Btm mit 30 Tűten jewals 0,85g erwischt = 25g

18. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
go575714-35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Btm mit 30 Tűten jewals 0,85g erwischt = 25g

Ein Beifahrer mein "Kollege"
Noch nie Polizei Bekannt
Keine vorstrafen

Bei ihm wurden bei der Person Kontrolle in einer Tűte / 30 baggys (Tűten) gefunden ins. 25g

Ihm wird denke ich mal gewerbsmäßiger handel vorgeworfen werden
Hausdurchsuchung folgte am gleichen tag
Nix gefunden
Er verhielt sich sehr kooperativ

Was kann dort als Strafe kommen?
Strafbefehl?
(Land Schleswig-Holstein)
Kann er behaupten er habe dies mit Freunden so gekauft (ohne dabei Namen zu nennen..)

Kann er behaupten er habe dies in dem Sinne nur fűr den Tag aufbewahrt. Um das mit den freunden in den nächsten Tagen zu rauchen
Quasi kein Handel sondern nur zum rauchen unter Freunden.
Es sieht halt nach Handel aus wenn er niemanden bei namen nennt und diese 30 Tűten auf sich nehmt



Danke im voraus <3

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Ob Handel oder nicht spielt nicht die große Rolle.
Hier wird ihnen zudem keiner glauben, dass das nicht zum Verkauf war. Eine ausgedachte Story ist meiner Erfahrung nach eher kontraproduktiv.

Wesentlicher beim Strafmaß ist die Frage nach der "nicht geringen Menge", die hier ggf. nicht überschritten wurde, wenn es nicht das Superzeug überhaupt war.
Falls dem so ist sehe ich durchaus die Chance, dass das ohne Verhandlung laufen könnte.



-- Editiert von kalledelhaie am 18.03.2021 07:23

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11118 Beiträge, 4284x hilfreich)

Rauchen kann man ja vieles, es macht aber einen gewaltigen Unterschied, ob ich mit 30 Tütchen Gras, oder 30 Tütchen Crack aufgegriffen werde.

Also von welcher Droge reden wir hier überhaupt?

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#3
 Von 
go575714-35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Rauchen kann man ja vieles, es macht aber einen gewaltigen Unterschied, ob ich mit 30 Tütchen Gras, oder 30 Tütchen Crack aufgegriffen werde.

Also von welcher Droge reden wir hier überhaupt?


Weed

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33331 Beiträge, 17412x hilfreich)

Handel wird nicht allein durch Tüten bewiesen. Und sowas wie "Besitz mit Verkaufsabsicht" gibt es nicht. Also einfach schweigen - dann bleibt es bei einer Verurteilung wg. Besitz von Btm.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33331 Beiträge, 17412x hilfreich)

Was kann dort als Strafe kommen? Strafbefehl? Sofern er mindestens 21 ist - gut möglich.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Wenn man sich den geschlossenen Parallelthread ansieht, scheint es ja beim Beschuldigten Hinweise auf Handel zu geben.

Wie lange ist's denn her mit dem Strafbefehl des Kumpels aus dem anderen thread?

Falls die StA hier tatsächlich gewerbsmäßigen Handel vorwerfen würde, gäbe es jedenfalls keinen Strafbefehl. Dann reden wir von einer Freiheitstrafe von ab 1 Jahr aufwärts (bei Erwachsenenrecht)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go575714-35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wenn man sich den geschlossenen Parallelthread ansieht, scheint es ja beim Beschuldigten Hinweise auf Handel zu geben.

Wie lange ist's denn her mit dem Strafbefehl des Kumpels aus dem anderen thread?

Falls die StA hier tatsächlich gewerbsmäßigen Handel vorwerfen würde, gäbe es jedenfalls keinen Strafbefehl. Dann reden wir von einer Freiheitstrafe von ab 1 Jahr aufwärts (bei Erwachsenenrecht)



Es bestehen keine vorstrafen
Er wurde auch sofort freigelassen
Nur Handy weg und weed halt 30 Tűten 25g

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Zitat (von go575714-35):
Es bestehen keine vorstrafen
Er wurde auch sofort freigelassen


Das ist schön ;) ändert aber nichts daran, dass die Mindeststrafe für gewerbsmäßigen Handel = 1 Jahr Freiheitsstrafe ist (im Erw.-Recht), § 29, Abs. 3, Nr. 1 BtMG und beantwortet nicht meine Frage:

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wie lange ist's denn her mit dem Strafbefehl des Kumpels aus dem anderen thread?


