Mpu, Führerschein

25. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
YS1408
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mpu, Führerschein

Also guck mal ich Schilder euch mal meine komplette Lage ich war in der ersten Probezeit in der ich meinen Lappen wegen BTM abgeben musste darauf hin habe ich alles gemacht was die Führerscheinstelle von mir wollte besonderes aufbauseminar, Abstinenznachweiße und dann meine erfolgreiche Mpu daraufhin habe ich meinen Führerschein zurückerhalten am 04.02.22 und jetzt ist die problems das ich am 22.07.22 einen Rückfahrunfall gebaut habe in dem jedoch keine Person zu schaden kam und auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wurden. Jetzt habe ich ein Bußgeld Bescheid bekommen habe plus einen Punkt in Flensburg und dieser Unfall ist ja ein A Verstoß laut meinem Wissenund meine Angst ist jetzt das ich von der Führerscheinstelle einen Brief bekommen wo drinne steht das ich eine neue mpu machen muss oder meinen Lappen gleich abgeben darf.
Vielleicht könnt ihr mir helfen

Danke schon mal im vorraus

-- Editiert von User am 25. August 2022 07:17

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Wenn ich das richt verstanden habe, dann hast Du beim Rückwärtsfahren einen Unfall verursacht. Das hätte dann gem. 44 Bkat in Verbindung mit Tabelle 4 bzw. gem. TBNR 109649 ein Bußgeld in Höhe von 100€ zzgl. 28,50€ Gebühren und Auslagen zur Folge. Weiterhin handelt es sich um einen A-Verstoß, der mit einem Punkt ins Fahreignungsregister eingetragen wird.

Da Dir Deine Fahrerlaubnis während der Probezeit entzogen worden war, und Du Dich nun nach Neuerteilung noch in der verlängerten Probezeit befindest, wird die Führerscheinstelle eine erneute MPU von Dir verlangen. Dabei hat die Führerscheinstelle auch keinen Ermessensspielraum. Sie muss das so handhaben.

Die MPU wird zwar ähnlich, aber doch etwas anders ablaufen als das letzte Mal. Abstinenznachweise wirst Du nicht benötigen. Es wird um die Frage gehen, warum Du wiederholt erheblich gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen hast, und wie Du zukünftiges Fehlverhalten zu vermeiden gedenkst.

Den Reaktionstest kennst Du ja schon.Den wirst Du wieder machen müssen.

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