Nachrichtenartikel verkürzt und mit eigenen Worten in sozialen Medien wiedergeben

5. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.06.2020 18:05:05
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachrichtenartikel verkürzt und mit eigenen Worten in sozialen Medien wiedergeben

Hallo,

ich möchte in verschiedenen sozialen Medien einen Nachrichtenblog über die Autobranche starten, wofür ich Nachrichtenartikel stark verkürzt in eigenen Worten wiedergebe. Ist es dies mit dem Urheberrecht vereinbar und falls ja, muss ich die Quellen auch angeben? Brauche ich dafür auch das explizite Einverständnis der Nachrichtenportale, aus denen ich die Informationen entnehme?

Mit freundlichen Grüßen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7217 Beiträge, 1517x hilfreich)

Zitat:
wofür ich Nachrichtenartikel stark verkürzt in eigenen Worten wiedergebe


Das halte ich für problematisch. Sie dürfen den Artikel im Orginaltext aber zitieren. Und eine Quellenangabe muss immer erfolgen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120084 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Sie dürfen den Artikel im Orginaltext aber zitieren.

Aber nur mit der entsprechenden Nutzungserlaubnis.



Zitat (von XPA12):
in eigenen Worten wiedergebe

Das ist grundsätzlich erlaubt, sich Wissen anzulesen um das dann in eigenen Worten wiederzugeben.
Das Problem ist nur, das das oft nicht gelingt, also man "zu dicht" am Original ist. Und da die Nachrichtenindustrie ihr Revier ja bekanntermaßen recht aggressiv verteidigt, kann das dann problematisch (= teuer) werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Ich verstehe das Problem nicht. Urheberrechtlich geschützt ist der konkrete Wortlaut des Artikels. Wird dieser hinreichend geändert, bleibt von der ursprünglichen Schöpfung praktisch nichts mehr übrig. Es gibt nun mal nur endlich viele Wege, "Der FC Bayern schlägt Schalke 05 mit 1:0 durch ein Tor von Lewandowski in der Nachspielzeit" zu formulieren.
Der eigentliche abstrakte Inhalt der Nachricht(en) ist nicht schutzfähig.

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von XPA12):

ich möchte in verschiedenen sozialen Medien einen Nachrichtenblog über die Autobranche starten, wofür ich Nachrichtenartikel stark verkürzt in eigenen Worten wiedergebe. Ist es dies mit dem Urheberrecht vereinbar und falls ja, muss ich die Quellen auch angeben? Brauche ich dafür auch das explizite Einverständnis der Nachrichtenportale, aus denen ich die Informationen entnehme?

Inhalte sind nicht urheberrechtlich geschützt, sondern nur die Art und Weise ihrer Darstellung (Werke).

Insofern ist es zulässig, Inhalte von Zeitungsartikeln, Fernsehberichten etc.pp. in eigenen Worten neu zu formulieren und dies zu veröffentlichen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von cirius32832):
Sie dürfen den Artikel im Orginaltext aber zitieren.

Aber nur mit der entsprechenden Nutzungserlaubnis.

Für Zitate im Rahmend es Zitatrechts gem. §51 UrhG braucht es keine Erlaubnis des Urhebers.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120084 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Für Zitate im Rahmend es Zitatrechts

Ein Nachrichtenartikel im Orginaltext zu zitieren (also "Vollzitat") ist in der Regel nicht vom Zitatrecht abgedeckt.



Zitat (von eh1960):
im Rahmend es Zitatrechts gem. §51 UrhG braucht es keine Erlaubnis des Urhebers.

Stimmt. Aber auch da braucht es halt eine Nutzungserlaubnis.




-- Editiert von Harry van Sell am 10.03.2019 19:35

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ein Nachrichtenartikel im Orginaltext zu zitieren (also "Vollzitat") ist in der Regel nicht vom Zitatrecht abgedeckt.


Wenn der TE schon im Titel "verkürzt und mit eigenen Worten" schreibt, ist der Hinweis doch nicht zielführend. ;)

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120084 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn der TE schon im Titel "verkürzt und mit eigenen Worten" schreibt, ist der Hinweis doch nicht zielführend.

Doch ist er, denn das war die Antwort auf die falschen Aussagen beginndend mit dem Zitat von cirius32832 "Sie dürfen den Artikel im Orginaltext aber zitieren"
Einen Artikel im Orginaltext - also ein Vollzitat - ist so eben nicht vom Zitatrecht gedeckt. Einzelne Sätze oder Absaätze hingegen schon.


Ansonsten werde ich in Zukunft meinen Beruf aufgeben und immer die aktuellen Bestseller als Vollzitat vertreiben :grins:


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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