Frage zu o.g. Thematik - folgendes Fallbeispiel:
Unfall auf dem direkten Heimweg von Arbeitsstelle nach Hause. Teil von Heck des vorausfahrenden Fahrzeug kracht vor und unter mein Fahrzeug, sodass mein KFZ nicht mehr fahrtüchtig ist. Unfall wurde von Polizei an der Unfallstelle aufgenommen - Teil des vorausfahrenden KFZ liegt der Polizei vor. Schuldfreiheit wurde mir von der Polize (mündl.) bestätigt (Fahrzeug bzw. Schädiger konnte jedoch nicht ausfindig gemacht werden).
Nach Gutachten wird der Schaden bzw Reparaturkosten auf ca. 15.000€; der Wiederbeschaffungswert auf ca. 13.000€ geschätzt => Totalschaden.
Restwert: ca. 9.500€.
Wie läuft nun die Abrechnung mit "meiner" Versicherung ab (Auto ist Vollkasko versichert)? Welchen Betrag bekomme ich erstattet, wie sieht es mit der Ausfallentschädigung aus (Klärung zwischen Polizei und Versicherung läuft bereits länger / aktueller Stand: Versicherung wartet auf Polizeibericht)?
Wie sieht es bei einem kommenden Fahrzeug bzw. bei der Versicherung dieses Fahrzeuges mit meiner Schadenfreiheitsklasse aus - werde ich hochgestuft (obwohl ich nicht schuld bin)?
Vielen lieben Dank vorab für eure Antworten!
Versicherungslage bei unverschuldetem Unfall (Schädiger nicht ermittelt)
18. Oktober 2020
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Frage vom 18. Oktober 2020 | 12:11
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Versicherungslage bei unverschuldetem Unfall (Schädiger nicht ermittelt)
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2020 | 17:22
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatWie läuft nun die Abrechnung mit "meiner" Versicherung ab :
Ein Blick in die zutreffenden Vertragsbedingungen ist bei so einer Frage immer zielführend, denn die Bedingungen sind nicht einheitlich.
ZitatWelchen Betrag bekomme ich erstattet :
Ich gehe von 13.000 € aus, dem Wiederbeschaffungswert. Das VU verkauft das Auto an einen Restwerthändler.
Zitatwie sieht es mit der Ausfallentschädigung aus (Klärung zwischen Polizei und Versicherung läuft bereits länger / aktueller Stand: Versicherung wartet auf Polizeibericht)? :
Im Normalfall ist das eine Schadenposition, die zwar der Verursacher (für 14 Tage) aber nicht die Vollkasko ersetzt.
Da Du die Versicherungsleistung in Anspruch nimmst, ist von einer Hochstufung auszugehen wenn es keinen vereinbarten Rabattretter gibt.Zitatwerde ich hochgestuft :
Die Schuldfrage spielt bei der Vollkasko eine untergeordnete Rolle.Zitatobwohl ich nicht schuld bin :
Berry
#2
Antwort vom 18. Oktober 2020 | 18:59
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Das heißt es gibt hier definitiv keine Möglichkeit, dass als Teilkasko-Schaden abgerechnet wird, da ich (nachweislich) nicht schuld war?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. Oktober 2020 | 22:47
Von
Status: Unbeschreiblich (47450 Beiträge, 16800x hilfreich)
Zitat:Das heißt es gibt hier definitiv keine Möglichkeit, dass als Teilkasko-Schaden abgerechnet wird,
Nein, diese Möglichkeit gibt es nicht.
Zitat:da ich (nachweislich) nicht schuld war?
Das spielt keine Rolle.
#4
Antwort vom 20. Oktober 2020 | 09:27
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
ZitatDas VU verkauft das Auto an einen Restwerthändler. :
Das darf das VU überhaupt nicht.
VU rechnet WBW - RW -SB = Erstattung
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