelesen *schäm* Mein Fehler, kann mal vorkommen!

Es kann aber durchwegs sein, dass ggf. über andere Maßnahmen/Strafen etc. auch entschieden wird.
Oder das was Streetworker schrieb.

Einfach mal ggf. nachfragen, das kostet nix!

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#6
 Von 
karamurat
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber was hat meine Strafe von damals mit der jetzigen zu tun? das ist doch schon alles vorbei und die bewährung ist doch auch schon abgelaufen.ausserdem war das damals btm. der Erste termin ist der 02.september und der 2. Termin 15.September. Und komischerweise ist zum ersten termin kein zeuge gerufen ausser der kripo Beamte??

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9548x hilfreich)

quote:
Aber was hat meine Strafe von damals mit der jetzigen zu tun? das ist doch schon alles vorbei und die bewährung ist doch auch schon abgelaufen


Die Bewährung kann auch nicht mehr widerrufen werden. Albarion hatte das Urteilsdatum falsch gelesen - schrieb er ja.

Dennoch ist die Sache ja noch als Vorstrafe im BZR gespeichert. Und Vorstrafen haben durchaus eine Wirkung auf neue Urteile auch in anderen Deliktsbereichen.

quote:

der Erste termin ist der 02.september und der 2. Termin 15.September.


Ja, das sind zu 99% 2 Verhandlungstage für die Sache. Warum 2 angesetzt wurden, kann Ihnen hier keiner sagen, da wir nicht hellsehen können. Lange Beweisaufnahme erwartet, was auch immer... Fragen Sie doch einfach mal Ihren Anwalt.

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-- Editiert am 01.07.2011 14:37

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#8
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1780 Beiträge, 699x hilfreich)

Das Urteil aus der Vergangenheit spielt bei der Urteilsentscheidung eine Rolle, da zum Beispiel kriminelle Neigungen und Energie abgeleitet werden können.
Da spielt zum Beispiel der Abstand zur letzten Straftat maßgeblich mit hinein.

Wie ich bereits schrieb würde ich mich DRINGENST zum Schadenswiedergutmachung und einer Entschuldigung (ernstgemeint!!!) kümmern. Der Jurist nennt so etwas "tätige Reue" und wirkt sich extremst positiv auf das Strafmaß aus.

Die Verhandlung wird - wie oben bereits agesprochen - ggf. länger Dauern, da es sich ja um zwei Straftaten handelt (Gesamtstrafe bildet sich hier aus dem "schwersten" Delikt, welche angemessen erhöht wird, bis zum Maximum im schlimmsten Falle). Es müssen ja alle Zeugen, Aussagen etc. gemacht werden, die sowohl be- als auch entlastend wirken. Es ist ja nicht nur der Job der Richter sich anzuhören, wie schlimm du bist/warst, sondern auch was für Dich spricht und was Dich vielleicht entlastet.

Ich hasse es einen Tip ins Blaue machen zu müssen, aber bei Dir sehe ich ggf. eine Freiheitsstrafe zw. 15 und 18 vielleicht auch 21 Monaten als in Frage kommend.
Wie Du bereits geschrieben hast, brauchtest Du das geld um Rechnungen zu bezahlen, was sich (ich sagte es bereits) indirekte Beschaffungskriminalität nennt (direkt wäre zum Beispiel Geld für Drogen zu organisieren), dieser Fakt ist an sich ein dickes Minus, von daher mag man sich darüber streiten, ob eine bewährung hier noch raus kommt (sofern die Gesamt-Strafe unter 2 Jahre bleibt); aber wenn die Richter - so will es ja auch das GG - die Familie nicht gefährden wollen, lassen Sie den Vater außerhalb des Knastes um dem Filius oder der Filia nicht zu schaden.

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