ladendiebstahl mit exorbitanter strafe

29. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
mandyhe
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
ladendiebstahl mit exorbitanter strafe

ich habe leider in einem laden ware im wert von 52 € gestohlen.es war ein großer fehler und ich bereue es sehr.ich bin schülerin und das erste mal strafrechtlich in erscheinung getreten.nun der hammer:heute bekomme ich einen brief der mich auffordert einen betrag in höhe von 476!!!!! € zu zahlen.das entspricht 30 tagessätzen a 15 €.ich habe die tat sofort zugegeben ,später auch bereitwillig angaben zur sache gemacht und war zu jeder zeit kooperativ!wie sollte ich mich verhalten?ich habe kein geld und kriege monatlich weniger bafög als ich zahlen soll!°!!



Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

Hallo mandyhe,
hast Du denn Angaben zu Deinem monatlichen Einkommen bei der Anhörung gemacht? Vielleicht kannst Du die Strafe auch mit gemeinnütziger Arbeit ableisten?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mandyhe
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ja habe ich. das sin 460€ bafög. wie kann ich da vor gehen? denn ich habe das geld nicht.

mandyhe

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
StephanAFO
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Mandy, bekamst du "nur" eine geldstrafe oder kam das auch in dein FZ mit rein?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

@Stefan:


Nur eine Geldstrafe kann man nicht sagen. Es gibt da Unterschiede. Geldstrafe kann eine Einstellung mit Auflage, aber auch eine Verurteilung sein. Da hier Tagessätze angegeben sind, tippe ich auf eine Verurteilung.

1)Einstellung des Verfahrens gegen Auflage(Geldstrafe)

2) Verurteilung zur Geldstrafe:

Bei der o.a. Einstellung wird das nur in staatsanwaltliche Verfahrensregister aufgenommen. Bei einer Verurteilung wird es ins Bundeszentralregister eingetragen. Daraus wird dann das übliche Führungszeugnis gebildet.

ich zitiere zu den Registern BOB:

Beispiele:
1.)a)Du wirst beim Ladendiebstahl erwischt und das Verfahren wird eingestellt (egal ob mit oder ohne Auflage) = es erfolgt kein Eintrag (weder BZR noch persönlicheFZ noch behördlicheFZ)

1.)b)Du wirst zu weniger als 90 TS verurteilt, und bist vorher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. = Es erfolgt Eintrag ins BZR, aber nicht ins persönlicheFZ und behördlicheFZ)

1.)c)Du wirst zu mehr als 90 TS verurteilt, oder
zu weniger als 90 TS verurteilt und bist schon mal verurteilt worden (mit BZR-Eintrag) = Es erfolgt Eintrag ins BZR, ins persönlicheFZ und ins behördlicheFZ)
. Ich hoffe das hat geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
webcasi
Status:
Praktikant
(566 Beiträge, 44x hilfreich)

@mandyhe

Schreib (unter Angabe des Aktenzeichens) an die Gerichtshilfe bei der für Dich zuständigen Staatsanwaltschaft, und bitte darum,
daß man Dir Ratenzahlung gewährt (Du solltest gleich einen monatlichen Betrag anbieten der auch realistisch ist, und den Du auch aufbringen kannst
ohne in Existenzschwierigkeiten zu kommen).
Leg Kopien von Deinen Einkommensnachweisen und Ausgaben (Miete, Einnahmen, Zahlungsverpflichtungen usw.) bei.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die STA Dir eine Ratenzahlung oder eine Umwandlung in gemeinnützige Arbeitsstunden gestattet ist realistisch gesehen gut. Versuch es also einfach.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mandyhe
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erstmal.werd morgen erstma anrufen.
mandyhe

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hi, Mandy. Auch wenn es für Dich "exorbitant" ist. Mit einer Verurteilung zu 30 TS bewegst Du Dich noch im unteren Bereich.

Ins Führungszeugnis kommt die Verurteilung nicht, es sei denn, Du bist schon mal verurteilt worden.

Ratenzahlung oder gemeinnützige Arbeit: schliesse mich Sinje an.

Prinzipiell hat Du auch die Möglichkeit gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen (steht da auch alles drin), aber bedenke, daß es auch teurer werden kann, und daß Du mit 30 TS wirklich "gut dabei" bist.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mandyhe
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo

ich wollte nur ma schnell mitteilen wie es ausging.
ich muss bzw darf die strafe in 50€ raten zahlen.
hoffte aber trotzdem auf eine mildere strafe weil ich sie nach wie vor zu hoch finde für eine ersttat.

danke für eure hilfe.

mfg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Na das ist doch O.K. soweit.

Eine mildere Strafe wäre Theoretisch nur möglich gewesen, wenn Du innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hättest. Dann hätte es eine Hauptverhandlung gegeben; und selbst wenn in dieser die Tagessätze um 5 oder evtl. sogar 10 verringert worden wären, hätte es "unter dem Strich" teurer werden können, weil Du die Kosten des Verfahrens hättest tragen müssen.

PS: Danke, daß Du den Ausgang mal mitgeteilt hast. Ist immer ganz schön zu erfahren, wie die Sachen ausgegangen sind, in denen man einen Rat gegeben hat.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter in der Straffälligen- und Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Ja, das finde ich auch.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.054 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen