fiktiver Totalschaden bei Vollkasko mit GAP, wie abrechnen

11. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Habkeinnick
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 32x hilfreich)
fiktiver Totalschaden bei Vollkasko mit GAP, wie abrechnen

Hallo zusammen,

bei mir liegt folgender Fall vor:

Ich habe ein Auto finanziert und Vollkasko versichert mit 500€ Selbstbeteiligung.

Vor Kurzem hatte ich ein kleines Mäuerchen übersehen und es ist am dem Fahrzeug ein Schaden (laut Gutachter der Versicherung von 2042,42€ entstanden. Das Fahrzeug hat einen Wiederbeschafungswert von 2700€ und der Gutachter hat mit ein Kaufangebot über 2000€ für das beschädigte Auto weitergeleitet.

Die Folge war, dass die Verischerung mir nur 200€ ausgezahlt hat mit der Begründung: Das Wiederbeschafungswert 2700€ - Kaufangebot 2000€ - Selbstbeteiligung 500€ = 200€ Auszahlungsbetrag

Die Versicherung hat das als (fiktiven) Totalschaden behandelt. Ich will das Auto aber nicht verkaufen. Ich will es weiterfahren und wenn es geht die Reparatur fiktiv abrechnen, weil mich der Schaden am Schweller nicht stört.

Jetzt meine Fragen:

1.Habe ich einen Anspruch darauf die Reparatur fiktiv abzurechnen?
2.Könnt ich das ganze evtl. auch als fiktiven Totalschaden laufen lassen und mit von der Versicherung dann einfach (da diese auch eine GAP beinhaltet) den noch offenen Finanzierungsbetrag (von ca. 3100€) auszahlen lassen?

Welche Vorgehensweise wäre am besten, welche Rechte habe ich in der Situation?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Viele Grüße

Probleme mit der Versicherung?

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