Diesbezüglich können ja durchaus noch Ermittlungen laufen. Möglicherweise stand der jetzige Zugriff sogar in Zusammenhang damit.

Und selbst wenn nicht, könnten die jetzigen Ermittlungen (Stichwort: Handy weg) ja auch noch das eine oder andere ergeben. Man scheint ja grds. etwas redselige Kollegen im Freundeskreis zu haben, ausweislich des anderen threads.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go575714-35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von go575714-35):
Es bestehen keine vorstrafen
Er wurde auch sofort freigelassen


Das ist schön ;) ändert aber nichts daran, dass die Mindeststrafe für gewerbsmäßigen Handel = 1 Jahr Freiheitsstrafe ist (im Erw.-Recht), § 29, Abs. 3, Nr. 1 BtMG und beantwortet nicht meine Frage:

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Wie lange ist's denn her mit dem Strafbefehl des Kumpels aus dem anderen thread?


Diesbezüglich können ja durchaus noch Ermittlungen laufen. Möglicherweise stand der jetzige Zugriff sogar in Zusammenhang damit.

Und selbst wenn nicht, könnten die jetzigen Ermittlungen (Stichwort: Handy weg) ja auch noch das eine oder andere ergeben. Man scheint ja grds. etwas redselige Kollegen im Freundeskreis zu haben, ausweislich des anderen threads.



Er wurde Samstag erwischt
Noch nirgends gewesen
Nicht mal Fingerabdrücke

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Zitat (von go575714-35):
Noch nirgends gewesen
Nicht mal Fingerabdrücke


Keine Ahnung was Du damit sagen willst... ?!

Zitat (von go575714-35):
Er wurde Samstag erwischt


Das beantwortet immer noch nicht die Frage, wie lange es her ist, dass er als Verkäufer von 30 x 2g in dem Strafbefehl des Kollegen auftauchte. Aber egal, wenn das ein Geheimnis ist, ist es halt so...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go575714-35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von go575714-35):
Noch nirgends gewesen
Nicht mal Fingerabdrücke


Keine Ahnung was Du damit sagen willst... ?!

Zitat (von go575714-35):
Er wurde Samstag erwischt


Das beantwortet immer noch nicht die Frage, wie lange es her ist, dass er als Verkäufer von 30 x 2g in dem Strafbefehl des Kollegen auftauchte. Aber egal, wenn das ein Geheimnis ist, ist es halt so...



Quatsch wieso sollten es Geheimnisse sein
Sind sachen die geschehen sind ob sie richtig sind das ist ne andere frage

30x2 war so dezember glaub ich

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9532x hilfreich)

Zitat (von go575714-35):
Sind sachen die geschehen sind ob sie richtig sind das ist ne andere frage


Auf jeden Fall ist in einem offenbar rechtskräftigen Strafbefehl festgestellt worden, dass der jetzige Beschuldigte in der anderen Sache Verkäufer von 30 x 2g war. Und diesbezüglich ist garantiert auch ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden, auch wenn er bisher davon vielleicht noch nichts offizielles bekommen hat.

Wenn das erst im Dezember war, ist es auch nicht ganz unwahrscheinlich, dass der jetzige Zugriff mit diesen Ermittlungen zusammenhängt.

Von daher ist das alles nicht so einfach mit dem "Geschehen ist Geschehen". Alleine auf die Aussage des damaligen Beschuldigten hin könnte man den jetzigen Beschuldigten wegen Handel anklagen, selbst wenn die aktuelle Sache mit den 30 Bags gar nicht passiert wäre. Dass sie doch passiert ist, verstärkt den Verdacht des Handels natürlich noch.

Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass man in BTM-Sachen nur verurteilt werden kann, wenn direkt was gefunden wurde. Im Gegenteil: Die meisten Verurteilungen kommen durch belastende Aussagen anderer zustande.

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