Vorladung wegen Warenbetrug! Wichtig

22. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
Teufelchen999
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorladung wegen Warenbetrug! Wichtig

Hi!

Ich habe eine Vorladung für den 28.06.06 wegen Warenbetug bekommen.
Ein Freund von mir hatte Waren bestell und da er keine Wohnung hatte, habe ich bei mir neben meinem Namen auch sein Namenschind angebracht. Er hat sich die Sachen abgeholt und scheinbar nicht bezahlt. Jetzt bekomme ich eine Vorladung. Ist das nur um festzustellen wer bestellt hat oder kann ich mit unangenehmen folgen rechnen?

Danke schonmal im vorraus!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anna-In
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Teufelchen,

das sieht leider schlecht aus.

Hast Du keinen Anwalt?

Ist das eine Vorladung zur Anhörung oder bereits eine Verhandlung?

Sind der Vorladung Mahnbescheide vorausgegangen?

Was hast Du gemacht? Einspruch gegen den Mahnbescheid? Wenn ja, so begründet wie oben stehend?

Hat Dein "Freund" einen Wohnsitz? Hast Du die Mahnungen an Ihn weitergegeben?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Vorladung als Zeuge oder Beschuldigter?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Teufelchen999
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Also, aus der Vorladung geht nicht hervor ob ich als Zeuge oder als Beschuldigte vorgeladen bin. Es steht weder das eine noch das andere drin!
Und sein Namenschild habe ich nach 1 Monat wieder abgenommen, deswegen weiß ich auch nicht ob es Mahnungen gibt. Die Vorladung heute hat mich selber überrascht.
Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten! Ich bekomm Harz 4.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.02.2012 21:38:10
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Mitgehangen - Mitgefangen :(

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Teufelchen999
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Habe ich eben vergessen:
Ich habe die Sachen nur angenommen! Die Briefe die be den Packeten waren müsste ich auch noch habe, da drin steht das sie auf seinen Namen bestellt sind!

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#6
 Von 
Teufelchen999
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Habe ich eben vergessen:
Ich habe die Sachen nur angenommen! Die Briefe die be den Packeten waren müsste ich auch noch habe, da drin steht das sie auf seinen Namen bestellt sind!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

In der Regel geht aus den Schreiben der Polizei hervor, wenn Sie als Beschuldigte vernommen werden sollen, da Ihnen dann ein genauer Tatvorwurf gemacht wird. Sie müssen mithin das Schreiben nochmal überprüfen und schauen, ob Sie Beschuldigte oder Zeugin sind. Sofern Unklarheit besteht, können Sie bei der jeweiligen Polizeidienststelle anrufen und sich entsprechend erkundigen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

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#8
 Von 
himmelzauber
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe eine Vorladung wegen Warenbetrugs erhalten,aber als Beschuldigte.
Jetzt steht da nur im Brief folgendes: Ermittlungssache wegen Warenbetrug 25.7.08 in .....( hier steht der Ort).
Ich kann mit dem Datum garnichts anfangen da ich weder ver-noch gekauft habe zu diesem Zeitpunkt.
Was muß ich mir hier vorstellen was die Polizei von mir will?
Lieben Dank schonmal für eure Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
himmelzauber
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Bekomm ich auch telefonisch Auskunft wer die Anzeige gestellt hat?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Hi,

1. Woher sollen wir das wissen?
2. Nein.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
himmelzauber
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke@ mümmel,war sehr hilfreich

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